Fachplanungsleistung Bauphysik für das Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda Referenznummer der Bekanntmachung: 185/P06- 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bischofswerda.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.henkel-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistung Bauphysik für das Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda
Die Stadt Bischofswerda beabsichtigt die Entwicklung des ehemaligen, denkmalgeschützten Kulturhauses zum zukunftsorientierten, multifunktionalen Kommunal- und Kulturzentrum. Ziel ist es, öffentliche Nutzungen wie Verwaltung, Kultur und Bildung neu zu strukturieren und an einem zentralen Standort zu bündeln, sowie Synergien zwischen den Nutzungen zu schaffen.
Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda Platz des Volkes 1 01877 Bischofswerda
Gegenstand der geplanten Beauftragung für das Projekt sind entsprechend Vertragsentwurf (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen) die folgenden Leistungen:
- Fachplanung Bauphysik mit den Teilleistungen Wärmeschutz/ Energiebilanzierung, Bauakustik/ Schallschutz und Raumakustik der Leistungsphasen (Lph) 1 bis 7 gemäß HOAI Anlage 1, Punkt 1.2 HOAI
- Besondere Leistungen gem. Vertrag
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1-3 entsprechend Vertrag sowie die in diesen Leistungsphasen anfallenden Besonderen Leistungen beauftragt.
Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsstufen - einzeln oder im Ganzen - sowie Besondere Leistungen beauftragt werden:
Leistungsstufe II: Leistungsphase 4-6
Leistungsstufe III: Leistungsphasen 7
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Der Auftraggeber behält sich als weitere Option vor, einen Generalübernehmer, der die weiteren Architekten- und Ingenieurleistungen beginnend mit der Leistungsphase 4 oder mit der Leistungsphase 5 und die Bauausführung sowie die Bauüberwachung übernimmt, zu binden. Im Fall, dass die Vergabe an einen Generalübernehmer als wirtschaftlich erachtet und durch die Fördermittelstelle bewilligt wird, reduziert sich der Leistungsumfang dementsprechend beim Fachplaner für die Bauphysik.
Die voraussichtliche Gesamtfertigstellung/ Übergabe Nutzer für das Kommunal- und Kulturzentrum ist für den Juli 2026 geplant.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1-3 entsprechend Vertrag sowie die in diesen Leistungsphasen anfallenden Besonderen Leistungen beauftragt.
Der Abruf der Leistungsphasen 4-6 und 7 nach HOAI erfolgt stufenweise gesondert (Stufe II Lph 4-6; Stufe III Lph 7). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die voraussichtliche Gesamtfertigstellung/Übergabe Nutzer für das Kommunal- und Kulturzentrum ist für den Juli 2026 geplant.
Der Auftraggeber behält sich vor, ein Generalunternehmen für die Ausführung der Bauleistung zu binden. Im Fall, dass die Vergabe an ein Generalunternehmen als wirtschaftlich erachtet und durch die Fördermittelstelle bewilligt wird, reduziert sich der Leistungsumfang ab LPH 5 beim Fachplaner für die Bauphysik.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Kopie Handelsregisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung im Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) z.B. freiberuflicher Architekt/Ingenieur. Der Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
1.) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV; Vorlage Kopie der Versicherungspolice; Nachweis nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages
zu 1.) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV:
2.1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage.
2.2) Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden, mind. 3.000.000 EUR für sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen.
Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Angebote anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis/ das Honorarangebot.
Formale Prüfung Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten
2. Einreichen d. vollständigen Angebots über Vergabeplattform (Einreichung per Post, E-Mail oder Fax nicht zulässig)
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
6. Angabe Art d. Bewerbung
7. bei Bietergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend
8. Angaben Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend
9. Angaben Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge.
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB
12. Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen
13. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1)
14. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
15. Mindestreferenz A gemäß Pkt. III.1.3)
16. Mindestreferenz B gemäß Pkt. III.1.3)
17. Mindestreferenz C gemäß Pkt. III.1.3)
17. Nachweise berufl. Qualifikation Projektleiter/stellv. Projektleiter gemäß Pkt. III.1.3)
Zuschlagskriterien u. Wichtung:
1 Honorarangebot, Gewichtung 100%;
1) Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 i.V.m. § 75 (5) VgV:
1) Mindestreferenz A: Fachplanung Bauphysik (Wärmeschutz+ Energiebilanzierung) für die Sanierung eines Gebäudes (Denkmalschutz), mind. LPH 2-5 erbracht, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 1,0 Mio. EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2)
2) Mindestreferenz B: Fachplanung Bauphysik (Bauakustik/ Schallschutz) für den Neubau oder die Sanierung eines Gebäudes, mind. LPH 2-5 erbracht, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 1,0 Mio. EUR brutto, mind. Honorarzone II, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2)
3) Mindestreferenz C: Fachplanung Bauphysik (Raumakustik) für den Neubau oder die Sanierung eines Gebäudes in Bezug auf die Raumakustik für einen Veranstaltungssaal (Nutzung: Filmtheater/ Kirche/ Mehrzweckhalle/ Konzertsaal/ Theater/ Opernhaus oder vergleichbar), mind. 2.000 m3 Nettorauminhalt, mind. LPH 2-5 erbracht, mind. Honorarzone III, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2)
4) Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektteams gem. § 46 (1) i.V.m. § 46 (3) Nr. 2 u. 6 VgV - Projektleiter und stellv. Projektleiter nicht in Personalunion:
3.1) Projektleiter: abgeschlossenes Studium (mind. Dipl.-Ing.//Bachelor/Master) in der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen/Technische Gebäudeausrüstung oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Bauphysik
3.2) stellv. Projektleiter: abgeschlossenes Studium(mind. Dipl.-Ing./Bachelor/Master) in der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen/Technische Gebäudeausrüstung oder vergleichbar, mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Bauphysik
Hinweis: Berufserfahrung im Bereich Bauphysik wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung dieses Angebots.
§ 75 (2) und (3) VgV
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Teilnahmeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben.
- Honorarblatt: Das Honorarblatt ist voll umfänglich auszufüllen.
- Formular zur Eigenerklärung (Bieterformular- mit dem Angebot vorzulegen): Das Formular zur Eigenerklärung ist voll umfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen.
Elektr. Angebotssabgabe in Textform, mit fortgeschrittener/ qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte Emailadresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden.
Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bieter erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u.a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. Angebot d. Bieters dürfen max. 100 MB nicht überschreiten.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet.
Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit "Auftragnehmer" der Bieter bzw. die BG.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYW8TAGWDW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.