Untersuchung von amtlichen Futtermittelproben für das Landeslabor Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Untersuchung von amtlichen Futtermittelproben für das Landeslabor Schleswig-Holstein
Die Beauftragung bezieht sich auf die Untersuchung von amtlichen Futtermittelproben.
Die Probennahme erfolgt bei Hersteller-, Handels- und landwirtschaftlichen Betrieben. Bei den Proben handelt es sich um Einzel- und Mischfuttermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe. Im Jahr 2023 werden ca. 662 Proben planmäßig gezogen, die einer entsprechenden Analyse bedürfen. Diese Probenanzahl kann z.B. aufgrund anlassbezogener Kontrollen bzw. An- und Abmeldungen von Betrieben niedriger oder höher ausfallen. Ein Anspruch auf Untersuchung dieser geschätzten Proben- bzw. Analysenzahl ergibt sich nicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend ab dem 01.01.2023 Kapazitäten für die Durchführung der beschriebenen amtlichen Futtermitteluntersuchungen in Schleswig-Holstein vorzuhalten. Die Ausführung der Analysen erfolgt jeweils möglichst zeitnah nach Eingang der zu untersuchenden Proben.
Die Untersuchungsergebnisse sollen möglichst zeitnah, jedoch spätestens vier Wochen nach Probeneingang vorgelegt werden.
Im Falle von Proben mit Dringlichkeitsvermerk sollten die Ergebnisse spätestens 14 Tage nach Probeneingang vorliegen. In diesen Fällen ist eine kurze Analysezeit besonders wichtig, da z.B. Ware gesperrt wurde und ein wirtschaftlicher Schaden für die Inverkehrbringer entstehen kann.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Untersuchung von amtlichen Futtermittelproben für das Landeslabor Schleswig-Holstein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24107
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]