Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Klipphausen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klipphausen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse - Cluster Seeligstadt

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
45314310 Verlegen von Kabeln
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2E Meißen
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Klipphausen - Ortsteil Seeligstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden,

Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen

Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die

Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie

zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.

Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen

also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb

der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.

Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die

Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im

Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt

und aufrechterhalten werden kann. Das Los 3 betrifft das Cluster Seeligstadt.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 24
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 091-234705

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 161_GKL_01-2020-0027
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse - Cluster Seeligstadt

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
08/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Wilsdruff
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Coswig
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird

(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe

der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der

Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,

dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die

Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der

Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist

ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §

135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2E Meißen
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Klipphausen - Ortsteil Seeligstadt

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden,

Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen

Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die

Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie

zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.

Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen

also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb

der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.

Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die

Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im

Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt

und aufrechterhalten werden kann. Das Los 3 betrifft das Cluster Seeligstadt.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 24
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Wilsdruff
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Coswig
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der beauftragte Nachtrag im Baulos 3 entstand insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:

- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.

- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.

- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.

- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.

- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.

- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Gemeinde hatte die entspr. Grabentiefen/notw. Überdeckungen der Kabeltrassen, Schächte, Asphaltstärken etc. bei zuständigen Straßenbaulastträgern abgefragt u. die mitgeteilten Informationen entsprechend in der Planung berücksichtigt; Vertiefung der Gräben/die höhere Überdeckung der Kabeltrassen, Schächte etc. haben die jeweiligen Straßenbaulastträger erst in den mit diesen durchgeführten Bauanlaufberatungen gefordert; die teilw. anderen Asphaltstärken u. die unvorhersehbaren Bodenverhältnisse zeigten sich erst im Rahmen der Baumaßnahmen; diese Umstände waren für Gemeinde auf-grund der vorherigen, teilw. sogar anderslautenden Informationen der Straßenbaulastträger im Rahmen der Planung nicht vorhersehbar; hieraus resultieren die entsprechenden Änderungen der Bauweise (offen/geschlossen), Trassenumverlegungen, höhere Grabentiefen u. Grabenbreiten, Mehrmengen, insbes. beim Bodenaustausch etc., die für Ge-meinde nicht vorhersehbar waren; auch unbekannte Mediendichte war nicht vorhersehbar.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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