Ausweitung des psychosozialen Beratungsangebots auf die gesamte Landesverwaltung Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausweitung des psychosozialen Beratungsangebots auf die gesamte Landesverwaltung Schleswig-Holstein
In der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein besteht eine Leitstelle für Betriebliches Gesundheitsmanagement und Suchtprävention in der Landesverwaltung. Diese Leitstelle bietet den Landesbeschäftigten eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen wie zum Beispiel Schulungen, Seminare und Fachtagungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsprävention an. Die Staatskanzlei beabsichtigt, ihr psychosoziales Beratungsangebot auf die gesamte Landesverwaltung (rd. 51.000 Beschäftigte ohne Landespolizei) auszuweiten, um die psychische Gesundheit der Landesbeschäftigten zu erhalten.
Im Jahr 2019 wurde dieses Beratungsangebot zunächst in der Staatskanzlei und dem Innenministerium pilotiert, im Oktober 2020 auf alle obersten Landesbehörden in Kiel und ab Januar 2022 auf eine Pilotregion (Region B: Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg) ausgeweitet.
Ab 15. Februar 2023 soll das psychosoziale Beratungsangebot in der gesamten Landesverwaltung offeriert werden.
Region A: Kiel
Kiel
Gesucht wird ein Anbieter, der mit ausgebildeten pädagogischen Fachkräften oder Fachkräften mit vergleichbarer Qualifikation die Landesbeschäftigten auf deren eigenen Wunsch zu psychosozialen Themen berät. Eine dienststellen- bzw. wohnortnahe Versorgung durch den Anbieter wird vorausgesetzt, um nah an der Lebenswelt der Betroffenen zu sein. Der Anbieter sollte bereit sein, innerhalb der jeweiligen Region an festgelegten verschiedenen Standorten die Beratung durchzuführen und an Informationsveranstaltungen (z.B. Personalversammlungen), in denen den Landesbeschäftigten das psychosoziale Beratungsangebot vorgestellt wird, mitzuwirken oder diese eigenständig durchzuführen.
Das psychosoziale Beratungsangebot für die Landesbeschäftigten erfolgt in drei Formaten (face-to-face, Videoberatung und Telefonberatung). Für diese Formate sind jeweils ca. 45 Minuten vorgesehen. Die Erstberatung soll von pädagogischem Fachpersonal oder Fachkräften mit vergleichbarer Qualifikation in 21 Beratungsstunden wöchentlich entweder persönlich an zwei Standorten in ausgewiesenen Räumen der landeseigenen Dienststellen oder telefonisch bzw. videogestützt, z.B. aus einer Klinik, erfolgen. Die 21 Beratungsstunden sollen überwiegend vormittags realisiert werden, jedoch soll zunächst auch einmal wöchentlich eine Nachmittagssprechstunde angeboten werden. Die konkrete Aufteilung obliegt dem Anbieter. Bei unvorhergesehener Nichterbringung der Beratungsleistung (z.B. Krankheitsfall) ist vom Vertragspartner nach spätestens zwei Wochen für einen Ersatz zu sorgen. Die Kosten werden nur für das Vorhalten von Kapazitäten bzw. für erbrachte Leistungen vom Auftraggeber übernommen.
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Clearinggespräche
Außerdem vermittelt der Anbieter im Bedarfsfall anschließende Clearinggespräche durch approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die entweder bei dem Anbieter selbst (Klinik) oder absprachegemäß an anderen Orten in der Pilotregion durchgeführt werden. Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten sind maximal fünf Gespräche pro Ratsuchenden vorgesehen.
Sollte nach den fünf Clearinggesprächen ein weitergehender Behandlungsbedarf bestehen, wird der Anbieter eine ursachengerechte Behandlung (stationär bzw. ambulant) entweder in der eigenen Klinik durchführen oder in anderen passenden Einrichtungen vermitteln. Der Anbieter muss daher sehr gut vernetzt sein.
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Evaluation
Es sollen halbjährliche Evaluationen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Staatskanzlei erstellt werden.
