Erneuerung und Erweiterung der strukturierten Verkabelung zur Umsetzung KHZG Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_L-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmkgmbh.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185774d24d4-db957dae69ab0d1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185774d24d4-db957dae69ab0d1
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung und Erweiterung der strukturierten Verkabelung zur Umsetzung KHZG
Planung Technische Ausrüstung (AGR 4, 5) gem. § 55 HOAI insbesondere KG 444 und 457 gem. DIN 276
Mittweida
Die Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH betreibt am Standort Mittweida ein Krankenhaus der Regelversorgung verschiedener Fachrichtungen. Im Rahmen der bis 2006 realisierten Bauabschnitte erfolgte eine Ausstattung der zum Zeitpunkt der Errichtung relevante Räume mit Netzwerkdosen (i.d.R. 1 Doppeldose, Stand Cat. 5).
Im Haus sind zwei Serverräume ergänzt durch sechs Verteilerräume vorhanden, in denen die Kupfer-Tertiärverkabelung aufläuft.
Die LWL-Sekundärverkabelung stammt ebenso wie die Kupferverkabelung aus den Jahren 2000 bis 2006, basierend auf einer OM3-Multimode-Verkabelung mit variierenden Anzahlen an LWL-Verbindungen zu den jeweils benachbarten Verteiler-/Serverräumen. Dadurch ist im Haus eine Datenübertragung mit maximal 1 Gbit/s möglich. Die Ausstattung mit Netzwerkswitchen erfolgte mit einfachen Geräten mit 1 Gbit/s Upload sowie einfachem Netzteil.
Die vorhandene Netzwerkverkabelung wird nunmehr den Anforderungen einer zeitgemäßen IT-Krankenhausstruktur nicht mehr gerecht. Die Anforderungen aufgrund der steigenden Anzahl der Endgeräte am Arbeitsplatz (bspw. im Rahmen der Telematik-Infrastruktur etc.) können nicht adäquat bedient werden. Vorhandenen Netzwerkdosen werden durch sogenannte "Doppler" quasi zu Lasten der Bandbreite "verdoppelt". Dadurch sinkt die je Gerät zur Verfügung stehende Bandbreite auf max. 100 Mbit/s, durch die Qualität der Kupferverkabelung kann diese noch weiter abfallen. Teilweise sind maximale Verbindungsgeschwindigkeiten von 10 Mbit/s möglich. Auch eine Ausstattung mit flächendeckendem medizinischem WLAN ist wegen der bestehenden Infrastruktur nicht möglich.
Auf dieser Basis ist die weitere Digitalisierung des Klinikums nicht möglich. Durch die Erneuerung und den Ausbau der Sekundär- und Tertiärverkabelung im gesamten Haus sowie Erneuerung der Netzwerktechnik sollen diese Sachstände verändert werden.
Geplant ist, auf jeder Etage und in jedem Brandabschnitt einen eigenen Verteilerraum zu schaffen und diesen jeweils redundant mit ausreichend LWL-Anschlüssen mit den beiden redundanten Ser-verräumen zu verbinden. Somit soll die kaskadierte LWL-Verbindungsstruktur gegen eine stern-förmige ausgetauscht werden. Das führt zu weiteren 17 neuen Verteilerräumen.
Alle Verteilerräume sollen mit modernen OM4-LWL-Leitungen angefahren werden. Durch den da-mit einhergehenden Austausch der bereits beschafften Switch-Technik können so Übertragungs-geschwindigkeiten im Backbone von 50 Gbit/s erreicht werden, angestrebt werden 25 Gbit/s. Durch die bereits beschafften Switche mit PoE und redundanten Netzteilen kann die Verfügbarkeit deutlich gesteigert werden. Zusätzliche Endgeräte ohne eigene Stromversorgung können dann über PoE dann über die Netzwerkverkabelung mit Energie versorgt werden.
Auch das Tertiärnetz soll entsprechend erweitert werden. Neben dem LAN - Ausbau ist ein flä-chendeckendes W-LAN Netz zu errichten. Grundlage dafür bilden die Ergebnisse der realisierten Ausleuchtung.
Bei der Planung ist zu beachten, dass die Umsetzung innerhalb der Leistungsphase 8 im laufenden Krankenhausbetriebes erfolgen muss.
Zusammenfassend umfasst die Planungsaufgabe damit:
- Erneuerung und Ausbau der Sekundärverkabelung im gesamten Klinikkomplex
- Erweiterung EDV-Verteilräume (ca. 25 Stück neue Netzwerkschränke)
- Erweiterung der Tertiärverkabelung einschl. Aufbau flächendeckendes W-Lan im gesamten Klinikkomplex (Erweiterung um ca. 700 Netzwerkdosen)
- Anpassen der Tertiärverkabelung im gesamten Klinikkomplex (Anpassen der Bestandsanschlüsse an die neuen Verteiler)
Das Leistungsbild umfasst den Anwendungsbereich der HOAI §§ 53ff. (insbesondere Kostengrup-pen 444, 457 gemäß DIN 276) in den Leistungsphasen 1-3, 5-8.
Die Leistungsphasen der Planungsleistungen werden stufenweise in Paketen oder einzeln, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit in aussicht gestellter Investitions-/ Fördermittel sowie positiver Grundsatzentscheidung zur Entwurfsplanung beauftragt.
Gegenstand der Beauftragung sind zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 gem. HOAI.
