POCT-Blutzuckeranalysegeräte Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
POCT-Blutzuckeranalysegeräte
Beschaffung von Blutzuckeranalysegeräten einschließlich Zubehör in Form von Miete
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Mit Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Rahmenvertrag über die zeitweise Überlassung der in der Anlage 1 - Leistungsverzeichnis spezifizierten Blutzuckeranalysegeräte einschließlich Zubehör zur entgeltlichen Nutzung sowie über die Lieferung sämtlicher für den Betrieb der Blutzuckeranalysegeräte und die Durchführung von Kontrollmessungen erforderlichen Teststreifen und Kontrollmaterialien (im Folgenden auch Diagnostikmaterial genannt) geschlossen.
Die Anforderungen an die Blutzuckeranalysegeräte sowie die weiteren Leistungen sind im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren einschließlich Anlagen aufgeführt.
Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere folgende Leistungen:
- zeitweise Überlassung der in der Anlage 1 - Leistungsverzeichnis spezifizierten Blutzuckeranalysegeräte einschließlich Zubehör zur entgeltlichen Nutzung während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrages
- Lieferung, Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme und Funktionstest an den jeweiligen Betriebsorten,
- EDV - Anbindung der Geräte,
- Einbindung der Geräte an POCcelerator des Unternehmens Siemens Healthcare GmbH, diesbezügliche Funktionstests und Sicherstellung der Kommunikation zwischen Gerät / ggf. Middleware und LIS / KIS
- Einweisungen vor Ort bzw. an den jeweiligen Betriebsorten
- Key-User-Schulungen
- zur Verfügungstellung eines E-Learning-Systems für sämtliche Nutzer / Bediener der Blutzuckeranalysegeräte gemäß Anlage 1 - Leistungsverzeichnis
- Vollservice (inklusive Wartung, Inspektion, Instandsetzung, aller Ersatz- und Verschleißteile sowie Serviceteile / Servicekits, Softwareupdates / -upgrades, Hard-waretausch sowie inklusive Fahrtkosten) während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrages
- Belieferung des Auftraggebers mit sämtlichen für den Betrieb der Blutzuckeranalysegeräte und die Durchführung von Kontrollmessungen erforderlichen Diagnostikmaterials während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrages
- Abholung sowie Rücktransport der Blutzuckeranalysegeräte einschließlich Zubehör nach dem Ende der Vertragslaufzeit.
Die Leistung hat nach Maßgabe der "Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren" inklusive Anlagen zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie wiederum ergänzend die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag einseitig zwei Mal um jeweils ein weiteres Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende zugeht. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nach dem Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres nicht. Der Auftragnehmer hat auf die Vertragsverlängerung(en) keinen Anspruch. (Vertragsverlängerungsoption(en))
Eventualposition (nicht zwingend anzubieten):
Gerät mit der Möglichkeit / Funktionalität zur beta-Ketonmessung: das angebotene Gerät besitz die Möglichkeit / Funktionalität zur Messung von beta-Ketonen (Messung von beta-Ketonen mit einem Gerät möglich, kein zusätzliches Gerät erforderlich)
Bei dem unter II. 1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" angegebenen Wert des Auftrags von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Wert der Beschaffung.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 31 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
POCT-Blutzuckeranalysegeräte
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
IT-Anbindung
Schulungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" jeweils angegebenen Wert des Auftrags von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Wert der Beschaffung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW6CX8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/