Toni-Jensen-Schule - Sanierung Kassler Bauten; Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §55 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 60.6.952.22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYWVSBQ5YT/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYWVSBQ5YT
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Toni-Jensen-Schule - Sanierung Kassler Bauten; Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §55 HOAI

Referenznummer der Bekanntmachung: 60.6.952.22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Toni-Jensen-Schule - Sanierung Kassler Bauten; Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §55 HOAI

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

24149 Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Kassler-Bau der Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule wird

komplett saniert. Die Gesamtsanierung und die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen beinhalten die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle. die Erneuerung der Versorgungsleitung und der Haustechnik sowie die Ertüchtigung des Brandschutzes. Der Umfang der Sanierungsarbeiten wurde im Dezember 2021 auf Grundlage einer gutachterlichen Voruntersuchung ermittelt.

Aufgrund der Schadstoffbelastung in den Decken und Wänden ist eine vollständige Entkernung erforderlich.

Die Sanierungsarbeiten werden in einem Bauabschnitt abgewickelt. Um den Schulbetrieb aufrecht zu halten, sind Interimsmaßnahmen notwendig, die nicht Vertragsbestandteil

sind und bauseits organisiert werden. Um den Umfang der Interimsmaßnahmen zu begrenzen, ist eine kompakte Bauzeit erforderlich.

Zielkatalog Sanierungsmaßnahmen-Baukonstruktion

Aus den Untersuchungen und Bewertungen des Bestandes ergibt sich in Abstimmung mit den Beiträgen der unterstützenden Fachplaner folgender Zielkatalog für eine

Sanierung:

Fassaden

- Energetische Sanierung der im Originalzustand befindlichen Fassade

- Energetische Sanierung der Fenster und Außentüren

- Energetische Sanierung des Daches des eingeschossigen Baukörpers

Innenbereich

- Behebung brandschutztechnischer Schwachstellen und

Sicherung der Rettungswege

- Umsetzung der Vorgaben für eine barrierefreie Ausbildung

des Gebäudes in Anlehnung an DIN 18040-1

- Sanierung der schadstoffbelasteten Rasterdecken und

Trennwände

- Sanierung Estrich und Bodenbeläge-Verbesserung der

Wärmedämmung

- Erneuerung der sanitären Anlagen

Tragwerksplanung-Betonsanierung Bestand

Es handelt sich bei den Gebäuden um Skelettbauten mit aussteifenden Treppen-bzw. Sanitärkernen, die in Ortbeton hergestellt wurden. Das orthogonale Stützenraster hat eine

Abmessung von 7,20 x 7,20m. Die Fertigteilstützen mit Auflagerkonsolen haben einen Querschnitt von 40x40cm.

Zielkatalog Sanierungsmaßnahmen-technische Anlagen

Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1,2

Das Rohrleitungsnetz beider Gebäudeteile ist zu sanieren. Das Trinkwassernetz besteht aus einem Materialmix aus verzinkten

Stahlleitungen und Kupfer (TWW und TWK). Die Abflussleitungen sind zum größten Teil aus gusseisernen Rohren (SML), der Rest ist aus hochtemperaturbeständigem Kunststoffrohren(HT). Die Heizungsverrohrung ist aus schwarzem Stahlrohr. Die Wärmeverteilung erfolgt über

Heizkörper Bei der Sanierung der Außenfassade müssen die Heizkörper

versetzt werden.

Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5

Die gesamte Elektrotechnik wird abgängig sein und muss erneuert werden. Die Sicherheits- und Notleuchten sowie das

gesamte Leitungsnetzmüssendem Brandschutzkonzept angepasst werden und ein Standort für die neue Zentralbatterieanlage muss festgelegt werden. Der

Zentralbatterieraum muss eine L30 Be- und Entlüftung nach außen aufweisen. Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage wird in

Funktionserhalt aufgebaut.

Die gesamte Elektroinstallation und die

Niederspannungsschaltanlagen von der Hauptverteilung bis zu den Unterverteilungen wird erneuert. Die Anschlüsse sind den

Erfordernissen an den heutigen Schulbau sowie den Fachklassen anzupassen. In den Flucht-und Rettungswegen sind Leitungstrassen mit Befestigungen vorzusehen. Trassendurchführungen durch Brandabschnittswände sind fachgerecht zu schotten.

Für die Sonnenschutzanlage ist eine neue Verkabelung und Steuerung vorzusehen.

Die Bestandsleuchten sind veraltet mit konventionellen Vorschaltgeräten und Leuchtstoffröhrentechnik. Diese sind

gegen neue Beleuchtungsanlagen in LED-Technik mit Tageslichtregelung und Präsenzregelung zu tauschen.

Im Rahmen der energetischen Sanierung der Gebäudehülle ist die äußere Blitzschutzanlage zu erneuern. Für den inneren Blitzschutz sind Überspannungselemente und Kombiableiter in

den Unterverteilungen vorgesehen.

Die Telekommunikationsanlage ist derzeit an die Telefonanlage der Grundschule angebunden. Im Rahmen der Sanierung wird das gesamte Leitungsnetz in dem Baukörpererneuert. Im

Zusammenhang mit der EDV-Verlegung wird eine strukturierte neue Verkabelung vorgesehen.

Im Behinderten-WC muss eine Lichtrufanlage installiert werden.

Für die elektroakustischen Anlagen werden neue Deckeneinbaulautsprecher vorgesehen sowie das Leitungsnetz

erneuert, die Anbindung erfolgt an die Ela-Anlage der Grundschule.

Gemäß Schulbaurichtlinie wird eine

Alarmierungsanlagemontiert. Diese ist mit einem eigenständigen Brandmeldecomputer als

Hausalarmierungsanlage mit nicht automatischen Handfeuermeldern sowie einer neuen Zentrale, Ringbussirenen

in den Klassenräumen zur Alarmierung und einem neuen Leitungsnetz ausgestattet. Die Alarmierungsanlage wird in

Funktionserhalt aufgebaut.

Die Gebäude der Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule sind mit

einer Einbruchmeldeanlage gesichert, deren Zentrale sich im Technikraum der Grundschule befindet. Das Leitungsnetz und

die Melder werden erneuert wobei die Türüberwachung berücksichtigt werden muss.

Die Übertragungsnetze sind als strukturierte Verkabelung neu aufzubauen. Es ist zu prüfen, ob vorhandene Aktivboards mit

Nahdistanzbeamern nach der Sanierung weiter genutzt werden können. Für die Verteilung des Leitungsnetzes wird ein neuer

Datenschrank im EG vorgesehen und ein zusätzlicher Datenschrank wird im OG im Computerraum angeordnet.

Die Gesamtkosten der KG 200-500 wurden in der Aufstellung eines Kostenrahmens mit rund 12,01 Mio EUR netto veranschlagt.

Die KG 300 sind mit ca. 3,5 Mio EUR und die KG 440+450 sind mit ca. 5,04 Mio EUR netto beziffert.

Leistungsbeschreibung: , § 55 HOAI,

LPH 2-9, Honorarzone II für Anlagengruppen 4 und 5, stufenweise Beauftragung. (RBBau)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 38
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/- anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der

von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.

Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Technische Ausrüstung ELT eingereichten 2 bewerteten

(jeweils 4 Punkte), bereits realisierten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 01.01.2015) mit

der Leistungsphase 2-8 (Technische Ausrüstung ELT) abgeschlossen worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Kosten (0-4 Punkte), sowie jeweils 5 Zusatzpunkte sofern es sich bei der Referenz um ein Sanierungsprojekt oder eine Allgemeinbildende Schule handelt.

Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.

Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der

in dem Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.

Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien

wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven

Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:

- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt, § 75 Abs. 2 VgV

- Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist, § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:

Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre, § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2

VgV (15%): (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von 350.000 EUR, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 550.000 EUR

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind.

2 Mio EUR, sonst. Schäden mind. 1 Mio EUR

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche

Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (10%): Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von

3 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von 7 Mitarbeitern

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer

Liste gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 2 (Wichtung pro Referenz 37,5 %, gesamte

Wichtung 75 %) Mindestkriterien der Referenzen:

1) 2 von 2 Referenzen Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, LPH 2-8, Anlagengruppen 440-450

2) 2 von 2 Referenzen Schulbau oder vergleichbar

3) Mindesthonorarzone II/III oder höher

4) Projektfertigstellung in den letzten 7 Jahren

5) Angabe Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer

Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen

die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für die jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten

Mindestanforderungen erfüllt sind:

- Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten

(Mindestpunktzahl ab 600.000 EUR, Höchstpunktzahl ab 2,4 Mio EUR)

-Referenz als Sanierung: erfüllt = 5 Punkte; nicht erfüllt = 0 Punkte

-Referenz als Allgeminbildende Schule: erfüllt = 5 Punkte; nicht erfüllt = 0 Punkte

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 200-569042
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/02/2023
Ortszeit: 08:15
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/02/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zuschlagskriterien:

- Organisation des Projektteams: 5%

- Berufliche Qualifikation des Projektteams: 30%

- Erfahrung Projektteam: 25%

- Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfes (nach HOAI): 40%

Wir weisen daraufhin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche

"Kommunikation" elektronisch zu führen ist.

Fragen sind bis einschließlich 27.01.2023 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf

diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung

selbstständig über den oben genannten Link zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

1) Fehlende Unterlagen

Es ist nicht geplant fehlende der unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für

veraltete/abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend

sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt. Das

Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.

2) Bewerbungsformular und Bieterplattform

Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist ein

Bewerbungsformular zu verwenden, welches über den unter

I.3) genannten Link heruntergeladen werden kann.

3) Ausschlusskriterien

Auflistung der Ausschlusskriterien zum Download über den

unter I.3) genannten Link

4) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für

jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren

und kenntlich zu machen, von welchem

Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1

der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist. Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind

geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor einen Nachweis der Verfügbarkeit im

Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43,47 VgV wird verwiesen.

5) Allgemeine Hinweise

Alle vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist der Vergabestelle (Kontaktstelle gem. I.1) vorzulegen, sofern diese nicht erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.

Scans von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein

Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen, die nach Ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden).

Ausländische Bewerber können anstelle der genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise

vorlegen. Sie werden anerkannt, sofern die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen

ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYWVSBQ5YT

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.

Dort heißt es:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB

bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach

§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2023

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Osterrönfeld
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