Lausitzbad Hoyerswerda, Los 17 - Edelstahlbecken Referenznummer der Bekanntmachung: HY-VE 17
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lausitzbad.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 17 - Edelstahlbecken
Das Lausitzbad Hoyerswerda wurde in den 1990-er Jahren als Familien- und Freizeitbad einschl. umfangreichem Saunabereich errichtet. Nach nunmehr 20jährigem Betrieb soll das Lausitzbad Hoyerswerda modernisiert und aktuellen Nutzeranforderungen sowie dem örtlichen Bedarf entsprechend angepasst werden. Die Realisierung erfolgt in insgesamt 6 Bauabschnitten.
Hoyerswerda, DE
- 1 Edelstahlbecken als Sportbecken 25 x 10 m; WT 1,80 m incl. Beckenwände- und Boden; Überlaufrinnen; Beckeneinbauten; -hydraulik; -installationen; -ausstattung und Unterwasserbeleuchtung
- 1 Edelstahlbecken als Babyschwimmbecken 8 x 4 m; WT 1,30 m incl. Beckenwände- und Boden; Überlaufrinnen; Beckeneinbauten; -hydraulik; -installationen; -ausstattung und Unterwasserbeleuchtung
- 1 Edelstahlbecken als Tauchbecken 8 x 4 m; WT 1,30 m incl. Beckenwände- und Boden; Überlaufrinnen; Beckeneinbauten; -hydraulik; -installationen; -ausstattung und Unterwasserbeleuchtung
Für das Solebecken als Lieferung 2 Stck Unterwasserscheinwerfer, 3 Stck Unterwasserlautsprecher, 32 m Abdeckroste
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 17 - Edelstahlbecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363&reduce=0&search=vergabekammer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.