Erneuerung der aktiven Netzwerk-Komponenten der Husumer Schulen im Rahmen des DigitalPaktes Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/038
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.husum.org/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der aktiven Netzwerk-Komponenten der Husumer Schulen im Rahmen des DigitalPaktes Schule
Gegenstand der Maßnahme ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der aktiven Netzwerkkomponenten wie Firewalls (9 Stück), Switche (108 x Switch 48 Ports und 9 x CORE Switche), Access-Points (296 Stück) und WLAN Controller (9 Stück). Schnittstelle ist das gemessene, passive strukturierte Datennetz.
Der Warenabruf erfolgt in 2023, frühestens direkt im Anschluss an das Vergabeverfahren und spätestens zum Ende des 3. Quartals 2023.
Stadt Husum Zingel 10 25813 Husum Die Arbeiten sind entsprechend der Schulen in allen Gebäudeteilen durchzuführen:
1. Hermann-Tast-Schule, Am Bahndamm 1, 25813 Husum
2. Theodor-Storm-Schule, Ludwig- Nissen-Straße 62, 25813 Husum
3. Gemeinschaftsschule-Husum-Nord, Brinkmannstraße 42, 25813 Husum
4. Ferdinand-Tönnies -Schule, Flensburger Chaussee 32, 25813 Husum
5. Klaus-Groth-Schule, Richard-von-Hagn-Straße 40, 25813 Husum
6. Bürgerschule, Asmussenstraße 1, 25813 Husum
7. Iven-Agßen-Schule, Otto-Backens-Weg 3, 25813 Husum
8. Bornschool-Schobüll, Bornweg 1, 25813 Husum
9. Pestalozzischule / Gemeinschaftsschule Husum-Nord, Schobüller Straße 38, 25813 Husum
Zusammenstellung der aktiven Komponenten
1. Hermann-Tast-Schule: 1 x Firewall, 22 x Switch 48 Port, 1 x CORE Switch, 60 x Accesspoint, 1 x WLAN Controller
2. Theodor-Storm-Schule: 1 x Firewall, 22 x Switch 48 Port, 2 x CORE Switch, 65 x Accesspoint, 1 x WLAN Controller
3. Gemeinschaftsschule Husum Nord: 1 x Firewall, 13 x Switch 48 Port, 2 x CORE Switch, 40 x Accesspoint, 1 x WLAN Controller
4. Ferdinand-Tönnies-Schule: 1 x Firewall, 14 x Switch 48 Port, 1 x CORE Switch, 40 x Accesspoint, 1 x WLAN Controller
5. Klaus-Groth-Schule: 1 x Firewall, 8 x Switch 48 Port, 1 x CORE Switch, 25 x Accesspoint, 1 x WLAN Controller
6. Bürgerschule: 1 x Firewall, 8 x Switch 48 Port, 1 x CORE Switch, 35 x Accesspoint, 1 x WLAN Controller
7. Iven-Agßen-Schule: 1 x Firewall, 14 x Switch 48 Port, 1 x CORE Switch, 15 x Accesspoint, 1 x WLAN Controller
8. Bornschool Schobüll: 1 x Firewall, 2 x Switch 48 Port, 0 x CORE Switch, 6 x Accesspoint, 1 x WLAN Controller
9. Pestalozzi-Schule / Außenstelle Gemeinschaftsschule Husum Nord: 1 x Firewall, 5 x Switch 48 Port, 0 x CORE Switch, 10 x Accesspoint, 1 x WLAN Controller
Das Liefern und Montieren von aktiven Komponenten ist Bestandteil für die Realisierung des Digitalpaktes an den Schulen. Die Montage erfolgt in den durch eine andere Maßnahme erstellten Datenschränken an den verschiedenen Schulstandorten. Die Montage wird in mehreren Einzelschritten durchgeführt, in Abhängigkeit der Fertigstellung des passiven Datennetzes. Ferner umfasst diese Maßnahme das Liefern und Montieren der Accesspoints in den Räumlichkeiten der einzelnen Schulen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dieser Nachweis kann durch die Eigenerklärung gemäß des anliegenden Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt:
Das Unternehmen:
- ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen,
- hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen,
- hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (bzgl. Art und Umfang) ausgeführt (auf Anforderung Angaben zu Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum),
- hat das erforderlich qualifizierte Personal zur Verfügung und
- hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung.
Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl zu machen.
Des Weiteren ist zu erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ggf. ist mitzuteilen, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen / Angaben / Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu belegen.
Die Nachweise / Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h. durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Bewerbergemeinschaftserklärungen über die gesamtschuldnerische Haftung nebst Angaben des bevollmächtigten Vertreters sind über das Formblatt 234 abzugeben.
Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistung vorzulegen (Formblatt 235).
Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern und im Falle der Eignungsleihe ist auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens vorzulegen, dass dem Bewerber / Bieter im Auftragsfall die erforderliche Kapazitäten / Mittel / Leistungen zur Verfügung stehen (Formblatt 236).
Hinweis: Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften sind entsprechende Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. Erklärungen über Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
- siehe Angaben unter III.1.1
- siehe Angaben unter III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Husum
Zingel 10
25813 Husum
Raum: R 317
Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Vertreter*innen des Auftraggebers durchgeführt. Weitere Anwesende sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 (2) VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können daher elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.
Bieterfragen:
Zusatzinformationen über die Vergabeunterlagen im Sinne von § 20 (3) S. 3 VgV bzw. Mitteilungen über Unklarheiten in diesen Unterlagen können bis zum 19.01.2023 erbeten werden. Bis dahin gelten die Zusatzinformationen als rechtzeitig angefordert im Sinne von § 20 (3) S. 3 VgV. Später eingereichte Bieterfragen führen nicht zu einer Verlängerung von Angebotsfristen.
Evtl. gewünschte zusätzliche Informationen über die Vergabeunterlagen hat die Bieterin / der Bieter bei der zuständigen Kontaktstelle anzufordern. Die Anforderung hat mindestens in Textform und auf dem oben genannten, beschriebenen Kommunikationsweg zu erfolgen.
Die Anforderung soll möglichst präzise auf die jeweilige Fundstelle in den Vergabeunterlagen Bezug nehmen, auf welche sich die Frage bezieht.
In der Angebotsphase wird der Auftraggeber die Fragen und Auskünfte nicht veröffentlichen, sondern in anonymisierter Form durch Bieter*inneninformationsschreiben allen beteiligten Bieter*innen zugänglich machen, soweit eine Information der anderen Bieter*innen nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Das Informationsschreiben an die Bieter*innen wird mit dem oben genannten Kommunikationsmittel übermittelt.
Die Fragen sollten daher in einer neutral formulierten Form gestellt werden und keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Bieterin / des Bieters enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Fragen und Auskünfte bzw. Aufklärungen hierzu turnusmäßig zu sammeln.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YN66EWR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin / der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.