Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung;hier: Wärmeerzeugung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung;hier: Wärmeerzeugung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß HOAI §55 für die Sanierung der Wärmeversorgung und Regelungstechnik der Selma-Lagerlöf-Schule. Das Projekt umfasst eine neue Regenerative Wärmequelle (Geothermie,
Luftwärmepumpe), Verbesserung der Leitungen, eine neue Verteilung sowie partiell neue Heizkörper.
Aufgrund der Bundes- und Landesgesetzgebung wird verpflichtet, dass ab 2024 >65% der Wärme aus regenerativer Energie stammt. Die Einsatzmöglichkeit einer Geothermie ist zu untersuchen.
Der Hintergrund der Heizungssanierung ist das Alter der jetzigen Erdgaskessel (Baujahr 1997 und 2003).
Die Selma-Lagerlöf-Schule besteht aus dem Nordflügel (1961), Festsaaltrakt mit Verwaltung (1962), Südflügel (1961) mit Erweiterung (2005), Fachklassentrakt (1999), Sporthalle (2008, nicht im Eigentum der Stadt) und dem Neubau (2020). Der derzeitige Heizkeller mit beiden Kesseln und der Heizungsverteilung ist im Keller des Nordflügels zu finden. Im Keller des Fachklassentrakts ist eine kleine Heizungsverteilung. Im Neubau ist eine weitere Heizungsverteilung. Nahezu in der gesamten Schule sind Rippen/Lamellenheizkörper installiert, die Ausnahme ist der Neubau. Die Dächer sind nahezu frei von technischen Anlagen.
Die vorläufige Kostenermittlung (in brutto) setzt sich wie folgt zusammen:
KG 420 1.000.433 EUR KG 480 214.379 EUR
Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule Wulfsdorfer Weg 71 22926 Ahrensburg
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß HOAI §55 für die Sanierung der Wärmeversorgung und Regelungstechnik der Selma-Lagerlöf-Schule. Das Projekt umfasst eine neue Regenerative Wärmequelle (Geothermie,
Luftwärmepumpe), Verbesserung der Leitungen, eine neue Verteilung sowie partiell neue Heizkörper.
Aufgrund der Bundes- und Landesgesetzgebung wird verpflichtet, dass ab 2024 >65% der Wärme aus regenerativer Energie stammt. Die Einsatzmöglichkeit einer Geothermie ist zu untersuchen.
Der Hintergrund der Heizungssanierung ist das Alter der jetzigen Erdgaskessel (Baujahr 1997 und 2003).
Die Selma-Lagerlöf-Schule besteht aus dem Nordflügel (1961), Festsaaltrakt mit Verwaltung (1962), Südflügel (1961) mit Erweiterung (2005), Fachklassentrakt (1999), Sporthalle (2008, nicht im Eigentum der Stadt) und dem Neubau (2020). Der derzeitige Heizkeller mit beiden Kesseln und der Heizungsverteilung ist im Keller des Nordflügels zu finden. Im Keller des Fachklassentrakts ist eine kleine Heizungsverteilung. Im Neubau ist eine weitere Heizungsverteilung. Nahezu in der gesamten Schule sind Rippen/Lamellenheizkörper installiert, die Ausnahme ist der Neubau. Die Dächer sind nahezu frei von technischen Anlagen.
Die vorläufige Kostenermittlung (in brutto) setzt sich wie folgt zusammen:
KG 420 1.000.433 EUR KG 480 214.379 EUR
Bei Bauzeitenverlängerung.
Die Auswertung erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix / dem beigefügten Auswertungsschema.
Nach den festgelegten Kriterien werden die Bewerber / Bewerbergemeinschaften für die 2. Stufe ausgewählt.
Bei der Auswahl werden mindestens 3 und maximal 5 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt.
Soweit mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge zunächst die höhere Wertung im Auswahlkriterium 3 gegenüber Auswahlkriterium 2, bei weiterer Punktgleichheit das Los.
Den nicht berücksichtigten Unternehmen im Auswahlverfahren (1. Stufe) werden die Gründe für die Nichtberücksichtigung mitgeteilt.
In der zweiten Stufe (Angebots- und Verhandlungsphase) ist von zu den Verhandlungen eingeladenen Unternehmen zunächst ein erstes Angebot und sind später ggf. überarbeitete Angebote einzureichen. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Erstangebot vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Berechtigung nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur.
Hinweis: Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden 1.500.000 € b) für sonstige Schäden 1.500.000 € Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen.
Für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird, mindestens gefordert.
Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden.
für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden.
1. Drei Referenzprojekte der Technischen Ausrüstung Anlagengruppe 2 gem. HOAI § 51 Absatz 2 mit folgenden Anforderungen:
1.1. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.
1.2. Projektkosten KG 420 von mindestens 650.000 € brutto Folgende Mindestkriterien sind in zwei der Referenzprojekte zu erfüllen:
1.3. Zwei Referenzprojekte müssen einen Umbau / Sanierung nachweisen Folgende Mindestkriterien sind in einem der Referenzprojekte zu erfüllen (die Anforderungen müssen nicht in derselben Referenz erfüllt werden):
1.4. Ein Referenzprojekte muss eine Regenerative Wärmequelle nachweisen 1.5. Ein Referenzprojekt muss in Betrieb genommen und an den Nutzer übergeben sein 2. Die Referenzprojekte sind durch eine Bescheinigung des Auftraggebers nachzuweisen (je Referenzprojekt) - Stempel und Unterschrift des Auftraggebers auf dem Referenzformblatt
(Anlagen 7.n) oder - Referenzschreiben des Auftraggebers + Referenzformblatt (Anlage 7.n) und
als Eigenerklärung des Bewerbers Ist bei Leistungen eine Bescheinigung oder ein Referenzschreiben des Auftraggebers nicht erhältlich, so ist das Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend. Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."