Geschäftsstellentätigkeit (Regionalmanagement) der LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V. Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mildstedt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25866
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-nordsee-treene.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsstellentätigkeit (Regionalmanagement) der LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V.
Zu vergeben ist die Geschäftsstellentätigkeit (Regionalmanagement) für die LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V. von 2023 bis 2029. Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung der AktivRegion durch das zuständige Landesministerium und der Bewilligung der Fördermittel durch das LLUR zur Finanzierung der Geschäftsstellentätigkeit der AktivRegion.
AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V. über Amt Nordsee-Treene Schulweg 19 25866 Mildstedt
Zu vergeben ist die Geschäftsstellentätigkeit (Regionalmanagement) für die LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V. von 2023 bis 2029. Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung der AktivRegion durch das zuständige Landesministerium und der Bewilligung der Fördermittel durch das LLUR zur Finanzierung der Geschäftsstellentätigkeit der AktivRegion. Daher kann das Verfahren auch mit dem Verzicht auf die Auftragserteilung gem. § 63 Abs. 1 VgV enden.
Die Ausführung des LAG-Managements beinhaltet ein breites Aufgabenspektrum und ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a. Führen der Geschäftsstelle des Vereins LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e. V.
b. Operative Umsetzung, Steuerung und Weiterentwicklung der Integrierten Entwicklungsstrategie der LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V. sowie der Teilstrategie Fischerei
c. Organisation und Betreuung der Vereinsgremien und von Arbeitsgruppen
d. Durchführung des Förderprogrammes "Regionalbudget" in Abstimmung mit den Vereinsgremien
e. Beratung von Projektträgern
f. Öffentlichkeitsarbeit
g. Netzwerkarbeit
h. Monitoring und Evaluation
Die Geschäftsstelle ist für die verwaltungsmäßige Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsablauf verantwortlich. Der Vorstand kann der Geschäftsstelle durch Beschluss Aufgaben übertragen und diese auch wieder entziehen. Die Gesamtverantwortung hinsichtlich der Führung der Geschäfte verbleibt beim Vorstand. Die Geschäftsstelle hat den Vorstand laufend zu unterrichten. Die Geschäftsstelle ist insbesondere auch für die Koordinierung der zu fördernden Projekte und die Beratung der Projektträger*innen zuständig. Die Geschäftsstelle nimmt mit beratender Funktion an der Mitgliederversammlung und an den Sitzungen des Vorstandes teil.
Auswahl der Bewerber*innen, die das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind, erwarten lassen.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
1) Grundsätzlich sind mit dem Teilnahmeantrag als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate) und noch gültig sein.
2) Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtung, gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974
3) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN A4-Seiten)
4) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (VgV)
5) Erklärung darüber, dass keiner der in §§ 42-51 VgV genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutrifft
6) Erklärung, ob und in welchem Umfang - im Falle eines Auftrages - der Auftragsunternehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschließlich der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags-/aufträge und Benennung der/des Nachunternehmer/s
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Bewertungsgrundlage für die Eignungsprüfung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs siehe Bewertungsmatrix.
Erklärung über die Verpflichtung vor Abschluss des Vertrages einen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Bewertungsgrundlage für Eignungsprüfung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs siehe Bewertungsmatrix.
- Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte differenziert nach Qualifikation, die im Betrieb des Bewerbers im jährlichen Mittel im Regionalmanagement, in der Umsetzung von regionalen Entwicklungskonzepten oder dem Management von LEADER-Regionen tätig waren.
- Angaben über die erbrachten einschlägigen Leistungen im hier ausgeschriebenen Bereich, z.B. aus dem Bereich Management von AktivRegionen bzw. LEADER-Regionen, Management von Wirtschaftsförderungen, Management von Regionalen Kooperationen, aus den letzten drei Jahren.
- Angaben zu regionalen Kenntnissen
- Beschreibung der technischen Ausrüstung einschließlich der verwendeten wesentlichen Software
- Erklärung zur Bereitschaft zur Abgabe der Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein
Hinweise:
- Bieter sowie deren Nachunternehmer müssen mit Einreichung des Angebots die gemäß § 4 Vergabegesetz SH erforderlichen Verpflichtungserklärungen abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4DRJ6C4L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin / der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.