Hygieneausstattung in Sanitärräumen Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000114
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hygieneausstattung in Sanitärräumen
Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygieneverbrauchsartikel und Kauf von Spendersystemen für Sanitärräume bei Dataport für den Zeitraum vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2025, mit der Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Los 1 - Standort Hamburg
Hamburg und Altenholz
Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygieneverbrauchsartikel und Kauf von Spendersystemen für Sanitärräume bei Dataport für den Zeitraum vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2025, mit der Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern
Los 2 - Standort Altenholz/Kiel/Flintbek
Hamburg und Altenholz
Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygieneverbrauchsartikel und Kauf von Spendersystemen für Sanitärräume bei Dataport
für den Zeitraum vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2025, mit der Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Los 3 - Bremen
Hamburg und Altenholz
Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygieneverbrauchsartikel und Kauf von Spendersystemen für Sanitärräume bei Dataport
für den Zeitraum vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2025, mit der Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Los 4 - Standort Halle
Hamburg und Altenholz
Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygieneverbrauchsartikel und Kauf von Spendersystemen für Sanitärräume bei Dataport
für den Zeitraum vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2025, mit der Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Los 5 - Standort Lüneburg
Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygieneverbrauchsartikel und Kauf von Spendersystemen für Sanitärräume bei Dataport
für den Zeitraum vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2025, mit der Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Option für den Auftraggeber, diesen Vertrag jeweils zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.
Für alle Lose gilt folgendes:
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Für alle Lose gilt folgendes:
Einreichung von Referenzen
Nachweis einer aktuellen Zertifizierung nach Umweltmanagementmaßnahmen gemäß DIN EN ISO 14001:2005 oder gleichwertige andere Zertifizierung
(siehe Teil A -Allgemeiner 5.4.2.2)
Für alle Lose wurden folgende Mindestanforderungen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen):
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 15.01.2020 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch das die hier aufgeführten Leistungen in diesem Umfang bereits erbracht wurden) beschreiben.
b) Maßnahmen zum Umweltmanagement, während der Auftragsausführung:
[Nachweis einer aktuellen Zertifizierung nach Umweltmanagementmaß-nahmen gemäß DIN EN ISO 14001:2005 oder gleichwertige andere Zertifizierung (Auswertung Angaben zum Umweltmanagement eVergabe Kriterium 8.2.2.3.1)]
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetz-ten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftrag-nehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3.).
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.2.).
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen müssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots, dass nach seiner fachlichen Expertise die Leistungen in der Leistungsbeschreibung abschließend und erschöpfend beschrieben und im Preisblatt vollständig aufgeführt sind und insbesondere auch keine Teilleistungen fehlen, die zur einwandfreien Erfüllung der Leistungen notwendig sind.
Nach Zuschlag durch den Auftragnehmer angesetzte Mehraufwendungen oder Zuschläge aufgrund fehlender oder fehlerhafter Vergabeunterlagen und/oder durch den Auftragnehmer nicht beschaffter Ortskenntnisse werden seitens des Auftraggebers nicht anerkannt.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben. Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass eine Angebotseinreichung ohne Kenntnisnahme aller versandten Mitteilungen der Vergabestelle nicht möglich ist.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Telefon: +49 4[gelöscht]
Fax: +49 4[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]