Nach sechs Monaten findet eine erste Evaluation statt und abschließend eine weitere Evaluation nach zwölf Monaten für die Region. Die für die einzelnen Evaluationen maßgeblichen Auswertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Region B: Dithmarschen, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Flensburg
Dithmarschen, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Flensburg
Gesucht wird ein Anbieter, der mit ausgebildeten pädagogischen Fachkräften oder Fachkräften mit vergleichbarer Qualifikation die Landesbeschäftigten auf deren eigenen Wunsch zu psychosozialen Themen berät. Eine dienststellen- bzw. wohnortnahe Versorgung durch den Anbieter wird vorausgesetzt, um nah an der Lebenswelt der Betroffenen zu sein. Der Anbieter sollte bereit sein, innerhalb der jeweiligen Region an festgelegten verschiedenen Standorten die Beratung durchzuführen und an Informationsveranstaltungen (z.B. Personalversammlungen), in denen den Landesbeschäftigten das psychosoziale Beratungsangebot vorgestellt wird, mitzuwirken oder diese eigenständig durchzuführen.
Das psychosoziale Beratungsangebot für die Landesbeschäftigten erfolgt in drei Formaten (face-to-face, Videoberatung und Telefonberatung). Für diese Formate sind jeweils ca. 45 Minuten vorgesehen. Die Erstberatung soll von pädagogischem Fachpersonal oder Fachkräften mit vergleichbarer Qualifikation in 21 Beratungsstunden wöchentlich entweder persönlich an zwei Standorten in ausgewiesenen Räumen der landeseigenen Dienststellen oder telefonisch bzw. videogestützt, z.B. aus einer Klinik, erfolgen. Die 21 Beratungsstunden sollen überwiegend vormittags realisiert werden, jedoch soll zunächst auch einmal wöchentlich eine Nachmittagssprechstunde angeboten werden. Die konkrete Aufteilung obliegt dem Anbieter. Bei unvorhergesehener Nichterbringung der Beratungsleistung (z.B. Krankheitsfall) ist vom Vertragspartner nach spätestens zwei Wochen für einen Ersatz zu sorgen. Die Kosten werden nur für das Vorhalten von Kapazitäten bzw. für erbrachte Leistungen vom Auftraggeber übernommen.
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Clearinggespräche
Außerdem vermittelt der Anbieter im Bedarfsfall anschließende Clearinggespräche durch approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die entweder bei dem Anbieter selbst (Klinik) oder absprachegemäß an anderen Orten in der Pilotregion durchgeführt werden. Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten sind maximal fünf Gespräche pro Ratsuchenden vorgesehen.
Sollte nach den fünf Clearinggesprächen ein weitergehender Behandlungsbedarf bestehen, wird der Anbieter eine ursachengerechte Behandlung (stationär bzw. ambulant) entweder in der eigenen Klinik durchführen oder in anderen passenden Einrichtungen vermitteln. Der Anbieter muss daher sehr gut vernetzt sein.
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Evaluation
Es sollen halbjährliche Evaluationen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Staatskanzlei erstellt werden.
Nach sechs Monaten findet eine erste Evaluation statt und abschließend eine weitere Evaluation nach zwölf Monaten für die Region. Die für die einzelnen Evaluationen maßgeblichen Auswertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Region C: Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Pinneberg
Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Pinneberg
Gesucht wird ein Anbieter, der mit ausgebildeten pädagogischen Fachkräften oder Fachkräften mit vergleichbarer Qualifikation die Landesbeschäftigten auf deren eigenen Wunsch zu psychosozialen Themen berät. Eine dienststellen- bzw. wohnortnahe Versorgung durch den Anbieter wird vorausgesetzt, um nah an der Lebenswelt der Betroffenen zu sein. Der Anbieter sollte bereit sein, innerhalb der jeweiligen Region an festgelegten verschiedenen Standorten die Beratung durchzuführen und an Informationsveranstaltungen (z.B. Personalversammlungen), in denen den Landesbeschäftigten das psychosoziale Beratungsangebot vorgestellt wird, mitzuwirken oder diese eigenständig durchzuführen.
