Lernen mit digitalen Medien; 360° Kameras Referenznummer der Bekanntmachung: 11.81.6500/2022/000010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lernen mit digitalen Medien; 360° Kameras
Zugunsten der beruflichen Bildung in der Region beabsichtigen beide Beruflichen Schulen des Kreises Stormarn mit Hilfe von Fördermitteln gemeinsam mehrere standortbezogene wie standortübergreifende Maßnahmen umzusetzen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zugunsten der beruflichen Bildung in der Region, der Stärkung der beruflichen
Orientierung wie der dualen Berufsausbildung samt ihrer Beschulung in der Fläche
und einer zukunftsweisenden Schulentwicklung beabsichtigen beide Beruflichen
Schulen des Kreises Stormarn (Schleswig-Holstein) mithilfe von Fördermitteln
gemeinsam mehrere standortbezogene wie standortübergreifende Maßnahmen
umzusetzen.
Es sollen vier 360° Kamera-Sets zur Herstellung von 360°-Videos in unterschiedlichen (beruflichen) Raum- und Lerndimensionen (motivierend, nachhaltig, konservierend, ortsungebunden/Homeschooling) durch Schüler/-innen und Lehrkräften beschafft werden. Mit Hilfe der Kameras sollen 360°-Lernlandschaften für hochauflösende VR-Endgeräte geschaffen werden, z. B. zur Darstellung sicherheitsrelevanter Bereiche zum Erlernen von Unfallverhütung oder fachgerechter Ladungssicherung. Des Weiteren dienen diese der Vorbereitung und Aufrechterhaltung von Schulpartnerschaften durch virtuelle Schüler/-innenbegegnungen und insbesondere der Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung durch beispielhafte virtuelle Einblicke in lernortübergreifenden Szenarien.
Förderinitiative REACT-EU
Projektnr. LPW-E/6.1.8/3770
Projektname: Lernen mit digitalen Medien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder eine Eigenerklärung zur Eignung (L 124) als vorläufigen Nachweis
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
Firmenprofil (Jahresumsatz, Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen der letzten 3 Geschäftsjahre)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG
Gesonderte Bestätigung, dass keine Insolvenz, Liquidation vorliegt.
Schriftliche Bestätigung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe vor Auftragserteilung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) oder die einheitliche europäische Eigenerklärung vorzulegen. Die aus der Erklärung hervorgehenden erforderlichen Eintragungen ins Handelsregister, in die Handwerksrolle, der IHK o. ä. sind vorzulegen.
Ausführungszeitraum ab Beauftragung bis zum 28.04.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung erfolgt durch zwei Vertreter des öffentlichen Auftraggebers. Gem. § 55 VgV sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.