Technik zum mobilen Arbeiten 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: I20220314-034
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technik zum mobilen Arbeiten 2022
Technik zum mobilen Arbeiten 2022
Mobile Endgeräte - Detachable
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die kommunit schreibt für dieses Los den Abschluss eines Vertrags über den Kauf und die Lieferung von mindestens 250 Stück Geräten aus. Mit Zuschlag werden von dieser Menge die ersten 200 Stück abgerufen und beschafft. Die Lieferung der Erstabrufmenge soll spätestens bis 09.12.2022 erfolgen. Sollte diese Frist nicht einhaltbar sein, ist ein festes Lieferdatum zu benennen. In dem Fall ist zudem die Anzahl der verfügbaren Teilmenge zum 09.12.2022 anzugeben.
Mobile Endgeräte - Convertible
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die kommunit schreibt für dieses Los den Abschluss eines Vertrags über den Kauf und die Lieferung von mindestens 500 Stück Geräten aus. Mit Zuschlag werden von dieser Menge die ersten 200 Stück abgerufen und beschafft. Die Lieferung der Erstabrufmenge soll spätestens bis 09.12.2022 erfolgen. Sollte diese Frist, aufgrund von Lieferengpässen des Vorlieferanten nicht einhaltbar sein, ist ein festes Lieferdatum zu benennen. In dem Fall ist zudem die Anzahl der verfügbaren Teilmenge zum 09.12.2022 anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Endgeräte - Detachable
Ort: Westerhorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25364
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Endgeräte - Convertible
Ort: Westerhorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25364
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.