Das psychosoziale Beratungsangebot für die Landesbeschäftigten erfolgt in drei Formaten (face-to-face, Videoberatung und Telefonberatung). Für diese Formate sind jeweils ca. 45 Minuten vorgesehen. Die Erstberatung soll von pädagogischem Fachpersonal oder Fachkräften mit vergleichbarer Qualifikation in 21 Beratungsstunden wöchentlich entweder persönlich an zwei Standorten in ausgewiesenen Räumen der landeseigenen Dienststellen oder telefonisch bzw. videogestützt, z.B. aus einer Klinik, erfolgen. Die 21 Beratungsstunden sollen überwiegend vormittags realisiert werden, jedoch soll zunächst auch einmal wöchentlich eine Nachmittagssprechstunde angeboten werden. Die konkrete Aufteilung obliegt dem Anbieter. Bei unvorhergesehener Nichterbringung der Beratungsleistung (z.B. Krankheitsfall) ist vom Vertragspartner nach spätestens zwei Wochen für einen Ersatz zu sorgen. Die Kosten werden nur für das Vorhalten von Kapazitäten bzw. für erbrachte Leistungen vom Auftraggeber übernommen.
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Clearinggespräche
Außerdem vermittelt der Anbieter im Bedarfsfall anschließende Clearinggespräche durch approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die entweder bei dem Anbieter selbst (Klinik) oder absprachegemäß an anderen Orten in der Pilotregion durchgeführt werden. Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten sind maximal fünf Gespräche pro Ratsuchenden vorgesehen.
Sollte nach den fünf Clearinggesprächen ein weitergehender Behandlungsbedarf bestehen, wird der Anbieter eine ursachengerechte Behandlung (stationär bzw. ambulant) entweder in der eigenen Klinik durchführen oder in anderen passenden Einrichtungen vermitteln. Der Anbieter muss daher sehr gut vernetzt sein.
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Evaluation
Es sollen halbjährliche Evaluationen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Staatskanzlei erstellt werden.
Nach sechs Monaten findet eine erste Evaluation statt und abschließend eine weitere Evaluation nach zwölf Monaten für die Region. Die für die einzelnen Evaluationen maßgeblichen Auswertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Region D: Segeberg, Plön, Ostholstein, Neumünster
Segeberg, Plön, Ostholstein, Neumünster
Gesucht wird ein Anbieter, der mit ausgebildeten pädagogischen Fachkräften oder Fachkräften mit vergleichbarer Qualifikation die Landesbeschäftigten auf deren eigenen Wunsch zu psychosozialen Themen berät. Eine dienststellen- bzw. wohnortnahe Versorgung durch den Anbieter wird vorausgesetzt, um nah an der Lebenswelt der Betroffenen zu sein. Der Anbieter sollte bereit sein, innerhalb der jeweiligen Region an festgelegten verschiedenen Standorten die Beratung durchzuführen und an Informationsveranstaltungen (z.B. Personalversammlungen), in denen den Landesbeschäftigten das psychosoziale Beratungsangebot vorgestellt wird, mitzuwirken oder diese eigenständig durchzuführen.
Das psychosoziale Beratungsangebot für die Landesbeschäftigten erfolgt in drei Formaten (face-to-face, Videoberatung und Telefonberatung). Für diese Formate sind jeweils ca. 45 Minuten vorgesehen. Die Erstberatung soll von pädagogischem Fachpersonal oder Fachkräften mit vergleichbarer Qualifikation in 21 Beratungsstunden wöchentlich entweder persönlich an zwei Standorten in ausgewiesenen Räumen der landeseigenen Dienststellen oder telefonisch bzw. videogestützt, z.B. aus einer Klinik, erfolgen. Die 21 Beratungsstunden sollen überwiegend vormittags realisiert werden, jedoch soll zunächst auch einmal wöchentlich eine Nachmittagssprechstunde angeboten werden. Die konkrete Aufteilung obliegt dem Anbieter. Bei unvorhergesehener Nichterbringung der Beratungsleistung (z.B. Krankheitsfall) ist vom Vertragspartner nach spätestens zwei Wochen für einen Ersatz zu sorgen. Die Kosten werden nur für das Vorhalten von Kapazitäten bzw. für erbrachte Leistungen vom Auftraggeber übernommen.
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Clearinggespräche
Außerdem vermittelt der Anbieter im Bedarfsfall anschließende Clearinggespräche durch approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die entweder bei dem Anbieter selbst (Klinik) oder absprachegemäß an anderen Orten in der Pilotregion durchgeführt werden. Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten sind maximal fünf Gespräche pro Ratsuchenden vorgesehen.
