ehem. Ernst-Barlach-Schule Ratzeburg_Freianlagen_BEK Referenznummer der Bekanntmachung: 99_0003_Freianlagen__2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
ehem. Ernst-Barlach-Schule Ratzeburg_Freianlagen_BEK
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 17 VgV mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sollen Planungsleistungen und die Begleitung der Umsetzung für die Außenanlagen der unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Ernst-Barlach-Schule im Seminarweg 1 in Ratzeburg vergeben werden.
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI sowie besondere Leistungen.
Als besondere Leistungen sind geplant:
1) Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen
2) Kartieren und Bewerten zu erhaltender Flora und Fauna
3) Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln
4) Erstellen von einreichungsfertigen Baumfällanträgen
5) Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Stadt Ratzeburg Seminarweg 1 23909 Ratzeburg
Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" der Stadt Ratzeburg soll die ehemalige Ernst-Barlach-Schule sowie die umgebenden Außenflächen saniert und in Teilen umgenutzt werden.
Die Ernst-Barlach-Schule liegt zentral auf der Altstadtinsel der Stadt Ratzeburg. Sie besteht aus zwei unterschiedlichen Gebäudeteilen. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude sowie eingeschossige bzw. zweigeschossigen Anbauten von 1963 und den 1980er Jahren.
In unmittelbarer Nähe zu der Ernst-Barlach-Schule befindet sich ein Neubau, in dem eine Förderschule, das Pestalozzi Förderzentrum, untergebracht ist. Ein Teil der Außenbereiche der Ernst-Barlach-Schule wird derzeit als Schulhof des Förderzentrums genutzt. Zudem befinden sich auf dem Gelände ein vergleichsweise neuer Spielplatz und ein Kleinspielfeld.
Die Ernst-Barlach-Schule inklusive Anbauten wird derzeit von der Stadt Ratzeburg als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung genutzt und steht unterschiedlichen Nutzergruppen zur Verfügung (u. a. der Volkshochschule Ratzeburg, einer freien Schule und des benachbarte Pestalozzi Förderzentrums im Hauptgebäude sowie einer KiTa). Zum Teil sind diese Nutzungen hier provisorisch untergebracht.
Ziel der Stadt Ratzeburg ist es, die Nutzung als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung weiter auszubauen und zu verstetigen. In diesem Zuge hat das für die Sanierung des Gebäudes beauftragte Architekturbüro Stadt + Haus aus Wismar Nutzungsvarianten entwickelt, die mit der Politik zeitnah abgestimmt wurden. Darin vorgesehen sind neben den Nutzungen durch das Förderzentrum, multifunktionale Räumlichkeiten für Kultur- und Bildungsangebote, Räumlichkeiten für städtische Verwaltungseinheiten sowie neue Räume für die Touristeninformation, in einem neu herzustellenden Anbau.
Schwerpunkte der Sanierung sind neben der Schaffung von Barrierefreiheit und einer grundlegenden Modernisierung auch einen neuen Eingangsbereich über einen Anbau zu schaffen. Hinzukommend wird der historische Eingang am Hauptgebäude wieder geöffnet, so dass sich stadtzugewandt das Gebäude neu öffnet.
Die vorhandenen Anbauten sollen in zwei Bauabschnitten zurückgebaut werden.
Durch die Modernisierung des Hauptgebäudes, der Öffnung hin zur Stadt sowie das Entstehen eines neuen Anbaus müssen die Außenanlagen (ca. 6.000m²) den entsprechenden Nutzungen zugeordnet und gestalterisch aufgewertet werden.
Gemäß den Zielsetzungen der Sanierung ist es dabei ein wichtiges Element, eine Durchwegung von der Stadtseite zum Kurpark und zum Küchensee zu schaffen. Des Weiteren sind die Flächen für das benachbarte Pestalozzi Förderzentrum und das zukünftige Kultur- und Bildungszentrum gemäß den zukünftigen Nutzungsanforderungen neu aufzuteilen und gegebenenfalls neue attraktive Angebote in den Außenanlagen zu planen.
Weiterhin sollen die auf der Nordseite des Hauptgebäudes vorhandenen Stellplätze gestalterisch aufgewertet, neu strukturiert und instandgesetzt werden. Ggf. ist die Anzahl der Stellplätze anzupassen, vor dem Hintergrund der Erfordernisse, die sich aus den zukünftigen Nutzungen ergeben werden.
Parallel zu den Planungen wird der vorliegende Bebauungsplan Nr. 56 geändert (2. Änderung), damit dort die zukünftigen Nutzungen auf Basis der Planungen festgelegt werden können.
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt, die weiteren Leistungsphasen sowie die vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden.
Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie den vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagenplanung für die ehem. Ernst-Barlach-Schule in Ratzeburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://hannes-hamann.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936C94
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.