Rahmenvertrag Drohnenflug im Rahmen der ASP - Bekämpfung Referenznummer der Bekanntmachung: 113/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sms.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Drohnenflug im Rahmen der ASP - Bekämpfung
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Suche nach lebenden und toten Wildscheinen im Rahmen der ASP Bekämpfung durch vermehrten Einsatz von
Wärmebilddrohnen durch vertragliche Bindung mehrerer Unternehmen durchzuführen.
Dresden, DE
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über ein Jahr mit bis zu zehn Auftragnehmern. Der Bieter führt im Abrufverfahren mittels (Wärmebild-) Drohnentechnik durch Erzeugung hochaufgelöster Daten der zu befliegenden Fläche (bis zu 800 ha) die Suche nach Kadavern sowie lebendem Schwarzwild in dem durch
den Einzelauftrag festgelegten Umfang aus. Die gewonnenen hochaufgelösten, koordinatenbezogenen Video - und Fotomaterialen sollen eine fortlaufende Evaluation des Standes des Infektionsgeschehens sowie dessen räumliche Verteilung gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Drohnenflug im Rahmen der ASP - Bekämpfung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seligenstadt
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Finsterwalde
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kesselsdorf
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]