Dokumentation von Leitungsbaumaßnahmen - Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: R 5123/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dokumentation von Leitungsbaumaßnahmen - Angebotsphase
Die TraveNetz GmbH sucht einen Rahmenvertragspartner zur Unterstützung bei der Leitungsdokumentation und Planauskunft für Strom, Gas, Wasser und optional Breitband.
In dieser Phase der Ausschreibung handelt es sich um den Teilnahmewettbewerb. Weitere Anforderungen werden den vorqualifizierten Bietern in der darauffolgenden Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Dokumentation von Gas-, Wasser-, und Strom Leitungsbaumaßnahmen und Durchführung der Leitungsauskunft
Für die Dokumentation wird ein Geografisches Informations-System eingesetzt, das auf dem Produkt Geonis der Fa. VertiGIS und ArcGis der Fa. ESRI basiert. Außerdem werden Technische Objekte in SAP PM erfasst.
Für die Leitungsauskunft wird von der Fa. its die Software Lovion Maps eingesetzt.
Die Tätigkeiten erfolgen über die Systeme der TraveNetz GmbH. Für die Mitarbeiter wird ein Citrix-Zugang einschl. Softwarelizenzen für die Erfüllung der Aufgaben zur Verfügung gestellt. Das Versorgungsgebiet umfasst für Wasser und Fernwärme die Hansestadt Lübeck und für Gas und Strom die Hansestadt Lübeck mit Randgemeinden aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Für die Sparten Gas, Wasser und Strom sind die Leitungsobjekte nach dem Regelwerk der Trave-Netz GmbH fortzuführen. Zur Fortführung gehören pro Jahr:
- ca. 1200 Baustellenvorbehalte
- ca. 1200 Gebäude aus dem Lageplan
- ca. 800 Kampfmittelräumdienstanfragen (SHP-Erzeugung)
- ca. 2600 Hausanschlussfortführungen incl. d3 Archivierung in den Sparten Gas, Wasser und Strom
- ca. 500 Ladesäulen / Einspeiser
- ca. 120 Kabelfehler
- ca. 80 Kabelverteilerschrankfortführungen
Die Anzahl der Planauskünfte für Gelegenheitsnutzer/in beträgt ca. 1300 Stück pro Jahr.
Die angegebenen Mengen sind Durchschnittswerte und können jährlich abweichen.
Optional: Dokumentation von FTTx-Leitungsbaumaßnahmen
Die Stadtwerke Lübeck investieren in den Breitbandausbau in der Hansestadt Lübeck. Hierfür ist die Leitungsdokumentation der Sparte FTTx in den Systemen der TraveNetz zu unterstützen.
Die TraveNetz GmbH setzen für die Dokumentation ein Geografisches Informations-System ein, das auf dem Produkt Geonis der Fa. VertiGIS und ArcGis der Fa. ESRI basiert. Außerdem werden Technische Objekte in SAP PM erfasst.
Die Tätigkeiten erfolgen über die Systeme der TraveNetz GmbH. Für die Mitarbeiter wird ein Citrix-Zugang einschl. Softwarelizenzen für die Erfüllung der Aufgaben zur Verfügung gestellt. Das Versorgungsgebiet umfasst für Breitband die Hansestadt Lübeck mit Randgemeinden aus Schleswig-Holstein.
Die Fortführung erfolgt nach dem Regelwerk der TraveNetz GmbH.
Wir behalten uns vor dieses Los optional zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dokumentation von Leitungsbaumaßnahmen - Fortführung von HA
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dokumentation FTTx - Leitungsbaumaßnahmen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6CGF
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.