Stadt Schleswig, Umbau und Erweiterung Kulturhaus auf der Freiheit
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Schleswig, Umbau und Erweiterung Kulturhaus auf der Freiheit
Objektplanung Freianlagenplanung nach § 39 HOAI, LPH 1-8, Besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung
24837 Schleswig
Die Stadt Schleswig beabsichtigt den Umbau des Varieté-Theaters „Heimat“ auf dem Grundstück „Auf der Freiheit“ in Schleswig (zukünftig B-Plan 102). Das Bestandsgebäude soll saniert, modernisiert und erweitert werden. Das Gebäude wurde im Frühjahr 1984 errichtet und diente ursprünglich der Bundeswehr als Mannschaftsheim „Heimat“. Der ursprüngliche große Speisesaal stellt heute das Varietétheater dar. Die Baugenehmigung ist von 2013. Grund der Erweiterung ist, dass die bisherige Spiel- und Produktionsstätte des Landestheaters SH, Am Lollfuß in Schleswig wegen Baufälligkeit geschlossen werden musste. Geplant ist, dass zukünftig das sogenannte "Heimatgebäude" sowohl dem Landestheater SH als auch dem Varieté-Theater als Spielstätte dienen soll.
Die Gesamtmaßnahme setzt sich aus drei Teilprojekten zusammen: Theaterprojekt (förderfähig), Südflügel mit Restaurant (nicht förderfähig) und Außenanlagen. Das Bauvorhaben wird teilweise finanziert durch Zuwendungen des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Schleswig-Flensburg. Die Bauzeit ist nach aktuellem Stand für den Zeitraum Frühsommer 2023 bis Sommer 2025 geplant.
Die Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs vergeben. Es ist eine multifunktionale Nutzung geplante, die ein großes Spektrum der Theaternutzung abdeckt. Das Landestheater werden 200 - 400 Gäste besuchen, ein Bankett wird mit 200 – 450 Gästen stattfinden und das Varieté erwartet bis zu 600 Gäste.
Der Umfang der ausgeschriebenen Leistung umfasst die Grundleistungen der LPH 1-8 im Leistungsbild Freianlagen gem. §39 HOAI 2021. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen.
Gemeinsames Ziel muss sein, das verfügbare schlanke Budget bedarfsgerecht einzusetzen. Gegenstand der Aufgabe ist die Erarbeitung und Umsetzung einer Freiraumplanung zur landschafts- und stadträumlichen Einbindung des Kulturhauses in Schleswig. Ziel ist es, für den Planbereich von ca. 15.000 m² die räumlichen Bezüge in die Landschaft, in den sich wandelnden Stadtraum und in den unmittelbar anschließenden Freiraum einzubinden. Grundlage soll ein vorhandenes Freiraumkonzept vom Sommer 2022 sein. Insbesondere sind dabei bestehende Freiraumstrukturen und die Einbindung in den weiteren Kontext mit dem Landschaftsraum an der Schlei, dem westlich anschließenden Park, der nördlichen Erschließung, und die zukünftige städtebauliche Entwicklung gemäß Rahmenplan zu berücksichtigen. Die Topografie mit den jeweiligen Anschlusshöhen ans Gebäude, die Erschließung, die Anlieferungen und die Stellplätze sowie die gebäudebezogenen Außenraumnutzungen wie Terrassen und außengastronomische Nutzungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Der östliche Bestandsparkplatz des Heimatgebäudes (70 STP) soll erhalten bleiben. Dieser wird eingebunden, die alte Zufahrt soll als fußläufiger Anschluss zum Wanderweg umgestaltet werden und die neue Zufahrt wird an die Planstraße E angebunden.
Der Entwässerungsantrag wird im Zuge des Bauantrages im Juli 2022 bauseits erstellt.
Die gesamten Kosten der KG 500 werden auf 1.462.400 € (netto) geschätzt. Diese Gesamtkosten ist dabei als Obergrenze zu verstehen, an der sich die Planungen in allen Leistungsphasen auszurichten haben.
Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Freianlagen nach § 39 HOAI abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen umgesetzt haben.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121003237 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Schleswig, Umbau und Erweiterung Kulturhaus auf der Freiheit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen. Fragen werden bis zum 23.08.2022 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121003237 unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://Vergabekammerwimi.landsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de