Errichtung einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Kiel Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvkiel.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.mvkiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Kiel
Errichtung einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage mit Phosphorrückgewinnung im Bestand am Standort in Kiel.
Bautechnik und TGA
24114 Kiel
Bautechnik und TGA für die Mono-Klärschlammverbrennungsanlage mit Phosphorrückgewinnung.
Weitere Informationen siehe Verfahrensbrief.
Programm: EU-LIFE19
Projektname: Life sludge2ressource
Nummer: Life19 ENV/DE/000509
Verfahrenstechnik (inkl. EMSR-Technik)
24114 Kiel
Verfahrenstechnik (inkl. EMSR-Technik) für die Mono-Klärschlammverbrennungsanlage mit Phosphorrückgewinnung. Weitere Informationen siehe Verfahrensbrief.
Programm: EU-LIFE19
Projektname: Life sludge2ressource
Nummer: Life19 ENV/DE/000509
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bautechnik und TGA
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verfahrenstechnik (inkl. EMSR-Technik)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein. de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wimi.landsh.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3
GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung oder erst aus den Unterlagen zu dem Teilnahmeantrag erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den
weiteren Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gegenüber dem Auftraggeber spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein. de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html