Lernen mit digitalen Medien; VR-Technologie mit Aufbewahrungscase Referenznummer der Bekanntmachung: 11.81.6500/2022/000012
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lernen mit digitalen Medien; VR-Technologie mit Aufbewahrungscase
Zugunsten der beruflichen Bildung in der Region beabsichtigen beide Beruflichen Schulen des Kreises Stormarn (Schleswig-Holstein) mithilfe von Fördermitteln gemeinsam mehrere standortbezogene wie standortübergreifende Maßnahmen umzusetzen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zugunsten der beruflichen Bildung in der Region, der Stärkung der beruflichen Orientierung wie der dualen Berufsausbildung samt ihrer Beschulung in der Fläche und einer zukunftsweisenden Schulentwicklung beabsichtigen beide Beruflichen Schulen des Kreises Stormarn (Schleswig-Holstein) mithilfe von Fördermitteln gemeinsam mehrere standortbezogene wie standortübergreifende Maßnahmen umzusetzen.
Mit dem angedachten Projekt soll das digitale Lernen in Präsenz vor Ort, zwischen den Schulen gemeinsam und auf Distanz in mehrfacher Hinsicht auf eine neue Ebene gehoben werden, um den kommenden Herausforderungen gewappnet zu sein und für die Lernenden sowie den Dualpartner eine attraktive, auch an den Bedarfen der Region ausgerichtete Beschulung, anzubieten.
Es sollen insgesamt 40 VR-Brillen und 30 Tabletcomputer, zwei Medienwagen zur Lagerung und Steuerung dieser Geräte sowie die zugehörigen Softwarelizenzen zu Betrieb und Steuerung der mobilen Endgeräte beschafft werden. Zugehörig dazu sollen Lerninhalte für die Sek.1, Sek 2 und die Berufliche Bildung beschafft werden.
Mit dem Einsatz von VR*-Technologie soll das dreidimensionale Lernen als sinnvolle, ortsungebundene und zukunftsorientierte Ergänzung zu bestehenden Lernräumen genutzt werden, außerschulische Lernorte in die Schule holen und Lernen in Selbstlernphasen bei individuellem Lerntempo ermöglichen.
Dabei soll vernetztes Denken und Wissensvermittlung durch Verräumlichung gefördert werden und den Schülerinnen und Schülern weiterer Zugang über ikonische und enaktive Darstellungsebenen ermöglicht werden.
Förderinitiative REACT-EU
Lernen mit digitalen Medien
Projektnr. LPW-E/6.1.8/3770
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder eine Eigenerklärung zur Eignung (L 124) als vorläufigen Nachweis
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
Firmenprofil (Jahresumsatz, Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen der letzten 3 Geschäftsjahre) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG
Gesonderte Bestätigung, dass keine Insolvenz Liquidation vorliegt.
Schriftliche Bestätigung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe vor Auftragserteilung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) oder die einheitliche europäische Eigenerklärung vorzulegen. Die aus der Erklärung hervorgehenden erforderlichen Eintragungen ins Handelsregister, in die Handwerksrolle, der IHK o. ä. sind vorzulegen.
Ausführungszeitraum ab Beauftragung bis zum 28.04.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.