Durchführung des Sächsischen Staatspreises für Design 2023, Los 1: Agenturleistungen zur Projektorganisation und -durchführung Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/221
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smwa.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Sächsischen Staatspreises für Design 2023, Los 1: Agenturleistungen zur Projektorganisation und -durchführung
Agenturleistungen zur Projektorganisation und -durchführung des gesamten Wettbewerbsverfahrens des Sächsischen Staatspreises für Design 2023
Der Sächsische Staatspreis für Design (SSFD) wird vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr alle zwei Jahre verliehen. Im Wettbewerbsjahr 2023 wird der Preis zum 18. Mal ausgelobt. Der SSfD wird hierbei erweitert und fungiert künftig als Dach für zwei Wettbewerbe: einer "Leistungsschau" sächsischen Designs (Sächsische Staatspreis für Design/ Design Display) und eines cross-sektoralen Ideenwettbewerbs (Shaping the Future Award). Beide Wettbewerbe sind in einem Verfahren miteinander verbunden und zeichnen Designleistungen in verschiedenen Kategorien in einem zweistufigen Juryverfahren aus: Der Sächsische Staatspreis für Design (Design Display) prämiert sächsische Designleistungen in fünf Kategorien (Produktdesign im Industriegüterbereich, Produktdesign im Konsumgüterbereich, Kommunikationsdesign, Digitales Design, Kunsthandwerk); der Shaping the Future Award lässt Einreichungen überregional sowie aus einem ausgewählten Gastland zu und zeichnet in drei Kategorien (products, services, concepts) aus .
Der Sächsische Staatspreis für Design 2023 umfasst verschiedene Formate und gliedert sich in folgende Phasen:
1. Auftakt (5. April 2023)
2. Bewerbungsphase (April - Juni 2023)
3. Jurysitzung I (August 2023)
4. Ideenwerkstätten - Jurysitzung II (September / Oktober 2023)
5. Preisverleihung (13. November 2023)
6. Werkschauen und Events (2024)
Gegenstand des Auftrags ist die Organisation und Durchführung des SSfD 2023. Das umfasst sowohl das Management der eingereichten Bewerbungen als auch der Juryarbeit, Veranstaltungsdurchführungen sowie kommunikationsbegleitende Maßnahmen des Wettbewerbs.
Das offene Verfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages "Sächsischer Staatspreises für Design 2023" wird in mehrere Lose aufgeteilt. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Loses 1 sind Agenturleistungen zur Projektorganisation und -durchführung des gesamten Wettbewerbsverfahrens des SSfD 2023 durch den Auftragnehmer. Dies beinhaltet das Management der eingereichten Bewerbungen und des Juryverfahrens, die Durchführung verschiedener Veranstaltungen zur Bewerbung des Preises sowie der Preisträgerinnen und Preisträger, ebenso begleitende Kommunikationsmaßnahmen (Marketing).
Nachfolgend werden die Lose, die im Nachgang gesondert ausgeschrieben werden, beschrieben:
Los 2 umfasst die Vergabe von Cateringleistungen im Rahmen der Auftaktveranstaltung des SSfD.
Los 3 umfasst die Vergabe von Cateringleistungen im Rahmen der Ideenwerkstätten und Jurysitzung des SSfD.
Los 4 umfasst die Vergabe von Cateringleistungen im Rahmen der Preisverleihung des SSfD.
Los 5 umfasst die Vergabe von Cateringleistungen im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung zur Großen Werkschau des SSfD.
Los 6 umfasst die im Rahmen des SSfD anfallende, qualitativ hochwertig zu erstellende Druckleistung des 100-seitigen Katalogs des SSfD.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit der Erfüllung aller vertraglichen Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung AEntG_MiLoG_AufenthG_SchwasrzArbG.docx, Erklärung_Angaben zum Bieter.docx, Erklärung Ausschlussgründe, (ggf) Erklärung_Bietergemeinschaft.docx, Erklärung_Datenschutz.docx, (ggf) Erklärung_Eignungsleihe.docx, Erklärung_Einhaltung_restriktiver_Maßnahmen_ggü_Russland.docx, Erklärung_Künstlersozialabgabe.docx, Erklärung_Mindestentgelt.docx Erklärung_Referenzen.docx, (ggf) Erklärung_Vergpflichtung_Unterauftragnehmer.docx, (ggf) Erklärung_Verzeichnis_Leistungen_Unterauftragnehmer.docx.
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 42 der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschlossen worden sind).
Der AG überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien. Ferner prüft er das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. Der AG schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes kann der AG Bieter in den dort genannten Fällen ausschließen.
Zudem überprüft der AG die Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 48 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen. Bei länger laufenden Verträgen genügt es, dass wesentliche Teile von Aufträgen abgeschlossen worden sind.
Es ist eine Referenz im Bereich gestalterische Arbeit zur Darstellung gestalterischer Gesamtzusammenhänge (Corporate Design) und zur Gestaltung von digitalen wie gedruckten Kommunikationsmedien vorzulegen.
Es ist eine Referenz im Bereich Veranstaltungsmanagement vorzulegen. Diese muss einen Auftrag zur Ausrichtung einer Präsenzveranstaltung mit einer Mindestteilnehmerzahl von 200 Personen beinhalten.
Es ist eine Referenz im Bereich Ausstellungskonzeption und -umsetzung vorzulegen, die die Visualisierung von Konzeption, Kuratierung und Umsetzung einer Ausstellung mit multimedialen Elementen umfasst.
Die Referenzen sind jeweils in die Vorlage Erklärung_Referenzen.docx nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363