Landratsamt Erzgebirgskreis - Satz, Druck und Vertrieb des Landkreiskuriers Referenznummer der Bekanntmachung: 60103/2/6/22/404
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landratsamt Erzgebirgskreis - Satz, Druck und Vertrieb des Landkreiskuriers
Satz, Druck und Vertrieb des Landkreiskuriers
Annaberg-Buchholz, DE
Satz, Druck und Vertrieb des Landkreiskuriers
Vertrag für 1 Jahr mit Option der jährlichen Verlängerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landratsamt Erzgebirgskreis - Satz, Druck und Vertrieb des Landkreiskuriers
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).