Gemeinsam am See - Planungsleistungen Freianlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seb-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinsam am See - Planungsleistungen Freianlagen
Der SEB und die Gemeinde Großpösna planen am Störmthaler See das gemeinsame Stadt-Umland-Projekt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung der für das Projekt benötigten Planungsleistungen für die Freianlagen nach HOAI. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Der SEB beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 zu beauftragen, um das Projekt auf seine Realisierungsmöglichkeiten und wirtschaftlichen Konzepte hin zu untersuchen. Insoweit wird ein Stufenvertrag vorgesehen.
Des Weiteren wurden für die Umsetzung des Projektes Fördermittel nach der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen - RL InvKG vom 04. Mai 2021 beantragt. Die fördermittelkonforme Umsetzung der Projekte ist für den Auftraggeber von besonderer Bedeutung (besonderes Planungsziel). Unter der aufschiebenden Bedingung des Erhalts der entsprechenden Fördermittel und der Zustimmung der Gremien soll das Projekt dann ab der Leistungsphase 5 umgesetzt werden.
Störmthaler See
Für den neu zu errichtenden Tourismus- und Freizeitstandort sollen Planungsleistungen für die Freianlagenplanung nach HOAI beschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]