Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Klipphausen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klipphausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse - Cluster Seeligstadt
Gemeinde Klipphausen - Ortsteil Seeligstadt
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden,
Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen
Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die
Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie
zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen
also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb
der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die
Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im
Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt
und aufrechterhalten werden kann. Das Los 3 betrifft das Cluster Seeligstadt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse - Cluster Seeligstadt
Ort: Wilsdruff
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Ort: Coswig
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §
135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gemeinde Klipphausen - Ortsteil Seeligstadt
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden,
Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen
Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die
Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie
zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen
also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb
der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die
Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im
Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt
und aufrechterhalten werden kann. Das Los 3 betrifft das Cluster Seeligstadt.
Ort: Wilsdruff
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Ort: Coswig
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
Der beauftragte Nachtrag im Baulos 3 entstand insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
Ursachen u. Gründe für die notw. Leistungs- und Mengenmehrungen traten sukzessive erst während der Bauarbeiten auf; um Bauablauf nicht zu stören u. Bauzeitplan u. Fertigstellungstermin nicht zu gefährden u. damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrleistungen/-mengen kontinuierlich u. sukzessive beauftragt werden, so wie sie festgestellt wurden; dadurch war Ausschreibung der Mehrleistungen/-mengen nicht planbar; z.B hätten für den Anschluss neu entstandener Gebäude im Zweifel sämtliche Trassen bis zum PoP geöffnet bleiben u. ggf. erweitert werden müssen, um die für zusätzliche Gebäude nach dem Materialkonzept notw. Netzkomponenten einbauen zu können; Wechsel des AN nur für diese Mehrleistungen/-mengen wäre aufgrund des engen zeitlichen Rahmens nicht mgl. u. hätte gravierende, nicht zumutbare Folgen auf Gewährleistungsansprüche der Gemeinde, da Fehler bei Bauausführung nicht dem verursachenden AN zuordbar.