Neubau Regionales Gesundheitszentrum Tönning
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-nf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Regionales Gesundheitszentrum Tönning
Die Klinikum Nordfriesland gGmbH mit Hauptsitz in Husum beabsichtigt an ihrem Standort in Tönning den Neubau eines zweigeschossigen Regionalen Gesundheitszentrums.
Der geplante zweigeschossige Neubau mit Flachdach hat eine Bruttogrundfläche von ca. 1.450 m² und ein Volumen von ca. 5.905 m³. Der Baugrund erfordert eine Tiefengründung als Pfahlgründung.
Die Sohle besteht aus WU-Beton.
Das Gebäude wird aus KS-Mauerwerk und Stahlbeton erbaut und erhält eine Dachbegrünung. Das Gebäude verfügt über einen Aufzug und wird barrierefrei errichtet.
Beheizt werden soll das Gebäude durch eine auf dem Dach befindliche Wärmepumpe und es verfügt über eine Photovoltaikanlage und eine Lüftungsanlage.
Die Fassade soll einen roten Verblendmauerstein erhalten und es wird teilweise eine Pfosten-Riegelfassade erhalten. Die Fenster sollen aus Kunststoff bestehen und die Außentüren aus Aluminium und Kunststoff.
Das Flachdach soll extensiv begrünt werden.
Malerarbeiten
Das zu errichtende Gebäude befindet sich auf dem ehemaligen Krankenhausgelände in der Selckstraße 13 in 25832 Tönning.
Innenwandflächen ca. 3.000qm
Bodenbelagsarbeiten
Das zu errichtende Gebäude befindet sich auf dem ehemaligen Krankenhausgelände in der Selckstraße 13 in 25832 Tönning.
950 m² Linoleumboden
Metallbauarbeiten
Das zu errichtende Gebäude befindet sich auf dem ehemaligen Krankenhausgelände in der Selckstraße 13 in 25832 Tönning.
außenliegende Fluchttreppe mit Zugangspodest, Geländer Innentreppe
Fliesenarbeiten
Das zu errichtende Gebäude befindet sich auf dem ehemaligen Krankenhausgelände in der Selckstraße 13 in 25832 Tönning.
200qm Bodenfliesen inkl. einer Treppe (groß- und kleinformatig), 150qm Wandfliesen
Innentüren
Das zu errichtende Gebäude befindet sich auf dem ehemaligen Krankenhausgelände in der Selckstraße 13 in 25832 Tönning.
85 Innentüren, tlw. mit Brand- und Schallschutzanforderungen, Stahlzargen endbeschichtet
Bauendreinigung
Das zu errichtende Gebäude befindet sich auf dem ehemaligen Krankenhausgelände in der Selckstraße 13 in 25832 Tönning.
Baufeinreinigung innen:
- 1.150 m² Bodenflächen aus Linoleum, Fliesen und Betonwerkstein (Linoleum 950m²/ Fliesen 200m²)
- 150m² Wandfliesen
- Fensterflächen:
ca. 140m² Fensterflächen (Kunststoff) 90m² Pfosten-Riegel-Fassade, tlw. 2-geschossig, inkl. 2 Schiebetüranlagen (95qm) und 2 Vordächer - schienengeführte Fenster Markisen, (75m²)
- 10 Sanitärbereiche
- Glas/Alu-Flurtüren
- 85 Innentüren
- Reinigung der Ausbaumöbel (Praxismobiliar) MVZ
- Decken: Akustikdecken
- Bauschlussreinigung außen (nach Gerüstabbau): Fensterflächen wie vor, Höhen bis 6,50m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland