Toni-Jensen-Schule - Sanierung Kassler Bauten; Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 60.6.950.22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Toni-Jensen-Schule - Sanierung Kassler Bauten; Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI
Toni-Jensen-Schule - Sanierung Kassler Bau;
Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI
24149 Kiel
Der Kassler-Bau der Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule wird komplett saniert. Die Gesamtsanierung und die Umsetzung von
Energieeffizienzmaßnahmen beinhalten die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle. die Erneuerung der Versorgungsleitung und der Haustechnik sowie die Ertüchtigung des Brandschutzes. Der Umfang der
Sanierungsarbeiten wurde im Dezember 2021 auf Grundlage einer gutachterlichen Voruntersuchung ermittelt.
Aufgrund der Schadstoffbelastung in den Decken und Wänden ist eine vollständige Entkernung erforderlich. Die Sanierungsarbeiten werden in einem Bauabschnitt abgewickelt. Um den Schulbetrieb aufrecht zu halten, sind Interimsmaßnahmen notwendig, die nicht Vertragsbestandteil
sind und bauseits organisiert werden. Um den Umfang der Interimsmaßnahmen zu begrenzen, ist eine kompakte Bauzeit erforderlich.
Zielkatalog Sanierungsmaßnahmen-Baukonstruktion
Aus den Untersuchungen und Bewertungen des Bestandes ergibt sich in Abstimmung mit den Beiträgen der unterstützenden Fachplaner folgender Zielkatalog für eine Sanierung:
Fassaden
- Energetische Sanierung der im Originalzustand befindlichen Fassade
- Die Fassade soll mit einem System aus teilvorfabrizierten Elementen ertüchtigt werden. Die Aufgabe umfasst nicht nur die
Systemplanung der Fassade unter Berücksichtigung einer kompakten Bauzeit, sondern auch die Ausführungsplanung und
Planungsleistungen bis zur Fertigstellung mit entsprechenden Regeldetails.
- Energetische Sanierung der Fenster und Außentüren, lichte Durchgangsmaße sind zu prüfen
- Energetische Sanierung des Daches des eingeschossigen Baukörpers
Innenbereich
- Behebung brandschutztechnischer Schwachstellen und Sicherung der Rettungswege
- Umsetzung der Vorgaben für eine barrierefreie Ausbildung des Gebäudes in Anlehnung an DIN 18040-1
- Sanierung der schadstoffbelasteten Rasterdecken und Trennwände
- Sanierung Estrich und Bodenbeläge-Verbesserung der Wärmedämmung
- Erneuerung der sanitären Anlagen
Tragwerksplanung-Betonsanierung Bestand
Es handelt sich bei den Gebäuden um Skelettbauten mit aussteifenden Treppen-bzw. Sanitärkernen, die in Ortbeton hergestellt wurden. Das orthogonale Stützenraster hat eine
Abmessung von 7,20 x 7,20m. Die Fertigteilstützen mit Auflagerkonsolen haben einen Querschnitt von 40x40cm und
sind in einzelnen Köcherfundamenten gegründet. Es wird davon ausgegangen, dass auch die Decken tragfähig und intakt
sind.
Eine Untersuchung über die Zustandsbewertung des
Tragwerkes wird durch einen Fachplaner bauseits durchgeführt. Für die Sanierung gilt es zu klären, ob aus statischer Sicht
Bedenken gegen den Lasteintrag von neuen Bauteilen bestehen. Des Weiteren ist die Traglast der vorhandenen
Deckenkonstruktion zu prüfen. Die Betondeckung entspricht nicht den aktuellen normativen Vorgaben.
Der Untersuchungsbericht wird zur Beurteilung des Tragwerkes zur Verfügung gestellt.
Zielkatalog Sanierungsmaßnahmen-technische Anlagen
Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1,2
Das Rohrleitungsnetz beider Gebäudeteile ist zu sanieren. Das Trinkwassernetz besteht aus einem Materialmix aus verzinkten
Stahlleitungen und Kupfer (TWW und TWK). Die Abflussleitungen sind zum größten Teil aus gusseisernen Rohren (SML), der Rest ist aus hochtemperaturbeständigem Kunststoffrohren(HT). Die Heizungsverrohrung ist aus schwarzem Stahlrohr. Die Wärmeverteilung erfolgt über
Heizkörper
Bei der Sanierung der Außenfassade müssen die Heizkörper versetzt werden.
Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5
Die gesamte Elektrotechnik wird abgängig sein und muss erneuert werden. Die Sicherheits- und Notleuchten sowie das gesamte Leitungsnetzmüssendem Brandschutzkonzept
angepasst werden und ein Standort für die neue
Zentralbatterieanlage muss festgelegt werden. Der Zentralbatterieraum muss eine L30 Be- und Entlüftung nach außen aufweisen. Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage wird in
Funktionserhalt aufgebaut.
Die gesamte Elektroinstallation und die
Niederspannungsschaltanlagen von der Hauptverteilung bis zu den Unterverteilungen wird erneuert. Die Anschlüsse sind den Erfordernissen an den heutigen Schulbau sowie den Fachklassen anzupassen. In den Flucht-und Rettungswegen sind Leitungstrassen mit Befestigungen vorzusehen.
Trassendurchführungen durch Brandabschnittswände sind
fachgerecht zu schotten.
Für die Sonnenschutzanlage ist eine neue Verkabelung und Steuerung vorzusehen.
Die Bestandsleuchten sind veraltet mit konventionellen Vorschaltgeräten und Leuchtstoffröhrentechnik. Diese sind
gegen neue Beleuchtungsanlagen in LED-Technik mit Tageslichtregelung und Präsenzregelung zu tauschen.