Sollte nach den fünf Clearinggesprächen ein weitergehender Behandlungsbedarf bestehen, wird der Anbieter eine ursachengerechte Behandlung (stationär bzw. ambulant) entweder in der eigenen Klinik durchführen oder in anderen passenden Einrichtungen vermitteln. Der Anbieter muss daher sehr gut vernetzt sein.
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Evaluation
Es sollen halbjährliche Evaluationen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Staatskanzlei erstellt werden.
Nach sechs Monaten findet eine erste Evaluation statt und abschließend eine weitere Evaluation nach zwölf Monaten für die Region. Die für die einzelnen Evaluationen maßgeblichen Auswertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Region E: Herzogtum-Lauenburg, Stormarn, Lübeck
Herzogtum-Lauenburg, Stormarn, Lübeck
Gesucht wird ein Anbieter, der mit ausgebildeten pädagogischen Fachkräften oder Fachkräften mit vergleichbarer Qualifikation die Landesbeschäftigten auf deren eigenen Wunsch zu psychosozialen Themen berät. Eine dienststellen- bzw. wohnortnahe Versorgung durch den Anbieter wird vorausgesetzt, um nah an der Lebenswelt der Betroffenen zu sein. Der Anbieter sollte bereit sein, innerhalb der jeweiligen Region an festgelegten verschiedenen Standorten die Beratung durchzuführen und an Informationsveranstaltungen (z.B. Personalversammlungen), in denen den Landesbeschäftigten das psychosoziale Beratungsangebot vorgestellt wird, mitzuwirken oder diese eigenständig durchzuführen.
Das psychosoziale Beratungsangebot für die Landesbeschäftigten erfolgt in drei Formaten (face-to-face, Videoberatung und Telefonberatung). Für diese Formate sind jeweils ca. 45 Minuten vorgesehen. Die Erstberatung soll von pädagogischem Fachpersonal oder Fachkräften mit vergleichbarer Qualifikation in 21 Beratungsstunden wöchentlich entweder persönlich an zwei Standorten in ausgewiesenen Räumen der landeseigenen Dienststellen oder telefonisch bzw. videogestützt, z.B. aus einer Klinik, erfolgen. Die 21 Beratungsstunden sollen überwiegend vormittags realisiert werden, jedoch soll zunächst auch einmal wöchentlich eine Nachmittagssprechstunde angeboten werden. Die konkrete Aufteilung obliegt dem Anbieter. Bei unvorhergesehener Nichterbringung der Beratungsleistung (z.B. Krankheitsfall) ist vom Vertragspartner nach spätestens zwei Wochen für einen Ersatz zu sorgen. Die Kosten werden nur für das Vorhalten von Kapazitäten bzw. für erbrachte Leistungen vom Auftraggeber übernommen.
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Clearinggespräche
Außerdem vermittelt der Anbieter im Bedarfsfall anschließende Clearinggespräche durch approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die entweder bei dem Anbieter selbst (Klinik) oder absprachegemäß an anderen Orten in der Pilotregion durchgeführt werden. Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten sind maximal fünf Gespräche pro Ratsuchenden vorgesehen.
Sollte nach den fünf Clearinggesprächen ein weitergehender Behandlungsbedarf bestehen, wird der Anbieter eine ursachengerechte Behandlung (stationär bzw. ambulant) entweder in der eigenen Klinik durchführen oder in anderen passenden Einrichtungen vermitteln. Der Anbieter muss daher sehr gut vernetzt sein.
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Evaluation
Es sollen halbjährliche Evaluationen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Staatskanzlei erstellt werden.
Nach sechs Monaten findet eine erste Evaluation statt und abschließend eine weitere Evaluation nach zwölf Monaten für die Region. Die für die einzelnen Evaluationen maßgeblichen Auswertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region A: Kiel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region B: Dithmarschen, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Flensburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Breklum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25821
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region C: Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Pinneberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region D: Segeberg, Plön, Ostholstein, Neumünster
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Breklum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25821
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region E: Herzogtum-Lauenburg, Stormarn, Lübeck
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]