Logistikdienstleistung und Lagermaterial - Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: R 4865/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Logistikdienstleistung und Lagermaterial - Angebotsphase
Lagerung und Lagerhaltung sowie Lieferung diverser Lagermaterialien für den Bereich Gas, Wasser und Strom (Abschluss von Kontrakten mit mehreren Anbietern ggf. auch je Los)
Die Bildung von einzelnen Losen behält sich der AG vor.
Logistikdienstleistung
Die TraveNetz Lübeck GmbH betreibt in der Region Lübeck die Versorgungsnetze der Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe eines kompletten Betriebs des Lagers der TraveNetz Lübeck GmbH inkl. Notfallbereitschaft und ggf. Baustellenlieferung sowie Betrieb von Lägern für Dritte, jeweils im Raum Lübeck. Das Lager ist unterteilt in einen Gebäudeteil mit rd. 4.371 m², davon 850 m² als Empore oberhalb der Werkzeugausgabe und ein angeschlossenes Außenlager mit rd. 2.190 m², auf denen ein Kragarmregalsystem aufgestellt ist sowie Freiflächenanteile vorhanden sind, besteht bereits und befindet sich am Hauptstandort des Auftraggebers in Lübeck.
Lagermaterial Wasser
Lieferung von diversen Lagermaterialien für den Bereich Wasser. (Abschluss von Kontrakten mit mehreren Bietern, ggf. auch je Los). Die Bildung von Teillosen in den einzelnen Losen behält sich der AG vor.
Lagermaterial Gas
Lieferung von diversen Lagermaterialien für den Bereich Gas. (Abschluss von Kontrakten mit mehreren Bietern, ggf. auch je Los). Die Bildung von Teillosen in den einzelnen Losen behält sich der AG vor.
Lagermaterial Strom
Lieferung von diversen Lagermaterialien für den Bereich Gas und Wasser (Abschluss von Kontrakten mit mehreren Anbietern, ggf. auch je Los). Die Bildung von Teillosen in den einzelnen Losen behält sich der AG vor.
Lagermaterial Fernwärme
Lieferung von diversen Lagermaterialien für den Bereich Fernwärme. (Abschluss von Kontrakten mit mehreren Bietern, ggf. auch je Los). Die Bildung von Teillosen in den einzelnen Losen behält sich der AG vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Logistikdienstleistung und Lagermaterial
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6CGL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.