Druck, Versand und Versand-Abodatenbank von Zeitschriften
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Druck, Versand und Versand-Abodatenbank von Zeitschriften
ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft sucht einen Dienstleister für die Erbringung der Dienstleistung im Bereich Druck, Versand und der Versand-Abodatenbank der Zeitschriften.
Kiel/ Hamburg
Druck und Lieferung der wissenschaftlichen Transferzeitschriften „Wirtschaftsdienst – Zeitschrift für Wirtschaftspolitik“ und „Intereconomics – Review of European Economic Policy“, herausgegeben von der ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft.
Die Zeitschriften publizieren Beiträge von namhaften Autoren aus Wissenschaft, Politik und Praxis zu wirtschafts- und sozialpolitischen Themen, die in Deutschland aktuell diskutiert werden. Intereconomics befasst sich mit europäischen oder Europa betreffenden wirtschaftspolitischen Themen.
Folgende Dienstleistung wird vom Dienstleister abgefordert:
- Druck
- Versand-Abodatenbank mit den aktiven Lieferadressen aller Abonnenten der Zeitschriften Wirtschaftsdienst (WD) und Intereconomics (IE) in einem produktions- und versandoptimierten Format
- Bereitstellung einer Versand-Abodatenbank
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druck, Versand und Versand-Abodatenbank von Zeitschriften
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]