Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L2) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/670
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elsterheide OT Nardt
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02979
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfs.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L2)
Aufbau und Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L2) für die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen.
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
St.-Florian-Weg 1
02979 Elsterheide
Aufbau und Lieferung eines Gerätewagen Logistik (GW-L2) zum Zweck der feuerwehrtechnischen Ausbildung für die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen.
Der in der Leistungsbeschreibung dargestellte GW-L2 wird in der DIN 14555-12 beschrieben.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung Handelsregister
- Eigenerklärung zu Gewerbeanmeldung
- Eigenerklärung Handwerk /IHK
- Eigenerklärung zu zwingenden (§123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§ 124(1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zur Selbstreinigung (§ 125 GWB)
- Eigenerklärung Mindestentgeld
- Eigenerklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Auftrage nach dem AEntG, MiLoG, AufenthG und SchwarzArbG
- Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen
- Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre die Leistung betreffend
- Eigenerklärung Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärungen für Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
- Darstellung der Leistungserbringung durch Unterauftragnehmer
- jeweils drei Referenzen in der Entwicklung und Fertigung von Einsatzfahrzeugen seit 2018
- jeweils drei Referenzen im Karosserie- und Fahrzeugbau seit 2018
- Angaben zum Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem
- Eigenerklräung zum Qualitätsmanagement
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschl. aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AIBietercockpit 8) an die Plattform http://www.evergabe.sachsen.de zu senden. Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt.
Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über evergabe.sachsen.de bereitgestellt. Achtung! Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über evergabe.sachsen.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über evergabe.sachsen.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363