Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes im Landkreis Erzgebirgskreis - Cluster 1 Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes im Landkreis Erzgebirgskreis - Cluster 1
Gegenstand des Auftrages sind die Errichtung und der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken sowie Gewerbegebiete) im Landkreis Erzgebirgskreis mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Einzellosen und der Möglichkeit zur Abgabe eines Nebenangebots. Details zur Losbildung und dem optionalen Nebenangebot finden sich unter Ziffer 3 ff. der Vergabeunterlage.
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hauptbereich allgemein:Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen, zukunfts- und hochleistungsfähigen Next Generation Access Breitbandnetzes (NGA-Netz) und die Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet des Erzgebirgskreises (Privathaushalte und Gewerbegebiete) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke. Das NGA-Netz soll vom Auftragnehmer zunächst gebaut und eingerichtet, anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Der Auftraggeber hat einen Antrag auf Förderung nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 (Version vom 28.11.2019) sowie nach der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gestellt. Vorläufige Zuwendungsbescheide sowohl des Bundes als auch des Freistaates Sachsen liegen vor. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, gem. §§ 3 (1)a., 6 NGA-RR und Nr. 3.1 der BMVI-Förderrichtlinie. Los 1:Gegenstand der Ausschreibung zu Los 1 ist es, die unterversorgten Adressen (weiße Flecken) des Gebietsclusters 1 mit Diensten eines hochleistungsfähigen NGA-Breitbandnetzes zu versorgen. Weitere Details zu diesem und weiteren Losen sowie der Möglichkeit, ein Nebenangebot abzugeben, finden sich unter Ziffer 3 ff. der Vergabeunterlage.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Gewerbeanschlüsse - Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung zu Los 2 ist es, die unterversorgten Adressen (Gewerbegebiet) des Gebietsclusters 1 mit Diensten eines hochleistungsfähigen NGA-Breitbandnetzes zu versorgen. Weitere Details zu diesem und weiteren Losen sowie der Möglichkeit, ein Nebenangebot abzugeben, finden sich unter Ziffer 3 ff. der Vergabeunterlage.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Hauptbereich
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Gewerbeanschlüsse - Los 2
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.