Im Rahmen der energetischen Sanierung der Gebäudehülle ist die äußere Blitzschutzanlage zu erneuern. Für den inneren
Blitzschutz sind Überspannungselemente und Kombiableiter in den Unterverteilungen vorgesehen. Die Telekommunikationsanlage ist derzeit an die Telefonanlage
der Grundschule angebunden. Im Rahmen der Sanierung wird das gesamte Leitungsnetz in dem Baukörpererneuert. Im
Zusammenhang mit der EDV-Verlegung wird eine strukturierte neue Verkabelung vorgesehen. Im Behinderten-WC muss eine Lichtrufanlage installiert werden.
Für die elektroakustischen Anlagen werden neue Deckeneinbaulautsprecher vorgesehen sowie das Leitungsnetz erneuert, die Anbindung erfolgt an die Ela-Anlage der Grundschule.
Gemäß Schulbaurichtlinie wird eine
Alarmierungsanlagemontiert. Diese ist mit einem eigenständigen Brandmeldecomputer als
Hausalarmierungsanlage mit nicht automatischen Handfeuermeldern sowie einer neuen Zentrale, Ringbussirenen
in den Klassenräumen zur Alarmierung und einem neuen Leitungsnetz ausgestattet. Die Alarmierungsanlage wird in
Funktionserhalt aufgebaut.
Weitere Ausführungen siehe Abschnitt VI.3.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung Gebäude eingereichten 2 bewerteten (jeweils 4 Punkte), bereits realisierten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 01.01.2015) mit der Leistungsphase 2-8 (Objektplanung Gebäude) abgeschlossen worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Kosten (0-4 Punkte), sowie jeweils 5 Zusatzpunkte sofern es sich bei der Referenz um ein Sanierungsprojekt oder eine Allgemeinbildende Schule handelt.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in dem Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt, gem. § 75 Abs. 1 VgV
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre, § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2
VgV (15%): (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von 400.000 EUR, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 1,0 Mio EUR
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder
auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio EUR, sonst. Schäden mind. 1 Mio EUR
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (10%): Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von
3 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von 9 Mitarbeitern
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer
Liste gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 2 (Wichtung pro Referenz 37,5 %, gesamte Wichtung 75 %) Mindestkriterien der Referenzen:
1) 2 von 2 Referenzen Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, LPH 2-8,
2) 2 von 2 Referenzen Schulbau, Bildungsgebäude oder vergleichbar
3) Mindesthonorarzone III oder höher
4) Projektfertigstellung in den letzten 7 Jahren
5) Angabe Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter
erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für die jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (Mindestpunktzahl ab 4,0 Mio EUR, Höchstpunktzahl ab 10,0 Mio EUR
-Referenz als Sanierung: erfüllt = 5 Punkte; nicht erfüllt = 0 Punkte
- Referenz als Allgemeinbildende Schule: erfüllt = 5 Punkte; nicht erfüllt = 0 Punkte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weiterführung Abschnitt II.2.4)
Die Gebäude der Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule sind mit
einer Einbruchmeldeanlage gesichert, deren Zentrale sich im Technikraum der Grundschule befindet. Das Leitungsnetz und
die Melder werden erneuert wobei die Türüberwachung berücksichtigt werden muss.
Die Übertragungsnetze sind als strukturierte Verkabelung neu aufzubauen. Es ist zu prüfen, ob vorhandene Aktivboards mit Nahdistanzbeamern nach der Sanierung weiter genutzt werden können. Für die Verteilung des Leitungsnetzes wird ein neuer Datenschrank im EG vorgesehen und ein zusätzlicher
Datenschrank wird im OG im Computerraum angeordnet.
Die Gesamtkosten der KG 200-500 wurden in der Aufstellung eines Kostenrahmens mit rund 8,8 Mio EUR veranschlagt. Die KG 300 + 400 sind mit ca. 7,3 Mio EUR netto beziffert. Leistungsbeschreibung: , § 34 HOAI,
LPH 2-9, Honorarzone III, stufenweise Beauftragung. (RBBau)
Zuschlagskriterien:
- Organisation des Projektteams: 5 %
- Berufliche Qualifikation des Projektteams: 30%
- Erfahrung des Projektteams: 25%
- Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (nach HOAI): 40%
Wir weisen daraufhin, dass die Bieterkommunikation
ausschließlich über das DTVP, dort die Schlatfläche "Kommunikation" elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 27.01.2023 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung
stelbstständig über den oben genannten Link zu prüfen. eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
1) Fehlende Unterlagen
Es ist nicht geplant fehlende der unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für
veraltete/abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten
Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber
kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt. Das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist ein
Bewerbungsformular zu verwenden, welches über den unter I.3) genannten Link heruntergeladen werden kann.
3) Ausschlusskriterien
Auflistung der Ausschlusskriterien zum Download über den
unter I.3) genannten Link
4) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab.
Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für
jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren
und kenntlich zu machen, von welchem
Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1
der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist. Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind
geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von de Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG
behält sich vor einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43,47 VgV
wird verwiesen.
5) Allgemeine Hinweise
Alle vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist
der Vergabestelle (Kontaktstelle gem. I.1) vorzulegen, sofern diese nicht erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Scans von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Abauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen,
die nach Ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden).
Ausländische Bewerber können anstelle der genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, sofern die nach Maßgabe der Rechtsvorschriftemn des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als der deutschen Sprache sind in begleubigter Übersetzung vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYWV0Y96CK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de