Begleitende Evaluierung und Berichtswesen des EFRE-Programms 2021-2027 des Landes Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitende Evaluierung und Berichtswesen des EFRE-Programms 2021-2027 des Landes Schleswig-Holstein
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung der EFRE-Verwaltungsbehörde (VB) des MWVATT bei der Programmumsetzung und die Durchführung der begleitenden Evaluierung des Programm EFRE 2021-2027. Neben den im Anschluss formulierten Leistungen wird erwartet, dass der Auftragnehmer über die gesamte Förderlaufzeit das Programm intensiv begleitet und bei der Umsetzung die Verwaltungsbehörde proaktiv unterstützt. Des Weiteren umfasst der Auftrag auch die Durchführung von Restarbeiten zum Abschluss des OP EFRE 2014-2020.
Schleswig-Holstein
Die EFRE Förderperiode 2021-2027 ist weiterhin stark ergebnisorientiert umzusetzen wie auch die vorangegangene Förderperiode 2014-2020. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch das Monitoring aber auch durch Evaluierungen. Die Evaluierungen bewerten die Programmauswirkungen auf Grundlage der Programmindikatoren und –ziele. Auf dieser Basis erfolgt eine detaillierte Analyse, inwieweit das Programm relevant, wirksam, effizient und mit anderen EU-Politikbereichen kohärent ist. Die Evaluierungen sollen Erkenntnisse und Probleme sowie Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Maßnahmen und ihres Wirkungsgrades beschreiben.
Zudem soll die VB bei der Erstellung von Änderungsanträgen gem. Art.24 DachVO unterstützt werden.
EFRE SH Förderprogramm 2021-2027: 2021DE16RFPR010
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Begleitende Evaluierung und Berichtswesen des EFRE-Programms 2021-2027 des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]