Bereitstellung eines Gesamtsystems für ärztliche Anlaufpraxen (Zentrale PVS und TI-Struktur) Referenznummer der Bekanntmachung: 21.400010.002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines Gesamtsystems für ärztliche Anlaufpraxen (Zentrale PVS und TI-Struktur)
Der ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Schleswig-Holstein bietet außerhalb der regulären Sprechzeiten eine ambulante Versorgung für Versicherte an. Nachts, am Wochenende und an den Feiertagen sind in 32 Allgemeinärztlichen und 12 Kinderärztlichen Anlaufpraxen flächendeckend Ärztinnen und Ärzte tätig, die den Vertragsärztlichen Notdienst sicherstellen. Zukünftig sollen alle Anlaufpraxen mit einem einheitlichen Praxisverwaltungssystem – welches an die Telematikinfrastruktur angebunden ist- ausgestattet werden. Dazu soll eine sichere, zentrale virtualisierte Gesamtlösung für alle Standorte zur Verfügung gestellt werden. Das Gesamtsystem soll in einem deutschen Rechenzentrum „as a service“ vom Auftragnehmer betrieben werden. Die vorhandene Infrastruktur in den Praxen soll so weit wie möglich eingebunden und zukünftig ebenfalls „as a service“ betreut werden. Es ist ein geeignetes Servicekonzept für den Betrieb des Gesamtsystems anzubieten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung und Betrieb eines Gesamtsystems für alle Anlaufpraxen der KVSH. Die Räumlichkeiten befinden sich überwiegend in Kliniken und stehen der KVSH nicht immer exklusiv zur Verfügung.
Folgende Kernanforderungen sind dabei zu erfüllen:
1. Von der KBV zertifiziertes, leistungsstarkes, hochverfügbares, serverbasiertes, virtualisiertes, rechtssicheres, TI-kompatibles und auf die Anforderungen der KVSH ausgerichtetes und zukunftsorientiertes PVS für die Praxen im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
2. Von der gematik zugelassenes TI-System bzw. TI-Komponenten (Konnektoren, Karten-Lesegeräte) für die Praxen sowie Fahrdienste mit hohem Integrationsgrad zum PVS, umfangreicher Zukunftsorientierung sowie Flexibilität zur Abbildung aller relevanten Anforderungen.
3. Der Rechenzentrumsbetrieb „Hosting & Betrieb“ ist von dem zukünftigen Auftragnehmer (AN) als Hauptauftragnehmer mit anzubieten und zu verantworten.
4. Der Hauptauftragnehmer verantwortet die Übernahme und das Management der bestehenden HW-Infrastruktur der einzelnen Anlaufpraxen (dazu gehören u.a: Laptops, stationäre Rechner, Drucker, Scanner, EKG- und Sonographie-Geräte).
5. Der Hauptauftragnehmer verantwortet die Anbindung und Nutzung der bestehenden Telefonanlage inklusive dazugehörigem Support.
6. Der Hauptauftragnehmer verantwortet die funktionsfähigen Schnittstellen zu den bestehenden, medizinischen Geräten wie etwa EKG-Geräte sowie zukünftiges Gerät inklusive dazugehörigem Support. Dies impliziert auch die Vorhaltung gesetzlich geforderter Schnittstellen
7. Der Hauptauftragnehmer verantwortet die Schulungen aller beteiligten Mitarbeiter*innen im Gesamtsystem.
8. Es ist ein geografisch separiertes Ausweichrechenzentrum (ebenfalls in Deutschland) vorzuhalten. Das Ausweichrechenzentrum ist so zu dimensionieren, dass der der Betrieb aufrechterhalten werden kann und durchgehend einsatzbereit ist.
Das Gesamtsystem soll durch einen Hauptverantwortlichen angeboten werden.
Daraus ergeben sich spezifische technische Anforderungen inklusive Anforderungen an Hosting & Betrieb sowie fachliche Anforderungen an das PVS, die im Lastenheft näher spezifiziert werden. Das Lastenheft wird mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Projektumsetzung als auch der Support und Service sind in deutscher Sprache anzubieten.
Die Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt anhand der unter III.1.1) – III.1.3) sowie III.2.2) dieser Bekanntmachung benannten Bedingungen der personellen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit. Soweit mehr Bewerbungen von geeigneten Bewerbern eingegangen sind, als nach der Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der eingereichten Nachweise unter Berücksichtigung der größeren Fachkunde, Qualität und Leistungsfähigkeit. Grundsätzlich werden folgende objektive Kriterien zur Bewertung herangezogen.
Zur Bewertung der Teilnahmeanträge werden folgende Kriterien herangezogen:
- Anzahl Referenzprojekte und Vorstellung eines Referenzprojektes gemäß Leistungsgegenstand – 40 %;
- Bewertung des vorgestellten Grobkonzeptes inkl. Zeitplanung – 60 %;
Sollten weniger als 3 Angebote eingehen, behält sich der Auftraggeber bei entsprechender Eignung das Recht vor, trotzdem mit beiden in das Verhandlungsverfahren zu gehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage des Teilnehmers vorzulegen:
1. Unternehmensdarstellung bzw. Darstellung der Bewerbergemeinschaft, insbesondere zu Unternehmenstätigkeiten, Gesamtmitarbeiteranzahl, Mitarbeiter in der IT (PVS und Rechenzentrumsbetrieb) (Max. 2 DIN A4-Seiten)
2. Berufs- oder Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate.
3. Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
4. Nachweis über die Höhe einer branchenüblichen Haftpflichtdeckung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Ggf. wird die Höhe der Deckungssumme in die Verhandlungsrunden übernommen.
5. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes.
