Kiel-Hörnbereich-Vollendung Gaardener Brücke-TNW Referenznummer der Bekanntmachung: 44-900-Kiel-Ing.-bauwerk und Freianlagen-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kiel-Hörnbereich-Vollendung Gaardener Brücke-TNW
Die sogenannte Gaardener Brücke stellt dabei den Brückenschlag zwischen der Innenstadt bzw. dem Hauptbahnhof Kiel und dem höher gelegenen Stadtteil Gaarden dar. Sie nimmt im Zuge innerstädtischer Wegeverbindungen eine Schlüsselstellung ein, da eine vergleichbar direkte Erreichbarkeit der Kieler City (u.a. Hauptbahnhof, ZOB) oder auch des Norwegenfährterminal aus Gaarden nicht gegeben ist.
Der erste Bauabschnitt der Gaardener Brücke vom Zentrum Gaardens über die Werftstraße wurde im Sommer 2001 fertig gestellt. Der Brückenabgang endet aktuell mit einer Treppenanlage und einem behindertengerechten Aufzug am östlichen Rand des Quartiers Kiel Hörn.
Die Vollendung der Brücke ist für die Verbindung vom Kieler West- und Ostufer von herausragender Bedeutung. Bisher war dies aufgrund der lokalen Grundstücksbesitz- und Bebauungsverhältnisse nicht möglich, da die für die Vollendung der Gaardener Brücke benötigte Fläche über ein privates Grundstück verläuft. Mit dem Erwerb des betroffenen Grundstückes durch einen neuen Eigentümer und einem im Jahr 2021 durchgeführten städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerb liegen nun die Ausgangsbedingungen für die Realisierung zur Vollendung der Gaardener Brücke vor. Die Maßnahme steht daher in Abhängigkeit der Realisierung von dem privaten Eigentümer auf diesen Flächen.
Nachdem der Wettbewerb erfolgreich abgeschlossen wurde, kann die Fertigstellung des endgültigen Brückenabgangs in Richtung Germaniabecken bzw. zur Straße Gaardener Ring und zum Ernst-Busch-Platz nun geplant und anschließend in Abhängigkeit vom Baufortschritt des Hochbauvorhabens durchgeführt werden.
Diese Ausschreibung umfasst in zwei Losen die Planungen für die Treppenanlage als Ingenieurbauwerk gem. § 43 HOAI (Los 1) sowie die dazugehörige Freianlagenplanung gem. § 37 HOAI (Los 2) für die Gestaltung der Oberflächen.
Sollte durch einen gewährten Koppelungsnachlass ein Bieter für beide Lose, jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhält der Bieter den Zuschlag für beide Lose.
Ingenieurbauwerk Vollendung Gaardener Brücke
Landeshauptstadt Kiel, Sanierungsgebiet Kiel-Hörnbereich Gaardener Ring 24143 Kiel
Nach einem erfolgreichen städtebaulichen Wettbewerb kann die Fertigstellung des endgültigen Brückenabgangs in Richtung Germaniabecken bzw. zur Straße Gaardener Ring und zum Ernst-Busch-Platz in Kiel nun geplant und anschließend in Abhängigkeit vom Baufortschritt des Hochbauvorhabens durchgeführt werden.
Innerhalb des Wettbewerbsverfahrens wurde auch die Vollendung der Gaardener Brücke gemäß den Vorgaben aus der von der Ratsversammlung beschlossenen Sanierungsrahmenplanung als barrierefreie öffentliche Erschließungs- und Freianlage ohne Überbauung mit einer Breite von min. 25 m berücksichtigt.
Zwischen zwei geplanten Bürogebäuden soll die zu vollendende Gaardener Brücke über eine Freiflächen- und Erschließungsanlage bis auf das Straßenniveau der anschießenden Straße Gaardener Ring herangeführt werden. Die Rampenanlage soll auf bzw. oberhalb einer privaten Tiefgarage für die angrenzenden Hochbauten errichtet werden. Insgesamt muss ein Höhenunterschied von ca. 6 m überwunden werden.
Die Rampenanlage wird durch eine Tiefgarage zu Gunsten der angrenzenden Hochbauten unterbaut werden. Hieraus ergeben sich für die Planungsaufgabe erhebliche Abhängigkeiten (u.a. bzgl. der Statik und der Anschlusshöhen zu den Gebäuden), aber auch Chancen zur Interaktion der geplanten Gebäude mit dem öffentlichen Stadtraum.
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sollen die Planungsleistungen Ingenieurbauwerk für die Vollendung Gaardener Brücke in Kiel vergeben werden.
Zu erbringen sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerk gem. §§ 41-44 HOAI i. V. m. Anlage 12 HOAI sowie besondere Leistungen.
Als besondere Leistungen sind geplant:
1. Mitwirkung bei der Erstellung des Förderantrags gem. StBauFR 2015 SH
2. Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
3. Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI)
4. Koordination des Gesamtprojekts (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI)
5. Prüfen und Werten von Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI)
6. Erstellen von Bestandsplänen (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI)
7. Örtliche Bauüberwachung (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI sowie der konkretisierten Leistungsbeschreibung nach HVA F-StB)
8. Kostenkontrolle (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI sowie der konkretisierten Leistungsbeschreibung nach HVA F-StB)
9. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen sowie individuelle Beteiligung von Betroffenen (sofern dies nicht von den Grundleistungen umfasst ist)
10. Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
11. Teilnahme an Einzelterminen
Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit, behält sich die Vergabestellt vor, die Auswahl gem. § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los zu treffen.
1. Bewertet wird der Umsatz gem. Ausschreibung. Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen. Die Berechnung der Punktzahl erfolgt nach Interpolation.
Es sind maximal 9 Punkte möglich.
2. Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt
(einschl. Führungskräfte)
<3 Mitarbeiter*innen 0 Punkte
3-4 Mitarbeiter*innen 3 Punkte
5-6 Mitarbeiter*innen 6 Punkte
>6 Mitarbeiter*innen 9 Punkte
3. Bewertet wird die berufliche Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss sowie die Zugehörigkeit zur AIK o.ä.
Berufserfahrung <4 Jahre 0 Punkte
Berufserfahrung > = 4 Jahre 3 Punkte
Berufserfahrung > 7 Jahre 6 Punkte
Berufserfahrung > 10 Jahre 9 Punkte
4. Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen gem. Ausschreibung. Bewertet werden die
Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten fünf Jahren (maßgeblich: Abschluss
der Leistungen der LPh 8 gem. HOAI).
2 Referenzen 3 Punkte
3 Referenzen 6 Punkte
ab 4 Referenzen 9 Punkte
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 und ein Teil der vorgesehen besonderen Leistungen beauftragt (Leistungsstufe 1), die Leistungsphasen 5-9 sowie die restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden.
Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie der restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Freianlagenplanung Vollendung Gaardener Brücke
Landeshauptstadt Kiel, Sanierungsgebiet Kiel-Hörnbereich Gaardener Ring 24143 Kiel
Neben der Erschließungsfunktion liegt der Fokus der Gesamtaufgabe vor allem in der Herstellung eines hochwertigen und multifunktional nutzbaren Stadtraums für unterschiedlich Altersgruppen. Insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie Familien mit Kindern sollen dabei Angebote geschaffen werden. Aufgrund der Unterbauung der Fläche durch eine Tiefgarage sind bei Baumplanzungen etc. entsprechende Maßnahmen zu berücksichtigen, die ein dauerhaftes Wachstum der Grünstrukturen sicherstellen. Ebenfalls ist darauf zu achten Angsträume zu vermeiden und damit eine sichere Überquerung zu gewährleisten.
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sollen die Planungsleistungen Freianlagen für die Vollendung Gaardener Brücke in Kiel vergeben werden.
Zu erbringen sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gem. §§ 38-40 HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI sowie besondere Leistungen.
Als besondere Leistungen sind geplant:
1. Mitwirkung bei der Erstellung des Förderantrags gem. StBauFR 2015 SH
2. Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
3. Prüfen und werten von Nebenangeboten
4. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveran-staltungen sowie individuelle Beteiligung von Betroffenen (sofern dies nicht von den Grundleistungen umfasst ist)
5. Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
6. Teilnahme an Einzelterminen
Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit, behält sich die Vergabestellt vor, die Auswahl gem. § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los zu treffen.
1. Bewertet wird der Umsatz gem. Ausschreibung. Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über
die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen. Die Berechnung der Punktzahl
erfolgt nach Interpolation.
Es sind maximal 9 Punkte möglich.
2. Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte).
<3 Mitarbeiter*innen 0 Punkte
3-4 Mitarbeiter*innen 3 Punkte
5-6 Mitarbeiter*innen 6 Punkte
>6 Mitarbeiter*innen 9 Punkte
3. Bewertet wird die berufliche Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss sowie die Zugehörigkeit zur AIK o.ä.
Berufserfahrung <4 Jahre 0 Punkte
Berufserfahrung > = 4 Jahre 3 Punkte
Berufserfahrung > 7 Jahre 6 Punkte
Berufserfahrung > 10 Jahre 9 Punkte
4. Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen gem. Ausschreibung. Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten fünf Jahren (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPh 8 gem. HOAI).
2 Referenzen 3 Punkte
3 Referenzen 6 Punkte
ab 4 Referenzen 9 Punkte
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 und ein Teil der vorgesehen besonderen Leistungen beauftragt (Leistungsstufe 1), die Leistungsphasen 5-9 sowie die restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden.
Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie der restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Alternativ, wenn die aktuelle Versicherung der geforderten Höhe nicht entspricht:
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
2. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechend § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV
Zu 1: : Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von EUR 5 Mio. für Personenschäden und EUR 1 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis des bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Zu 2. Mindestanforderung für gemittelten Umsatz der letzten drei Jahre gem. Ausschreibung: Los 1: 150.000 EUR und Los 2: 500.000 EUR
1. Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.
2. Angaben und Unterlagen zum Projektteam (Namen, jeweilige Zuständigkeiten, Berufserfahrung in Jahren, für Projektleitung und stellv. Projektleitung auch Lebensläufe sowie Angaben zu einschlägigen Erfahrungen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in Form von persönlichen Referenzen)
3. Nachweis der fachlichen und technischen Eignung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV - Referenzen für vergleichbare Leistungen,
4. Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung.
Zu 3: Mindestanforderung: Eine wertbare Referenz für vergleichbare realisierte Leistungen gem. Ausschreibung der letzten fünf Jahre (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPh 8 gem. HOAI)
Zu 4: Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
Ingenieur*in (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Landschaftsarchitekt*in (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936MMV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.