Organisation, Durchführung und Auswertung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens Bildungsland Sachsen 2030 für das SMK Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0309
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smk.sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Organisation, Durchführung und Auswertung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens Bildungsland Sachsen 2030 für das SMK
Organisation, Durchführung und Auswertung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens
Bildungsland Sachsen 2030
Dresden, DE
Organisation, Durchführung und Auswertung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens
Bildungsland Sachsen 2030
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Wertung Ihres Angebotes eben-falls vorzulegen:
a) Ein Konzept zur Umsetzung der Leistungsbestandteile:
Organisation, Durchführung, Moderation und Dokumentation einer Tagesveranstal-tung mit ca. 100 Personen“ als Auftaktveranstaltung von 4 thematischen Expertenrä-ten sowie zur Organisation, Durchführung, Moderation, Dokumentation und Ergebnissi-cherung von 4 thematischen Expertenräten mit je 20 Personen über 10 Wochen (ca. 3 Sitzungen – einmal in Präsenz und zweimal digital) (ca. 4-10 Seiten)
b) Zwei Entwürfe als Banner/Instagram-Kachel für die öffentliche Kommunikation des Ge-samtprojektes oder der in a beschriebenen Auftaktveranstaltung (inklusive Logo). Da-von ein Entwurf auf Grundlage des sächsischen Styleguides: https://www.styleguide.sachsen.de/
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Leistungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen bezogen auf die Organisation, Durchführung und Auswertungen von Veranstaltungen im Rahmen von Strategieprozessen der öffentlichen Verwaltung bzw. Bürgerbeteiligungsverfahren.
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Gebiet der Organisation, Durchführung und Auswertungen von Veranstaltungen im Rahmen von Strategieprozessen der öffentlichen Verwaltung bzw. Bürgerbeteiligungsverfahren
5) Versicherungsnachweis über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung
6) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
7) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe gem. Russlandembargo vorliegen oder Erklärung gleichen Inhalts.
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Wertung Ihres Angebotes eben-falls vorzulegen:
a) Ein Konzept zur Umsetzung der Leistungsbestandteile:
Organisation, Durchführung, Moderation und Dokumentation einer Tagesveranstal-tung mit ca. 100 Personen“ als Auftaktveranstaltung von 4 thematischen Expertenräten sowie zur Organisation, Durchführung, Moderation, Dokumentation und Ergebnissicherung von 4 thematischen Expertenräten mit je 20 Personen über 10 Wochen (ca. 3 Sitzungen – einmal in Präsenz und zweimal digital) (ca. 4-10 Seiten)
b) Zwei Entwürfe als Banner/Instagram-Kachel für die öffentliche Kommunikation des Gesamtprojektes oder der in a beschriebenen Auftaktveranstaltung (inklusive Logo). Davon ein Entwurf auf Grundlage des sächsischen Styleguides: https://www.styleguide.sachsen.de/
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.