Straßenbahnneubaustrecke Zeisigwald Referenznummer der Bekanntmachung: CVAG/22/F01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.cvag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbahnneubaustrecke Zeisigwald
Das Chemnitzer Straßenbahnnetz befindet sich in der Weiterentwicklung. Die Straßenbahn soll als umweltfreundliches, nachhaltiges und auf die Stadtentwicklung positiv wirkendes Massenverkehrsmittel ausgebaut werden. Die Chemnitzer Verkehrs-AG als Eigentümer und Betreiber des Straßenbahnsystems der Stadt ist als Projektpartner an den Planungen zur Umsetzung des so genannten Chemnitzer Modells beteiligt. Mit dem Chemnitzer Modell geht die Planung und der Bau neuer Straßenbahnstrecken einher, die künftig mit dem regionalen Eisenbahnnebenstrecken verbunden sind. Neben der Etablierung des Chemnitzer Modells treibt die CVAG zudem auch die Planung und den Bau von rein innerstädtischen Straßenbahnstrecken voran.
Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft
PF 114
09001 Chemnitz
Mit dem Streckenneubau soll die bestehende Infrastruktur in der Straße der Nationen erweitert und bis zum geplanten Endpunkt in die Zeisigwaldstraße geführt werden. Derzeit bedient die Straßenbahnlinie 3 die Relation Technopark - Hauptbahnhof und soll über die Neubaustrecke künftig die derzeitige Buslinie 51 vollständig ersetzen.
Die Strecke soll zusammenhängend planfestgestellt werden, weshalb der Planungsumfang sich auf die Gesamtstrecke bezieht. Im Bereich Thomas-Mann-Platz ist eine bauliche Trennstelle vorzusehen, um die Bauleistung künftig auf mindestens zwei Aufträge verteilen zu können.
Das Verkehrsangebot soll durch die Umstellung vom Bussystem auf das Straßenbahnsystem attraktiver für die Fahrgäste werden. Markante Ziele sind neben Wohngebieten der Stadtteile das Einkaufszentrum Sachsen-Allee, das Stadion an der Gellertstraße, großflächige Gewerbeeinheiten entlang der Heinrich-Schütz-Straße, der Terranova-Campus, die geplante Gesamtschule sowie das Klinikum Bethanien im Bereich des Endpunktes in der Zeisigwaldstraße.
Neben den verkehrlichen Zielen des ÖPNV soll gleichzeitig der gesamte öffentliche Straßenraum entlang der künftigen Streckenführung aufgewertet und umgebaut werden. Insbesondere sind neben den Infrastrukturanlagen der Straßenbahn zeitgemäße und regelkonforme Verkehrsanlagen für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen. Parkräume im öffentlichen Raum sind orientiert an der künftigen Situation neu zu ordnen und vorzusehen.
Im Endzustand soll ein Straßenraum geschaffen sein, der unter dem Vorhandensein der Straßenbahninfrastruktur den heutigen Ansprüchen an einem hohen Maß an Verkehrssicherheit auf der einen und lebensfreundlicher Urbanität auf der anderen Seite gerecht wird, wozu ebenso die Einordnung von durchgehenden Straßenbaumstandorten gehört. Die vom Planungsgebiet betroffenen denkmalpflegerischen Belange sind zu beachten.
gemäß Wertungsmatrix (Leitfaden Phase 1 Anlage 16 )
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Formblatt "Eigenerklärung gemäß §§ 123 Abs. 1 bis 3, 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 bis 9 GWB" (Anlage 2);
2) Formblatt "Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen nach § 123 Abs. 4 GWB und derMitgliedschaft in Berufsgenossenschaften" (Anlage 3);
3) Formblatt "Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz" (Anlage 4);
4) Formblatt "Erklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB" (Anlage 5);
5) Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" (Anlage 6);
6) Formblatt "Verzeichnis der Unterauftragnehmer/ Nachauftragnehmer" (Anlage 7);
7) Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 8);
8) Formblatt "Erklärung zur Projektkommunikation" (Anlage 9);
9) Formblatt "Vertraulichkeitsvereinbarung" (Anlage 10);
11) Formblatt "Erklärung zum Datenschutzbeauftragten" (Anlage 11.1);
12) Formblatt "Datenschutzerklärung des Auftraggebers" (Anlage 11.2);
13) Formblatt "Erklärung zur Verflechtung mit anderen Unternehmen" (Anlage 12).
1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers/ der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Jahren (2019-2021). (Anlage 13.1);
2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung sowie weitere benannte Bescheinigungen (nicht älter als 3 Monate nach dem Datum der Veröffentlichung) (Anlage 13.2);
3) Formblatt »Versicherungen« (Anlage 14);
4) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket« (Anlage 17).
1) Nachweis der Einhaltung der Normen der Qualitätssicherung gemäß § 49 Abs. 1 SektVO (Anlage 15.1);
2) Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Referenzobjekt bezogen auf die letzten 10 Jahre (Anlage 15.2);
3) Erfahrung und Fachkenntnisse des Projektleiters durch persönliches Referenzprojekt innerhalb der letzten 10 Jahre und Berücksichtigung dessen beruflichen Lebenslaufes (Anlage 15.3);
4) Qualifikation des Projektleiters in Form eines Fachlebenslaufes mit den Nachweisen zur beruflichen Qualifikation (Anlage 15.4);
5) Erfahrung und Fachkenntnisse des stellvertretenden Projektleiters durch persönliches Referenzprojekt innerhalb der letzten 10 Jahre und Berücksichtigung dessen beruflichen Lebenslaufes (Anlage 15.5);
6) Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters in Form eines Fachlebenslaufes mit den Nachweisen zur beruflichen Qualifikation (Anlage 15.6);
7) Angabe verfügbarer und eingesetzter Software für planungsspezifische Bereiche (wie CAD, AVA) einschließlich spezifischer Simulationsprogramme (Straßenbahnneubaustreckenverlauf, etc.) (Anlage 15.7).
Die Zahlungen erfolgt nach Leistungserfüllung, Abnahme und Rechnungseingang innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Abschlagszahlungen sind möglich.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.