Generalunternehmerleistungen - Erweiterung der Grundschule Kaltenweide Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-70-7
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elmshorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmerleistungen - Erweiterung der Grundschule Kaltenweide
Generalunternehmerleistungen für die Erweiterung der Grundschule Kaltenweide.
Grundschule Kaltenweide Amandastraße 42 25335 Elmshorn
Die Stadt Elmshorn beabsichtigt, einen dreigeschossigen Erweiterungsbau auf dem Gelände der Grundschule Kaltenweide, Amandastraße 42, 25335 Elmshorn, zu errichten.
Zur Ausführung kommt ein Massivbau mit ca. 2.082 m2 Nettonutzfläche, ca. 2.548 m2 Bruttogeschossfläche, gemäß beiliegender Planung. Das Gebäude soll mind. dem Äquivalent eines KFW 40 Standards oder besser entsprechen, das gilt auch für Nebenangebote.
Die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle ist mit Hilfe eines oder mehrerer BlowerDoor-Tests nachzuweisen. Eine Luftdichtigkeit von kleiner als n50-Wert 1,0/h ist hier einzuhalten.
Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben schlüsselfertig durch einen Generalunternehmer erstellen zu lassen. Konkrete Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung wurden bereits erbracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- EV 06a Verpflichtungserklärung nach VGSH (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- VVB 124 Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme von 10 Millionen EUR, eines anerkannten Versicherers. Für jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (mit dem Angebot vorzulegen)
- Jahresumsätze der letzten 3 Jahren müssen mindestens jeweils über 12 Millionen betragen. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- VVB 233 Nachunternehmerleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sämtliche Leistungen, mindestens jedoch 25 Prozent müssen im eigenen Haus erbracht werden. Die restlichen Leistungen können durch die geeigneten Nachunternehmer erbracht werden. Die Nachunternehmer müssen ebenfalls ihre Eignung durch Eigenerklärung nachweisen.
- VVB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis der Güteüberwachung soweit vorhanden (mit dem Angebot vorzulegen)
- Eine Referenz über einen durchgeführten und abgeschlossenen Schlüsselfertigbau mindestens mit einer BGF von 2.000m2 für ein (öffentliches) Gebäude aus den letzten 5 Jahren muss vorgelegt werden (min. 1, max. 3). (mit dem Angebot vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Raum 2.1, Königstraße 20, 25335 Elmshorn
Bieter und ihre Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch zu führen ist.
Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYW88ZJN0B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland