Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau Kampfmitteluntersuchung NTV01 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6121.002
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau Kampfmitteluntersuchung NTV01
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau Kampfmitteluntersuchung
09509 Pockau-Lengefeld
Die örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau erstrecken sich auf einer Länge von ca. 2,2 km. Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelbauteilen (Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzwänden, Brückenneubau).
Auftragsgegenstand sind Leistungen der Überprüfung auf Kampfmittel und Freigabe der Arbeits-/ Verdachtsflächen, Bohransatzpunkten sowie von Baugruben und Schürfen. betroffene Bereiche sind freizumessen bzw. der Aushub bzgl. des Antreffens von Kampfmittel in Form einer baubegleitenden Kampfmittelbergung zu überwachen.
europäischer Fonds für regionale Entwicklung, EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.- Nr. 103044052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau HWSK 22 Kampfmitteluntersuchung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 06188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09509 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Baubegleitende Kampfmitteluntersuchungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 06188
Land: Deutschland
Es ist zu Mehrleistungen von Detektionen in den Baulosen 1 und 6 gekommen.
Die Sicherheitsdetektion nach dem Hochwasserereignis vom 13.07.2021 wurde bisher als Nachtragsleistung nicht erfasst.
Aufgrund der Bildung von weiteren 5 Baulosen (7.2/8.2/8.3/9.1 und 9.2) kommt es zur Leistungserweiterung hinsichtlich der notwendigen Anfahrten und der Erstellung der Dokumentationen. Diese Leistungen sind ebenfalls Beststandteil der 1. Nachtragsvereinbarung.
Die zusätzlich Untersuchungsleistungen waren zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsumfang des Hauptvertrages, sind aber zwingend bei der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Grundlage von Festlegungen seitens des Auftraggebers und Behörden zwingend erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen können nur von der mit den Untersuchungsleistungen beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar, auch würde dieser Umstand einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk der Bietergemeinschaft bedeuten.