Jahresabschlussprüfungen 2023-2028 - Wirtschaftsprüfungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1094
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hetlingen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.azv.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresabschlussprüfungen 2023-2028 - Wirtschaftsprüfungsleistungen
Jahresabschlussprüfung
Prüfungsbehörde ist der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein gemäß KPG S-H, der im Namen und für Rechnung des AZV Südholstein einen Vertrag mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses schließt. Die Beauftragung erfolgt jährlich, nach Beschluss der Verbandsversammlung.
Gegenstand der Prüfung ist die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften, den landesrechtlichen Vorschriften, den rechtsformspezifischen Vorschriften sowie den ergänzenden Vorschriften der jeweiligen Satzungen aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht.
Bei der Prüfung sind die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW Prüfungsstandards IDW PS 720, nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Regelungen, zu beachten.
Ebenso sind bei der Durchführung der Prüfungen die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung zu berücksichtigen.
Ergänzend hierzu sind sämtliche Prüfungsleistungen zu erbringen, die für öffentliche Unternehmen, gemäß KPG SH, insbesondere in der Abwasserentsorgung, üblich sind (z. B. KAG-Zinsschema).
Gegenüber dem Landesrechnungshof ist jährlich die Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Nr. 7.2.1 des Corporate Governance Kodex - Schleswig-Holstein (CGK-SH) erforderlich.
Die Geschäftssprache ist deutsch. Sämtliche Korrespondenz, alle Prüfungsunterlagen inkl. Notizen zur Prüfung sind deutschsprachig zu verfassen.
Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Prüfungszeitraum liegt in der Regel in den Monaten April und Mai. Eine Vorprüfung, z. B. vor Beendigung des zu prüfenden Wirtschaftsjahres, wird angestrebt. Ein Abschlussgespräch mit der Verbandsvorsteherin wird gewünscht.
Der Prüfungsbericht bzw. die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Abschlussprüfung werden vom Wirtschaftsprüfer*in den Gremien des AZV Südholstein (Finanz- und Hauptausschuss sowie der Verbandsversammlung) im Rahmen des offiziellen Schlussgespräches vorgestellt. Die Schlussbesprechung findet i. d. R. in der Sommersitzung statt, welche im Regelfall in die Monate Mai / Juni / Juli fällt.
Der finale Prüfungsbericht soll sowohl digital als auch in Papierform vorgelegt werden.
Die Anzahl der gebundenen Prüfungsberichte in deutscher Sprache beläuft sich auf:
8 Berichtsexemplare und 2 Testats Exemplare (wovon zusätzlich jeweils 2 Exemplare direkt an den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein versendet werden).
Ort der Prüfung: Abwasser-Zweckverband Südholstein, 25491 Hetlingen und in den Räumlichkeiten des Wirtschaftsprüfers zur Erstellung des Prüfungsberichtes etc.
AZV Südholstein Am Heuhafen 2 25491 Hetlingen
Jahresabschlussprüfung
Prüfungsbehörde ist der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein gemäß KPG S-H, der im Namen und für Rechnung des AZV Südholstein einen Vertrag mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses schließt. Die Beauftragung erfolgt jährlich, nach Beschluss der Verbandsversammlung.
Gegenstand der Prüfung ist die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften, den landesrechtlichen Vorschriften, den rechtsformspezifischen Vorschriften sowie den ergänzenden Vorschriften der jeweiligen Satzungen aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht.
Bei der Prüfung sind die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW Prüfungsstandards IDW PS 720, nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Regelungen, zu beachten.
Ebenso sind bei der Durchführung der Prüfungen die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung zu berücksichtigen.
Ergänzend hierzu sind sämtliche Prüfungsleistungen zu erbringen, die für öffentliche Unternehmen, gemäß KPG SH, insbesondere in der Abwasserentsorgung, üblich sind (z. B. KAG-Zinsschema).
Gegenüber dem Landesrechnungshof ist jährlich die Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Nr. 7.2.1 des Corporate Governance Kodex - Schleswig-Holstein (CGK-SH) erforderlich.
Die Geschäftssprache ist deutsch. Sämtliche Korrespondenz, alle Prüfungsunterlagen inkl. Notizen zur Prüfung sind deutschsprachig zu verfassen.
Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Prüfungszeitraum liegt in der Regel in den Monaten April und Mai. Eine Vorprüfung, z. B. vor Beendigung des zu prüfenden Wirtschaftsjahres, wird angestrebt. Ein Abschlussgespräch mit der Verbandsvorsteherin wird gewünscht.
Der Prüfungsbericht bzw. die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Abschlussprüfung werden vom Wirtschaftsprüfer*in den Gremien des AZV Südholstein (Finanz- und Hauptausschuss sowie der Verbandsversammlung) im Rahmen des offiziellen Schlussgespräches vorgestellt. Die Schlussbesprechung findet i. d. R. in der Sommersitzung statt, welche im Regelfall in die Monate Mai / Juni / Juli fällt.
Der finale Prüfungsbericht soll sowohl digital als auch in Papierform vorgelegt werden.
Die Anzahl der gebundenen Prüfungsberichte in deutscher Sprache beläuft sich auf:
8 Berichtsexemplare und 2 Testats Exemplare (wovon zusätzlich jeweils 2 Exemplare direkt an den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein versendet werden).
Ort der Prüfung: Abwasser-Zweckverband Südholstein, 25491 Hetlingen und in den Räumlichkeiten des Wirtschaftsprüfers zur Erstellung des Prüfungsberichtes etc.
Siehe Bewertungsmatrix in den Teilnahmeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR060YA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hetlingen
Postleitzahl: 25491
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse: www.azv.sh