Lübeck-Travemünde Skandinavienkai - Verlängerung Anleger 3
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lübeck-Travemünde Skandinavienkai - Verlängerung Anleger 3
Die Hansestadt Lübeck, vertreten durch die Lübeck Port Authority, plant am Skandinavienkai in Lübeck-Travemünde die Verlängerung des bestehenden Anleger 3. Ziel des Projektes ist es, zukünftig größere Schiffe in Verbindung mit dem bestehenden Anleger 4 gleichzeitig abfertigen zu können.
Die Anleger 3 und 4 befinden sich am nördlichen Ende des Skandinavienkais. Der Bereich wurde in den Jahren 1998 bis 2000 umgebaut, so dass eine durchgehende Kaimauerlinie zum flexibleren Anlegen der Schiffe hergestellt wurde.
Die planmäßige Wassertiefe am Anleger 4 liegt nunmehr auf NHN -9,50 m, wobei die Uferwand und angrenzenden Umschlagsbereiche für eine allgemeine Verkehrslast von 50 kN/m² ausgelegt sind. Aktuell ist der Bereich bis auf eine Hafensohle von NHN -6,0 m (Anleger 3) bzw. NHN -9,5 m (Anleger 4) ausgebaggert. Die Gesamtlänge beider Anleger beträgt zurzeit rd. 510 m.
Zum heckseitigen Be- und Entladen der anlegenden Schiffe sind aktuell zwei Pontonlagen in Betrieb.
In nördlicher Verlängerung besteht zudem ein Flüssiggut-Anleger mit einer Gesamtlänge von ca. 115 m. Die Uferwand ist in diesem Bereich teilgeböscht ausgebildet und mit einer Holzspundwand gesichert. An den Flüssiggut-Anleger angrenzend befindet sich hinter der nördlichen Grundstücksgrenze eine in Privatbesitz befindliche Marina mit Liegeplätzen für Sport- und Segelboote sowie einem Werftgelände.
Es sind die Ingenieursleistungen nach § 41 ff und nach § 49 ff der HOAI (2021) für die Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen.
Beauftragung für die Planungsleistungen zunächst für Leistungsphasen 1 bis 2, optional Folgebeauftragung für Leistungsphasen 3 bis 4
Die LPA behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB dürfen nicht vorliegen und das Unternehmen darf keinen Bezug zu Russland im Sinne der VO (EU) 2022/576 haben.
Nachweis der Gesamtjahresumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt dabei 2,0 Mio. EUR. Dies betrifft die Jahre 2022, 2021 und 2020. Sollten die Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2022 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen für die Geschäftsjahre 2021, 2020 und 2019 anzugeben und die Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2022 nachzureichen, sobald diese vorliegen.
Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt 2,0 Mio. EUR.
Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 1.000.000 EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
1. Team: Angabe des für die Auftragserfüllung vorgesehenen Projektteams mit Namen, Berufsbezeichnung und beruflicher Qualifikation.
2. Referenzen: Nachweis von 2 Referenzprojekten. Als Referenzprojekt wird die planerische Erarbeitung von vergleichbaren Verkehrswasserbauten (konstruktiver Wasserbau) in Seehäfen in den Leistungsphasen 1-4 gemäß HOAI anerkannt. In jedem Referenzprojekt müssen Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. oder der Planungen von Ingenieurbauwerken nach §§ 41 ff. der HOAI 2021 erbracht worden sein.
1. Team: Es stehen als Planungsteam mindestens 1 Projektleiter:in, 1 Tragwerksplaner:in, 1 Objektplaner:in Ingenieurbauwerke und 1 Zeichner:in für die Erbringung der erforderlichen Planungsleistungen zur Verfügung. Mindestens der/ die Projektleiter:in verfügt über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
2. Referenzen: Die Referenzprojekte müssen mindestens 2 verschiedene Ausführungsvarianten umfassen. Als Referenzprojekt wird die planerische Erarbeitung von vergleichbaren Verkehrswasserbauten (konstruktiver Wasserbau) in Seehäfen in den Leistungsphasen 1-4 gemäß HOAI mit Baukosten von mindestens 7,5 Millionen EUR netto anerkannt.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV, §§ 57 LBO Schleswig-Holstein zugelassen sind:
— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen;
— juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen
Zahlung des Vergabemindestlohnes von 9,99 EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich hier um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 15 SektVO. Diese Bekanntmachung dient der Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.