Rahmenvereinbarung über die Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung, Verkauf und Entsorgung von Feuerlöschern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung, Verkauf und Entsorgung von Feuerlöschern
Rahmenvereinbarung über die Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung, Verkauf und Entsorgung von Feuerlöschern für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung.
Kiel
Rahmenvereinbarung über die Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung, Verkauf und Entsorgung von Feuerlöschern für die Landesdienststellen in Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung.
In den Angebotspreisen Wartung, Füllung und Ausbildung sind folgende Leistungen enthalten:
a) die An- und Abreise
b) die Brandschutz- und sicherheitstechnische Prüfung (inkl. aller Prüfleistungen und Prüfmaterial, Plomben und ähnlichem) gem. den in Punkt 2.3 genannten Normen und Vorschriften
c) die Kennzeichnung der Patronen bei Innenprüfung mit einem „Permanentmarker“ im unteren Drittel mit Datum und Namenskürzel. (Alternative Vorgehensweisen können ggf. nach Zuschlag abgestimmt werden – dies ist die Mindestanforderung)
d) Beratungsleistung (Kauf / Instandsetzung Feuerlöscher)
e) Instandhaltungsprotokoll
f) Unterrichtsmaterial, Teilnahmebescheinigungen, Nutzung der Übungsfeuerlöscher
Der Höchstwert für vier Jahre beträgt 780.000,00 Euro.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung, Verkauf und Entsorgung von Feuerlöschern
Ort: Glinde
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unserer Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 25. Oktober 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Ralf Krätschmann (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
3. Eigenerklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
4. Einreichung des ausfüllten Leistungsverzeichnisses (zwingend im xlsx-Format eingereicht).
5. Ausgefüllte Formblatt „Sanktionen Russland“.
6. Eigenerklärung, dass Feuerlöscher und Löschmittel nur über geeignete Betriebe entsorgt/recycelt werden (Pkt. 2.1 der Leistungsbeschreibung)
7. Eigenerklärung zur Durchführung der Prüfungen / Einhaltung aller Normen, Vorschriften und gesetzliche Regelungen (Pkt. 2.3 und 11.3 der Leistungsbeschreibung)
8. Eigenerklärung zum Personal (Pkt. 3.1 und 11.2 der Leistungsbeschreibung)
9. Eigenerklärung Qualifikation Firmen (Pkt. 3.2 und 11.2 der Leistungsbeschreibung)
10. Eigenerklärung Neukauf Feuerlöscher inkl. Hinweis zum Alter der Feuerlöscher (Pkt. 9.2 der Leistungsbeschreibung)
11. Eigenerklärung Recycling Unternehmen (Pkt. 10.2 der Leistungsbeschreibung)
12. Eigenerklärung zu den Prüfplaketten (Pkt. 11.1 der Leistungsbeschreibung)
13. Eigenerklärung zu den bestellten Fahrzeugen (Pkt. 10 und 12.4 der Leistungsbeschreibung)
14. Eigenerklärung zum Recycling (Pkt. 12.5 der Leistungsbeschreibung)
15. Eigenerklärung zur CO2 Kompensation (Pkt. 12.6 der Leistungsbeschreibung)
16. Belege und Zertifikate der Entsorgungsbetriebe (Pkt. 2.1 und 10.2 der Leistungsbeschreibung).
17. Ansprechpartner und Vertreter sind zu benennen (Pkt. 12.1 der Leistungsbeschreibung)
18. Datenblätter aller angebotenen Produkte
19. Belege zu den Programmen (CO2 Kompensation) (Pkt. 10.3 der Leistungsbeschreibung)
20. Unterlagen zum Umwelt- und Qualitätsmanagement (Pkt. 12.3 der Leistungsbeschreibung)
21. Unterlagen zu den bestellten Fahrzeugen (Pkt. 10 und 12.4 der Leistungsbeschreibung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]