Die unter II.2.7) angebebene Projektlaufzeit umfasst alle Leistungsstufen des möglichen Auftrags. Das Ende definiert sich durch den Abschluss der Leistungsphase 8 nach HOAI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 1 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 0,5 Mio. EUR
- Eigenerklärung zu beschäftigten Arbeitskräften (inkl. Führungskräfte, BackOffice, etc.) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angabe der Projektleitung einschl. Stellvertretung unter Nachweis der Qualifikation
- Eigenerklärung zu erbrachten Leistungen des Unternehmens, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (2 Referenzen)
- Angaben zu Leistungen, die der Bieter über einen Nachunternehmer erbringt (im Falle des Nachunternehmereinsatzes ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung mit Angebotsabgabe erforderlich)
Mindestanforderungen an die vergleichbaren Referenzen (erbrachte Leistungen des Bieters) :Planung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI für die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 für die Kostengruppen 444 und 457 gem. DIN 276), geplante anrechenbare Kosten (Mindestanforderung: 500.000 EUR netto), Ausführungszeitraum (Mindestanforderung: maßgeblich ist die Fertigstellung der Leistungsphase 8=Abnahme der letzten Bauleistung in den letzten 10 Jahren - frühestens 01.01.2013, spätestens 31.12.2022), stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges.
— § 75 Abs. 1 bis 3 VgV i. V. m. § 44 VgV: Berufsqualifikation als Ingenieur.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. § 75 Abs. 1 VgV für die Berufsqualifikation als Ingenieur benennen.
Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderung erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und können zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften führen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl. und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe), haften der Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch. Es ist verbindlich zu versichern, dass die benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden. Auf § 47 Abs. 1 S.
3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Die Grundleistungen der Lph 7 sind direkt vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen (§ 47 Abs. 5 VgV). Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers ist nur aus wichtigem, vom Bieter nicht zu vertretenden, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei
gleichzeitiger Personalersatzbestellung zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formale und zwingende Ausschlusskriterien (wenn nicht in anderen Punkten bereits genannt):
Fristgerechter EIngang eines vollständigen Angebotes. Das Recht zur Nachforderung fehlender oder unvollständiger Eignungsnachweise behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor. Dies gilt nicht für nachfolgend benannte Ausschlusskritieren. Nicht zweifelsfreie Angaben der Bieter werden vorbehaltlich einer entsprechenden Aufklärung gewertet.
EIgenerklärung des Bieters, dass
- das Unternehmen nicht insolvent ist, kein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17, 19 InsO (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) vorliegt und gegen das Unternehmen kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde.
- keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen. - keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1, Nr. 1 bis 9 GWB vorliegen. - die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns (AEntG bzw. MiLoG) erfüllt wird, soweit diese Verpflichtung besteht. - eine Preisabsprachen oder sonstige wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden.
- keine für den Aufrrag relevanten Abhängigkeiten von Ausführungs- und Liefereinteressen vorliegt (§ 73 Abs. 3 VgV9). - er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe in der Regel den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge hat.
- er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darüber informieren wird, falls sich die die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung des Teilnahmeantrags oder nach Abgabe eines Angebots ändern sollten. - er als Projektsprache Deutsch anerkennt. Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift werden bei allen Projektbeteiligten vorausgesetzt, ebenso die deutsche Dokumentensprache.
Nachweis der Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Zur Angebotsbewertung werden alle Bieter zugelassen, welche die zwingenden Ausschlusskriterien sowie die Mindestanforderungen an die EIgnung gem. III.1 und III.2 sowie VI.3 dieser Auftragsbekanntmachung erfüllen.
Zur Angabe der notwendigen Nachweise sind zwingend (Ausschlusskriterium) die auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Dokumente zu verwenden:
1. Aufgabenstellung und Leistungsbild
2. Angebotsbegleitschreiben (ausfüllbares Formular)
3. Formblatt Eignungsprüfung (ausfüllbares Formular)
4. Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer (ausfüllbares Formular)
5. Eigenerklärung zu Artikel 5k (Russlandsanktionen) (ausfüllbares Formular)
6. Formblätter Honorarangebot (ausfüllbares Formular, Achtung: Excel-Datei besteht aus mehreren Tabellenblättern)
7. Vertragsentwurf einschl. AVB/BVB
8. Datenschutzhinweise zum Vergabeverfahren
Die Angebote sind fristgemäß, ausschließlich elektronisch bei der im Punkt I.3) genannten Stelle einzureichen (in Textform über das AI Bietercockpit) ausschließlich im hierfür vorgesehenen Bereich. Angebotsunterlagen, die auf ausfüllbaren Formularen basieren sind vor Einreichung in das Dateiformat PDF (ohne Formularfelder) umzuwandeln. Nutzen Sie hier hierfür im ggf. die Funktion "als PDF drucken" oder ein frei verfügbares Programm zum Druck ausgefüllter Formulare.
Weitere Infos zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge können unter dem Link gem. Pkt. I.3) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Infos (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend
empfohlen. Rückfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Bietersoftware - AI Bietercockpit (gem. Pkt. I.3) zu stellen, werden von der Vergabestelle beantwortet, anonymisiert und allen Interessierten per Rückfragenkatalog auf dem benannten Link bzw. bei Registrierung per E-Mail zur Verfügung gestellt; Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Fragen zum Vergabeverfahren durch Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Einreichungs-/ Eröffnungstermin einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte
Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 4 Kalendertage vor Ende der Einreichungsfrist der Angebote beantwortet. Die Frist für den Eingang von Bieterfragen endet am 30.01.2023.
Diese Infos und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Die Bieterinfos und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung des Angebots
in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichung zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus den Bieterinfos gelten die Antworten der Bieterinfos. Die Bieter sind verpflichtet, den Link gem. Pkt. I.3) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 4 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist hinsichtlich Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.