Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten und sonstigen Nachschlagewerken für die Schulen des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option der Vertragsverlängerung bis zu viermal um ein weiteres Schuljahr. Referenznummer der Bekanntmachung: 1211-2022-1013-OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten und sonstigen Nachschlagewerken für die Schulen des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option der Vertragsverlängerung bis zu viermal um ein weiteres Schuljahr.
LOS 1: Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten, Tafelwerken und sonstigen Nachschlagewerken für die Berufsschulzentren in Trägerschaft des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024
LOS 2: Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten, Tafelwerken und sonstigen Nachschlagewerken für die Förderschulen und Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten, Tafelwerken und sonstigen Nachschlagewerken für die Berufsschulzentren in Trägerschaft des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024
Landkreis Zwickau
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten, Tafelwerken und sonstigen Nachschlagewerken für die Berufsschulzentren in Trägerschaft des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens des Auftragnehmers ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu viermal um ein weiteres Schuljahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 31.03. des laufenden Schuljahres für das kommende Schuljahr schriftlich ausüben. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht in vollem Umfang ausübt, endet der Leistungszeitraum am 30.06.2028. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Zuschlagserteilung: Sofern nach der Angebotsauswertung wirtschaftlich absolut gleichwertige Angebote vorliegen, entscheidet über den Zuschlag ein Auslosungsverfahren mit Loslimitierung. Im Ergebnis werden Bieter, die den Zuschlag auf ein Los erhalten haben bei dem Auslosungsverfahren des anderen Loses nicht mehr berücksichtigt (Loslimitierung).
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten, Tafelwerken und sonstigen Nachschlagewerken für die Förderschulen und Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024
Landkreis Zwickau
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten, Tafelwerken und sonstigen Nachschlagewerken für die Förderschulen und Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens des Auftragnehmers ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu viermal um ein weiteres Schuljahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 31.03. des laufenden Schuljahres für das kommende Schuljahr schriftlich ausüben. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht in vollem Umfang ausübt, endet der Leistungszeitraum am 30.06.2028. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Zuschlagserteilung: Sofern nach der Angebotsauswertung wirtschaftlich absolut gleichwertige Angebote vorliegen, entscheidet über den Zuschlag ein Auslosungsverfahren mit Loslimitierung. Im Ergebnis werden Bieter, die den Zuschlag auf ein Los erhalten haben bei dem Auslosungsverfahren des anderen Loses nicht mehr berücksichtigt (Loslimitierung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten, Tafelwerken und sonstigen Nachschlagewerken für die Berufsschulzentren in Trägerschaft des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sankt Egidien
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09356
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten, Tafelwerken und sonstigen Nachschlagewerken für die Förderschulen und Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunsiedel
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95632
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagserteilung:
Sofern nach der Angebotsauswertung wirtschaftlich absolut gleichwertige Angebote vorliegen, entscheidetüber den Zuschlag ein Auslosungsverfahren mit Loslimitierung. Im Ergebnis werden Bieter, die den Zuschlagauf ein Los erhalten haben bei dem Auslosungsverfahren des anderen Loses nicht mehr berücksichtigt(Loslimitierung). Andernfalls wird der Zuschlag dem Bieter erteilt, der unter Berücksichtigung aller Umständedas wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat.
Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, das Leistungsverzeichnis, das Angebot, der Auftrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werdau
Postleitzahl: 08412
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]