Stadt Eckernförde - Schulzentrum Süd (Generalplanung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.683 ECK - TNW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eckernfoerde.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Eckernförde - Schulzentrum Süd (Generalplanung)
Das Schulzentrum Süd (SZS) ist der gemeinsame Standort für das Gymnasium Jungmannschule (JMS) sowie für die Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Peter-Ustinov- Schule (PUS). Das Hauptgebäude stammt aus dem Jahr 1973 und ist ein sogenannter Kasseler-Modell-Schulbau. Die drei Nebengebäude wurden in den 90er Jahren errichtet. Zudem befinden sich Sporthallen, die Mensa und eine Hausmeisterwohnung auf dem Gelände.
Auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde durch die Ratsversammlung Eckernförde prioritär die Durchführung der Variante Teilsanierung des Schulzentrums Süd beschlossen. Diese Variante beinhaltet den Teilabbruch mit Sanierung des Hauptgebäudes und eines Erweiterungsneubau und Neubau der Hausmeisterwohnung. Die Nebengebäude bleiben erhalten. Dieses entbindet den Planer aber nicht von einer eigenen Variantenbetrachtung, eine Neubauplanung soll überprüft werden. Die Durchführung der baulichen Maßnahme muss im laufenden Schulbetrieb erfolgen, daher sind bei allen Varianten immer Art, Umfang und Kosten von möglichen Interimsmaßnahmen zu betrachten.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Eckernförde Schulzentrum Süd Sauerstraße 16 24340 Eckernförde
Planungsleistungen:
- Flächenplanung Bebauungsplan - Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI
- Objektplanung (mit Schadstoffsanierung) Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
- Freianlagen - Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
- Ingenieurbauwerke (Verbau Baugrube) - Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI
- Tragwerksplanung - Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI
- Technische Ausrüstung - Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
- Planung Bauphysik - Leistungsphasen 1 bis 7 HOAI
- Brandschutz - Leistungsphasen 1 bis 5 und 8 nach AHO Heft Nr. 17
und Besondere Leistungen
1. Fristgerechte Einreichung des vollständig ausgefüllten Bewerberbogens.
2. Erreichung der Mindestkriterien - s. III. 1. 3) zu den Referenzkriterien.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der deutschen Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Architekt/ Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
2. Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis verfügen.
Die verantwortlichen Planer müssen über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
3. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen den Ziffern 1. und 2. entsprechenden Architekt/ Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
- Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 75, 44 VgV für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, Sanktionspaket 5 EU, vor
- Angaben zum Durchschnittsumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
- Vorhalten einer Betriebshaftpflichtversicherung
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Bewerberbogen abgegeben.
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 5.000.000 Euro für Personen- und 5.000.000 Euro für Sachschäden je Schadensfall bei zweifacher jährlicher Maximierung. Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
1. Unternehmensreferenzen: Gewertet werden drei Referenzen (Generalplanung, Freianlagenplanung, Planung TGA), welche jeweils den unten angegebenen Mindestanforderungen entsprechen und im Referenzzeitraum abgeschlossen wurden.
2. Angaben zum Projektteam (diese Erklärung wird erst in der zweiten Stufe des Verfahrens abgegeben).
zu 1.:
Generalplanung
- Es muss sich um die Generalplanung (Objektplanung, TGA mit Anlagengruppen 1 bis 8 und Tragwerkplanung) bei dem Umbau/der Sanierung eines Bildungsgebäudes handeln,
- es müssen als Generalplaner mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
- das Referenzobjekt darf nicht vor dem 01.01.2018 an den Bauherrn übergeben worden sein,
- die anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 müssen mindestens 20.000.000 EUR (brutto) betragen.
Freianlagenplanung
- Es muss sich um die Neuanlage oder Umbau einer Freianlage für eine Schule oder eine Kindertagesstätte handeln,
- es müssen als Freianlagenplaner mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
- das Referenzobjekt darf nicht vor dem 01.01.2018 an den Bauherrn übergeben worden sein,
- die anrechenbaren Kosten (KG 500) müssen mindestens 500.000 EUR (brutto) betragen.
Planung Technische Ausrüstung
- Es muss sich um die Planung TGA (Anlagengruppen 1 bis 8) bei dem Neubau/dem Umbau/der Sanierung eines Bildungsgebäudes handeln,
- es müssen als Planer Technische Ausrüstung mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
- das Referenzobjekt darf nicht vor dem 01.01.2018 an den Bauherrn übergeben worden sein,
- die anrechenbaren Kosten der KG 400 müssen mindestens 2.500.000 EUR (brutto) betragen.
Sollten mehr als vier Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, entscheidet das Los.
zu 2.: Berufserfahrung für Projektleitung mindestens 10 Jahre und für Stellvertretung mindestens 5 Jahre. Diese Erklärung wird erst in der zweiten Stufe des Verfahrens abgegeben.
s.o. III.1.1)
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
siehe auch weiter unten unter "Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YND60HR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.