Unterstützungsleitungen im Zusammenhang mit der Widerspruchsbearbeitung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleitungen im Zusammenhang mit der Widerspruchsbearbeitung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit knapp 800 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleitungen im Zusammenhang mit der Widerspruchsbearbeitung.
Kiel
Ausgeschrieben wird die UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG in Bezug auf die Corona-Hilfsprogramme Überbrückungshilfe I bis IV (nachfolgend ÜH I bis ÜH IV), Härtefallhilfen (nachfolgend HFH), Neustarthilfen (nachfolgend NSH) und November-/Dezemberhilfen (nachfolgend NoHi/DeHi) nebst etwaiger Folgeprogramme.
Die Anzahl der auf die Schluss-/Endabrechnungsbescheide eingelegten Widersprüche (und der sich ggf. anschließenden Klagverfahren) wird wie folgt prognostiziert:
Ausgehend von insgesamt ca. 68.300 ergehenden Schluss-/Endabrechnungsbescheiden, einer angenommenen Widerspruchsquote von 5% und der Annahme, dass 50% der Widersprüche durch den Fachbereich abgeholfen werden kann, wäre mit rund 1.708 von der Rechtsabteilung zu bearbeitenden Widersprüchen zu rechnen.
Bei der UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG sind die einschlägigen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Hierzu gehören insbesondere:
• die für das jeweilige Programm zwischen Bund und Land geschlossene Verwaltungsvereinbarung (einschließlich etwaiger Änderungen, Ergänzungen und weiterer Vorgaben wie z. B. der FAQs),
• die programmspezifischen Vollzugshinweise des Bundes,
• die programmspezifischen Richtlinien des Landes, mit denen das Land die Vorgaben des Bundes umsetzt,
• die beihilferechtlichen Vorgaben der EU und des Bundes,
• die Landeshaushaltsordnung (LHO einschließlich VV),
• das Landesverwaltungsgesetz (LVwG),
• die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO),
• die bilateral zwischen dem Land und der IB.SH getroffenen Einzelfallregelungen sowie
• vordefinierte Prozessbeschreibungen, Prüfkonzepte und Arbeitsanweisungen der IB.SH.
Die mit der Programmabwicklung und damit auch mit der UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG einhergehenden Reputationsrisiken für die IB.SH setzen höchste Professionalität, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, strategisches und analytisches Denken sowie Lösungsorientierung voraus. Ein ausgeprägtes Verständnis für Prozesse und Strukturen stellt die Grundlage für stetige Optimierungen bei der Durchführung der UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG dar, die ausdrücklich gewünscht werden.
Die UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG ist ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf fachliche Weisung der IB.SH zu erbringen.
Die hierbei zu erbringende UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG setzt sich aus nachfolgend dargestellten Leistungsbestandteilen zusammen.
• Vorbereitung & Organisation
• Widerspruchsbearbeitung
• Verfahrensbegleitung
.
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner geschlossen.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Folgende Höchstmenge wurde für die gesamte Vertragslaufzeit (feste Vertragslaufzeit und mögliche Verlängerungsoptionen) ermittelt: 7.000 Personentage.
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
Nach dem 31.12.2024 (Ende der festen Vertragslaufzeit) kann der Vertrag auf Wunsch der IB.SH bis zu zwei Mal über eine Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängert werden. Die IB.SH ist berechtigt, von dieser Verlängerungsoption drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit bzw. dem Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums Gebrauch zu machen. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren am 31. Dezember 2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleitungen im Zusammenhang mit der Widerspruchsbearbeitung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]