Server und serverseitige Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 40SPRIND22012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprind.org
Abschnitt II: Gegenstand
Server und serverseitige Dienstleistungen
Die SPRIND GmbH - Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) beabsichtigt den Abschluss eines zeitlich begrenzten Dienstleistungsvertrages. SPRIND benötigt eine Reihe von Servern und Dienstleistungen für den Betrieb von Anwendungen und der Office-Infrastruktur.
Leipzig, DE
Die SPRIND GmbH - Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) beabsichtigt den Abschluss eines zeitlich begrenzten Dienstleistungsvertrages. SPRIND benötigt eine Reihe von Servern und Dienstleistungen für den Betrieb von Anwendungen und der Office-Infrastruktur.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Server und serverseitige Dienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.heinlein-support.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]