Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Klipphausen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klipphausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse - Cluster Röhrsdorf
Gemeinde Klipphausen - Ortsteil Röhrsdorf
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden,
Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen
Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die
Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie
zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen
also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb
der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die
Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im
Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt
und aufrechterhalten werden kann. Das Los 2 betrifft das Cluster Röhrsdorf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse - Cluster Röhrsdorf
Ort: Frammersbach
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Land: Deutschland
Ort: Drei Gleichen
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §
135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gemeinde Klipphausen - Ortsteil Röhrsdorf
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden,
Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen
Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die
Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie
zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen
also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb
der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die
Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im
Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt
und aufrechterhalten werden kann. Das Los 2 betrifft das Cluster Röhrsdorf.
Ort: Frammersbach
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Land: Deutschland
Ort: Drei Gleichen
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
Der beauftragte Nachtrag im Baulos 2 entstand insbesondere aufgrund von Abweichungen des
Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation
während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen,
Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten
erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden
mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere
Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
Gemeinde hatte die entspr. Grabentiefen/notw. Überdeckungen der Kabeltrassen, Schächte, Asphaltstärken etc. bei zuständigen Straßenbaulastträgern abgefragt u. die mitgeteilten Informationen entsprechend in der Planung berücksichtigt; Vertiefung der Gräben/die höhere Überdeckung der Kabeltrassen, Schächte etc. haben die jeweiligen Straßenbaulastträger erst in den mit diesen durchgeführten Bauanlaufberatungen gefordert; die teilw. anderen Asphaltstärken u. die unvorhersehbaren Bodenverhältnisse zeigten sich erst im Rahmen der Baumaßnahmen; diese Umstände waren für Gemeinde auf-grund der vorherigen, teilw. sogar anderslautenden Informationen der Straßenbaulastträger im Rahmen der Planung nicht vorhersehbar; hieraus resultieren die entsprechenden Änderungen der Bauweise (offen/geschlossen), Trassenumverlegungen, höhere Grabentiefen u. Grabenbreiten, Mehrmengen, insbes. beim Bodenaustausch etc., die für Ge-meinde nicht vorhersehbar waren; auch unbekannte Mediendichte war nicht vorhersehbar.