6. Ansprechpartner nebst Stellvertreter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft.
7. Verzeichnis der Unterauftragnehmer
8. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
Fehlende oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen (alle einzureichenden Erklärungen 1-8) führen zum Ausschluss von der Vergabe.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Teilnehmers vorzulegen. Die aufgeführten Nachweise sind zur Prüfung der Eignung des Bewerbers zwingend beizubringen. Fehlende, nicht vollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss von der Vergabe führen.
9. Bonitätsnachweis (z. B. Bankauskunft oder Selbstauskunft einer etablierten Auskunftsdatei).
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Die aufgeführten Nachweise sind zur Prüfung der Eignung des Bewerbers zwingend beizubringen. Fehlende, nicht vollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss von der Vergabe führen. Die maximal zu erreichenden Punktzahl zu den Nummern 1 und 2 beträgt 335 Punkte.
10. Referenzprojekte (max. Gesamtpunktzahl: 135 Punkte)
a. Nennung der Anzahl von Referenz-Projekte der letzten 5 Jahre, mit vergleichbarer Komplexität und vergleichbaren Anforderungen. inkl. Ansprechpartner. (5 Punkte)
b. Beschreibung der technischen und beruflichen Befähigung im Rahmen eines Referenzprojektes (max. 4 DIN A4-Seiten).
Dabei ist insbesondere auf die nachfolgenden Punkte einzugehen:
i. Vorstellung der fachlichen und technischen Kompetenzen (40 Punkte)
ii. Betrieb eines Rechenzentrums (30 Punkte)
iii. Zentrale Datenhaltung von dezentralen Standorten (30 Punkte)
iv. Erbringung und Umfang von Support und Serviceleistungen (20 Punkte)
v. Erfahrung im Umgang mit einem Ticketsystemen (10 Punkte)
11. Erstellung eines Grobkonzeptes: (maximale Gesamtpunktzahl: 200 Punkte) Kurzbeschreibung (max. 15 DIN A4-Seiten) der vorgeschlagenen Gesamtlösung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Abbildung der unter II.1.4) und II. 2.4) beschriebenen Anforderungen dieser Auftragsbekanntmachung. Dabei ist auch auf die folgenden Punkte einzugehen:
i. Allgemeines Projektverständnis (50 Punkte)
ii. Betrieb eines Rechenzentrums (40 Punkte)
iii. Erbringung und Umfang von Support und Serviceleistungen (50 Punkte)
iv. Vorschlag einer Zeitplanung (50 Punkte)
12. Nachweis darüber, dass der Rechenzentrumsanbieter ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gewährleistet und dieses zum Vertragsabschluss und mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit von 48 Monaten) aufrechterhält. Der Nachweis muss mindestens durch eine Zertifizierung nach DIN ISO 27001 nachgewiesen werden.
13. Eigenerklärung gem. Formblatt über die Vorhaltung einer geeigneten Serverredundanz zum Vertragsschluss und mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit von 48 Monaten gemäß Nummer 8 der "Beschreibung der Beschaffung" unter II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung oder durch den Nachweis der DIN ISO Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz für hohe Schutzbedarfsklassen.
Aufgrund der noch immer andauernden Corona-Pandemie kann es zu einer vertretbaren, zeitlichen Verzögerung des Ausschreibungsverfahrens sowie einer Anpassung des Roll-out-Konzeptes kommen. Die Bieter werden umgehend über etwaige Abweichungen informiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24r/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge, Änderungen). Wir stellen diese Unterlagen unter www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung. Seit dem 18.10.2018 ist das gesamte Vergabeverfahren bei allen europaweiten Ausschreibungen elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ebenfalls ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform erfolgen. Eine Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten in Papierform ist nicht möglich! Teilnahmeanträge oder Angebote, die in Papierform eingehen, werden bei der Prüfung und Wertung nicht berücksichtigt.
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags unterliegt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Unterrichtung von Bewerbern und Bietern (§ 62 Vergabeverordnung (VgV)).
Mit der Zuschlagserteilung ist mit dem Auftraggeber ein EVB-IT- Systemvertrag abzuschließen. Näheres dazu folgt mit der Angebotsaufforderung.
Alle Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in schriftlicher Form (über die Vergabeplattform) bis spätestens 18. Januar 2023 an die KVSH, z. H. Herrn Oliver Schlacht zu stellen. Es ist beabsichtigt, die Fragen zu sammeln und in einem Fragen-Antwortenkatalog voraussichtlich bis zum 20. Januar 2023 zu beantworten. Der Fragen-Antwortenkatalog ist unter www.deutsche-evergabe.de zu diesem Vergabeverfahren einsehbar.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
11. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und §124 GWB vorliegen, bzw. der Darstellung von eingeleiteten Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB.
12. Ausgefülltes Preisblatt (Formblatt)
Hinweis zum Abschnitt II.2.3 (Ausführungsort) dieser Auftragsbekanntmachung: Die aufgeführten Kreise/Erfüllungsorte entsprechen den Standorten sowohl der kinderärztlichen, als auch der allgemeinärztlichen Anlaufpraxen. Der Erfüllungsort Kreis Nordfriesland steht dabei als Platzhalter für die Halbinsel Eiderstedt. Hier findet der ärztliche Bereitschaftsdienst in den Praxen der ortsansässigen Ärzte statt. Der Erfüllungsort Hamburg steht als Platzhalter für die Anlaufpraxis in Norderstedt in der Asklepios Klinik Nord, Heidberg Krankenhaus. Näheres zu den Erfüllungsorten/Ausführungsorten ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Gerichtsstand ist Bad Segeberg.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
(6) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet ($ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).