Verwertung und Transport von Straßenkehricht aus der Straßenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 71.4.904.22 I
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung und Transport von Straßenkehricht aus der Straßenreinigung
Verwertung und Transport von Straßenkehricht aus der Straßenreinigung (ASN 20 03 03)
Verwertung von Straßenkehricht
Daimlerstraße 2 24109 Kiel
Die Entsorgung des Abfalls hat gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG) zu erfolgen. Die Bestandteile des Abfallgemischs sind somit vorrangig zu verwerten;
nicht verwertbare Abfälle sind zu beseitigen.
Die Verwertung bzw. Beseitigung der Fraktionen ist nach Ende der Vertragslaufzeit und bei
Bedarf des Auftraggebers diesem auch zwischendurch nachzuweisen.
Die beiden Lose werden nur gemeinsam vergeben, es sei denn, die Eigenkosten des Auftraggebers für Los 2 sind niedriger als die im Angebot angegebenen Kosten
Transport von Straßenkehricht
Daimlerstraße 2 24109 Kiel
Transport des Abfalls zu einer Entsorgungsstelle
Die beiden Lose werden nur gemeinsam vergeben, es sei denn, die Eigenkosten des Auftraggebers für Los 2 sind niedriger als die im Angebot angegebenen Kosten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
- Entsorgungsfachbetriebszertifikat (EfB-Zertifikat) gem. § 56 KrWG. Das EfB-Zertifikat muss auch für etwaige Nachunternehmer eingereicht werden und sich entsprechend auf die Verwertung oder/und den Transport von Straßenkehricht beziehen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Angebote der jeweiligen Lose 1 und 2 werden miteinander addiert. Der Summenwert geht sodann in die Angebotsauswertung ein. Sollte ein Angebot auf das Los 2 höher sein, als die Eigenkosten für den Transport des Straßenkehrichts, so wird im Rahmen der Angebotsauswertung der Angebotspreis durch die Eigenkosten ausgetauscht. Das sich daraus ergebende wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. In diesem Fall führt der Auftraggeber also dieTransportleistung selbst durch.
Bei der Berechnung der Eigenkosten wird ein fiktiver Anfallort der Abfälle zu Grunde gelegt
(Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel, Daimlerstr. 2, 24109 Kiel). Die Ermittlung der Fahrtzeit erfolgt mit dem Routing-Programm Reiseplanung (www.reiseplanung.de). Es wird die schnellste Strecke gewählt. Gegebenenfalls werden Kosten für LKW-Maut hinzugezogen. Mit dem Angebot ist im Leistungsverzeichnis der Name und die vollständige Adresse der Entsorgungsanlage an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben.
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 26.01.2023 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYWPF9GSG6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de