Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Weißkalk/Weißfeinkalk an die Standorte Ronneburg und Königstein der Wismut GmbH 2023-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 1816751-U64
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Weißkalk/Weißfeinkalk an die Standorte Ronneburg und Königstein der Wismut GmbH 2023-2026
Lieferung von Weißkalk/Weißfeinkalk an die Standorte Ronneburg und Königstein der Wismut GmbH
Lieferung von Weißkalk CL 90 Q nach DIN EN 459-1 und DIN EN 12518 an die Standorte Ronneburg und Aue der Wismut GmbH
07580 Ronneburg
08118 Hartenstein
Lieferung und Entladung von Weißkalk CL 90 Q nach DIN EN 459-1 und DIN EN 12518 in Silofahrzeugen für die Kalkmilchherstellung an den Standort Ronneburg in folgendem geschätzen Umfang:
2023: 3.050 Tonnen
2024: 3.050 Tonnen
2025: 3.050 Tonnen
2026: 3.050 Tonnen
Lieferung von Weißfeinkalk an den Standort Königstein der Wismut GmbH
01824 Königstein
Lieferung und Entladung von Weißfeinkalk in Silofahrzeugen an den Standort Königstein in folgendem geschätzten Umfang:
2023: 350 Tonnen
2024: 350 Tonnen
2025: 350 Tonnen
2026: 350 Tonnen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Weißkalk CL 90 Q nach DIN EN 459-1 und DIN EN 12518 an die Standorte Ronneburg und Aue der Wismut GmbH
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.