"Erweiterung Hortanbau Grundschule Rödlitz" Referenznummer der Bekanntmachung: 4.18-347-2a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenstein/Sachsen
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09350
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lichtenstein-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Erweiterung Hortanbau Grundschule Rödlitz"
Die Stadt Lichtenstein beabsichtigt die Erweiterung des Hortgebäudes am Standort der Grundschule Rödlitz um 112 Betreuungsplätze für den Hort bei einer gleichzeitigen Integration der Ortschaftsverwaltung in das Gebäude. Hierzu wurde im März 2019 im Vorfeld der Ausschreibung eine Studie inklusive einer Ent-wurfsidee zu einem Nutzungskonzept für den Hortneubau durchgeführt. Im Ergebnis wird durch die Stadt Lichtenstein beabsichtigt, einen Teilabbruch der Gebäude auf den zur Grundschule angrenzenden Grundstücken 122, 565/1 durchzuführen und für eine solche Bebauung vorzunehmen. Die zu beauftragenden Planungen sind auf die Aufgabenstellung der Stadt Lichtenstein (siehe Punkt 2 der Vergabeunterlage) auszurichten. Die oben angeführte Entwurfsstudie ist hier-bei zur Kenntnis zu nehmen und kann als Orientierung zur Lösung der Planungsaufgabe dienen. Die Terminplanung sieht einen Baubeginn spätestens in 09/2023 und den Nutzungsbeginn für das Schuljahr 2025/26 vor. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich voraussichtlich um ein Fördervorhaben, die Finanzierung ist im Anschluss und auf Grundlage der Leistungsphase 3 zu klären. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Das ortsbildprägende Gebäude der Grundschule (Obere Dorfstraße 37, 09350 Lichtenstein/Sa.) ist in zentraler Dorfkernlage des Ortsteils Rödlitz direkt an der Oberen Dorfstraße gelegen. Rückseitig angrenzend ist der zur Schule gehörende Sportplatz, der Schulhof, ein Spielplatz sowie die Turnhalle gelegen. Das Schulgebäude ist dreigeschossig aufgebaut und verfügt traufseitig über einen dreigeschossigen Funktionsanbau am innenliegenden Treppenhaus sowie giebelseitig über eine vorgestellte Fluchtrettungstreppenanlage. Der zu planende Hortanbau ist nördlich des Bestandsbaus, am Standort der derzeitigen Feuertreppe, vorzusehen und auf eine optimale Eingangssituation sowie günstige Wegeverbindungen zwischen dem Hauptgebäude, dem bereits bestehenden Anbau und der Turnhalle auszulegen. Anzustreben ist die funktionale Erweiterung der bestehenden Grundschule mit Flächen für Betreuung und Aufenthalt. Hierbei wird das Ziel der Integration des Bestandsgebäudes bei minimalen invasiven Aufwand vorgesehen. Folgende räumliche Anforderungen sind zu berücksichtigen: Speise-/Veranstaltungsräumlichkeiten (156 m²), Ausgabeküche / Lager inkl. Personalräume und Berücks. Anlieferung (78 m²), Integr. einer Bühnenmöglichkeit (10 m²). Die Eingangsbereiche sind neu zu ordnen, der Aufzug ist bei der Herstellung der Erweiterung als barriere-freie Zugangsmöglichkeit zwingend zu integrieren. Garderoben sind nach Schulbauempfehlung für 4 Klassen à 28 Kinder vorzusehen. Räume für Betreuung sind separat oder alternativ in unmittelb. Anbindung zum Klassenzimmer zu planen (insg. 280 m²). Inklusions- / Integrationsmöglichkeiten sind in ruhiger Lage und vollständig barrierearm zu erschließen. Die Flächen sind auf 8 Kinder auszurichten. Der Bestand ist einzubinden, vorhandene Strukturen sind zu qualifizieren. Der "Verwaltungsbereich" (Büro Schulleitung, Büro Hortleitung, Sekretariat, Nebenräume) ist zu prüfen und in zentraler Lage anzubinden. Sekundäre Funktion: In den zu planenden Anbau sind Räumlichkeiten für die Ortschaftsvertretung in Anbindung / Doppelnutzung des Sekretariats der Schule / des Hortes mit separatem Eingang ohne weitere Zugangsmöglichkeit zum Schulbetrieb vorzusehen. Weitere Anforderungen betroffener Fachämter und Richtlinien sind der Vergabeunterlage zu entnehmen. Die Kostenrahmenschätzung beziffert vorläufige Baukosten der KG 200-600 DIN 276 von ca. 2.865.704 Mio € netto. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Der vom Auftraggeber vorgesehene Realisierungszeitraum endet Juni 2025.
Objektplanung gemäß § 34 ff. HOAI
Lichtenstein/Sachsen, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungs-phasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner; - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 4; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik und Raumakustik (Speiseraum) gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4; - LPH 3: Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 5 bis 9; - Fortführung des geschützten internetbasierten Projektraums als Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C1 zu entnehmen.
Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Lichtenstein, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden.
Tragwerksplanung gemäß § 51 ff. HOAI
Lichtenstein/Sachsen, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C2 zu entnehmen.
Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Lichtenstein, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 7
Lichtenstein/Sachsen, DE
Beauftragt werden die Leistungen gemäß § 55 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 4 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungs-phasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: entfällt. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: entfällt. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C3 zu entnehmen.
Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Lichtenstein, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4 bis 6
Lichtenstein/Sachsen, DE
Beauftragt werden die Leistungen gemäß § 55 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 4 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: entfällt. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: entfällt. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Lichtenstein, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung gemäß § 34 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenstein
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09350
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung gemäß § 51 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08060
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4 bis 6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08060
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.