Schülerbeförderung zum Förderzentrum Johann-Friedrich-Jencke Dresden mit dem Förderschwerpunkt Hören Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-4012-00004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung zum Förderzentrum Johann-Friedrich-Jencke Dresden mit dem Förderschwerpunkt Hören
Schülerbeförderung zum Förderzentrum "Johann-Friedrich- Jencke" Dresden
mit dem Förderschwerpunkt Hören für die Landeshauptstadt Dresden, Los 1 bis Los 2
Los 1: Schülerbeförderung zum Förderzentrum (X_11)
Förderzentrum "Johann-Friedrich-Jencke" Dresden mit dem Förderschwerpunkt Hören, Maxim-Gorki-Straße 4 c, 01127 Dresden
Schülerbeförderung von durchschnittlich 20 Schüler/innen bei je zwei Fahrten mit 368 Besetztkilometern pro Schultag
Los 2: Schülerbeförderung zum Förderzentrum (X_12)
Förderzentrum "Johann-Friedrich-Jencke" Dresden mit dem Förderschwerpunkt Hören, Maxim-Gorki-Straße 4 c, 01127 Dresden
Schülerbeförderung von durchschnittlich 10 Schüler/innen bei je zwei Fahrten mit 224 Besetztkilometer pro Schultag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Gewerbeanbzw. Gewerbeummeldung;
-Erklärung das keine der folgenden Ausschlussgründe vorliegen:
A: imZusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung gemäß §123 (1) Nr.1 bis 10 GWB, B: im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen gemäß §123 (4) GWB, C: im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichen Fehlverhalten gemäß §124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB. Wenn Ausschlussgründe vorliegen ist anzugeben, welche selbstreinigenden Maßnahmen gemäß §125 GWB getroffen wurden;
- Eigenerklärung bzgl. der Verordnung (EU) Nr. 2022/576, dass kein Bezug zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung Art.
1 Ziff. 23 besteht; - Erklärung dass keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher beauftragt werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen bzw. dass diese beauftragten Leistungen weniger als
10% des Auftragswertes betragen;
Angaben zu Umsätzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Angabe zu Arbeitskräften: Eigenerklärung über die berufliche Befähigung zur Ausführung der Leistung und je eingereichtem Los die Angaben zur Anzahl und Berufsgruppe der für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Arbeitskräfte; - Angabe zur technische
Ausrüstung: Eigenerklärung je angebotenem Los, dass die für die Ausführung der zu
vergebenen Leistung erforderlichen Fahrzeuge zur Verfügung stehen
- mindestens 2 Referenzangaben zu erbrachten Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzangaben müssen enthalten: Bezeichnung der Leistung, Auftraggeber, Kontaktdaten,
Leistungszeitraum und Auftragswert; - falls Leistungen an Nachunternehmer - Angabe je eingereichtem Los in welchem Umfang diese an Unterauftragnehmer übertragen werden; -Eigenerklärung zur Verpflichtung über die Einreichung eines
erweitertes Führungszeugnis aller mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen spätestens bis zum 07.08.2023; - Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen Konzession im Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland