Neugestaltung Landschaftsstrand Hasselfelde; Freianlagen gem. §§ 38 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 67.1.900.22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 431/901
Fax: +49 431/901
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Landschaftsstrand Hasselfelde; Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Aufenthalt am und im Wasser wird in der Förde-Stadt Kiel immer beliebter. Vor allem mit den steigenden Sommertemperaturen der letzten Jahre wächst der Bedarf an wassernahen Freizeit- und Erholungsflächen.Im besonders heißen und trockenen Sommer 2018 hatte die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel daher beschlossen, den künstlich angelegten "Strand Hasselfelde" am Ostufer der Kieler Förde langfristig zum Naherholungsbereich aufzuwerten.
Zu diesem Zweck wurde 2021 ein freiräumliches Entwicklungskonzept für den Strand Hasselfelde erstellt. Dessen Inhalten hat die Kieler Ratsversammlung mit ihrem Beschluss vom 18.11.2021 zugestimmt, und die Stadtverwaltung beauftragt, nach Erteilung des Zuwendungsbescheides für das beantragte Bundesförderprojekt "Landschaftsstrand Hasselfelde" mit der Umsetzung des Projektes zu beginnen.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Der Zuwendungsbescheid für eine Förderung im Rahmen des Bundesprogrammes "Anpassung urbaner
Räume an den Klimawandel" wurde inzwischen erteilt, so dass nun die Projekt- und Planungsvorbereitung
(Leistungsphase 2) wieder aufgegriffen und eine Entwurfsplanung auf Grundlage der Ergebnisse des
Entwicklungskonzeptes erarbeitet werden kann. Eine Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) fand bereits im
Rahmen der Erstellung des Entwicklungskonzeptes statt und ist daher nicht Bestandteil dieser Auftragsvergabe.
Das vorbefasste Büro BHF Bendfeldt Herrmann Franke GmbH aus Kiel ist von der Teilnahme am vorliegenden
Verfahren nicht ausgeschlossen.
Der "Strand Hasselfelde" liegt im äußersten Nordosten des Kieler Stadtgebietes am Ostufer der Kieler Förde
und ist kein natürlicher Strand, sondern wurde 2002 und 2006 im Rahmen einer naturschutzrechtlichen
Ersatzmaßnahme und der dafür erforderlichen Altlastensicherung künstlich angelegt.
Die heutigen Strandflächen liegen auf dem Gelände eines ehemaligen Militärdepots mit chemischphysikalischer Versuchsanstalt, das sich dort bis Ende des zweiten Weltkrieges befand. Danach diente
das Gebiet als Gewerbestandort (u.a. als Schiffsabwrackplatz), und später, bis zur Übernahme durch die
Landeshauptstadt Kiel in den 1990er Jahren, war dort ein Materialdepot der Bundeswehr angesiedelt.
Weite Bereiche des Planungsgebietes werden daher von nicht öffentlich zugänglichem Sekundärwald bestimmt,
der sich während der vergangenen Jahrzehnte auf den immer noch mit Kampfmitteln und Schadstoffen
belasteten Ruinenresten angesiedelt hat.
In den ufernahen Bereichen hingegen wird der Sand, der aufgebracht worden war, um anlässlich einer
Hafenerweiterung eine unbefestigte Ersatzfläche am Wasser schaffen zu können, immer wieder durch
Wellenschlag abgetragen. Einer Erosionsminimierung kommt deshalb im vorliegenden freiräumlichen
Entwicklungskonzept, aber auch im Rahmen des Bundesförderprojektes große Bedeutung zu. Nur so können
der Bestand des Strandes dauerhaft gesichert und Gefährdungen von Strandbesuchenden durch Freilegung
oder Mobilisierung von Kampfmitteln und Schadstoffen ausgeschlossen werden.
Trotz der damit verbundenen Nutzungseinschränkungen ist es Planungsziel, am "Strand Hasselfelde" ein
mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbares, attraktives und dennoch naturverträgliches Naherholungsgebiet zu schaffen, das insbesondere bei Warmwetterlagen der Bevölkerung im Stadtteil Kiel-Dietrichsdorf und den angrenzenden Stadtteilen eine sichere Erholungsnutzung des Strandes ermöglicht, die mit den
naturschutzrechtlichen Vorgaben und Zielsetzungen für das Areal vereinbar ist.
Im Einzelnen sieht das freiräumliche Entwicklungskonzept im Hinblick auf dieses Ziel verschiedene
Maßnahmen vor, die in der weiteren Planung konkretisiert werden müssen. Siehe diesbezüglich die Anlage
"Maßnahmentext".
Außerdem sind die Ergebnisse einer noch gesondert zu beauftragenden Parkraumkonzeption und einer
ebenfalls gesondert vergebenen Radverkehrsplanung in ihren Schnittstellen mit der freiräumlichen
Entwurfsplanung zu übernehmen.
Dies gilt auch für die Planungsergebnisse zur Erneuerung der Spundwand am Nordende des Strandes.
Für Planungsaufgaben, die nicht im Rahmen der Freiraumplanung abgedeckt werden können, sind qualifizierte
Fachplaner nachzuweisen.
Da eine Förderung über das Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" nur bis
zum 31.12.2024 möglich ist, sollten alle förderfähigen Maßnahmen so geplant werden, dass ihre bauliche
Umsetzung bis zu diesem Datum möglich ist. Weitere Maßnahmen können auch nach diesem Datum noch
umgesetzt werden. Förderfähig sind allerdings lediglich Maßnahmen, die einer Klimaanpassung oder den baupolitischen Zielen der Bundesregierung, wie z. B. der Barrierefreiheit, dienen.
Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber
festzulegenden Stufen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neugestaltung Landschaftsstrand Hasselfelde; Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: KIel
Land: Deutschland